Das Grundlagenkonzept für die Erstellung eines Kommunalen Inklusionsplanes für den Landkreis Nienburg/Weser wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Seit dem Jahr 2017 beschäftigt
sich der Landkreis Nienburg/Weser mit dem Thema „Kommunaler Inklusionsplan“.
Zuletzt hat der Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren am 14.05.2019 dem Vorschlag der Verwaltung
zum weiteren Vorgehen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, zunächst ein
Grundkonzept für die Erarbeitung eines Kommunalen Inklusionsplans für den
Landkreis Nienburg vorzustellen.
Unter Einbeziehung des
Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren und des Beirates für Menschen
mit Behinderung soll auf der Grundlage dieses Konzeptes in mehreren Workshops,
in denen einzelne Handlungsfelder thematisch behandelt werden sollen, der
Aktionsplan unter Beteiligung interner und externer Experten erarbeitet werden.
Die Ergebnisse werden von der Verwaltung zu einem Entwurf eines Kommunalen
Aktionsplans für den Landkreis Nienburg zusammengefasst und anschließend im
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren vorgestellt.
Das Konzept fasst in
Anlehnung an bereits beschlossenen Inklusionsplänen anderer Kommunen die identifizierten
Themen zu sechs Handlungsfeldern zusammen:
- Erziehung und Bildung
- Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung
- Bauen und Wohnen einschließlich Wohnumfeld
- Mobilität
- Gesellschaftliche, soziale und politische Teilhabe
- Prävention/Rehabilitation/Gesundheit und Pflege
Die Bearbeitung dieser Themen
soll in Workshops mit teils unterschiedlichen Akteuren erfolgen. Neben
entsprechenden Mitarbeitern/innen der Veraltung, der Kreispolitik und den
Mitgliedern des Beirates für Menschen mit Behinderung, die in allen Workshops
vertreten sein sollen, sollen zusätzlich fachspezifische Experten eingeladen
werden.
Das Konzept umfasst einen
Vorschlag zur Besetzung der Workshops und die übergeordneten Ziele, die im
Rahmen des Kommunalen Aktionsplans Inklusion verfolgt werden sollen.
Erste, von der Verwaltung
vorab erkannte, evaluierbare Ziele und Maßnahmen sind darüber hinaus
dargestellt. Diese Benennung soll aber nicht abschließend verstanden werden und
muss in der Workshop-Phase überarbeitet und gegebenenfalls ergänzt werden.
Daneben sollen im Rahmen der Workshop-Arbeit Best-Practice-Beispiele, aber auch
nennenswerte Handlungsbedarfe, aufgeführt werden.
Für die Erreichung der
festgelegten Ziele und erkannten Handlungsbedarfe sind die Zuständigkeiten
innerhalb der Verwaltung und die Umsetzungsperspektiven zu bestimmen.
Die Terminplanung der
verschiedenen Workshops und Möglichkeiten der Zusammenfassung verschiedener
Workshops soll im Rahmen dieser Sitzung des Ausschusses für Soziales,
Gesundheit und Senioren erörtert und beschlossen werden, die Verwaltung wird
dann die Organisation der Termine durchführen.
Das Konzept in Form einer
tabellarischen Darstellung ist in der Anlage beigefügt. Eine Ausfertigung in
DIN-A 3 wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgehändigt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Grundlagenkonzept
Inklusionsplan