Betreff
Grundlagenkonzept für den Kommunalen Inklusionsplan des Landkreises Nienburg/Weser
Vorlage
2019/144
Aktenzeichen
310-3/01-071
Art
Bericht

Das Grundlagenkonzept für die Erstellung eines Kommunalen Inklusionsplanes für den Landkreis Nienburg/Weser wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt

Seit dem Jahr 2017 beschäftigt sich der Landkreis Nienburg/Weser mit dem Thema „Kommunaler Inklusionsplan“.

 

Zuletzt hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren am 14.05.2019 dem Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, zunächst ein Grundkonzept für die Erarbeitung eines Kommunalen Inklusionsplans für den Landkreis Nienburg vorzustellen.

 

Unter Einbeziehung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren und des Beirates für Menschen mit Behinderung soll auf der Grundlage dieses Konzeptes in mehreren Workshops, in denen einzelne Handlungsfelder thematisch behandelt werden sollen, der Aktionsplan unter Beteiligung interner und externer Experten erarbeitet werden. Die Ergebnisse werden von der Verwaltung zu einem Entwurf eines Kommunalen Aktionsplans für den Landkreis Nienburg zusammengefasst und anschließend im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren vorgestellt.

 

Das Konzept fasst in Anlehnung an bereits beschlossenen Inklusionsplänen anderer Kommunen die identifizierten Themen zu sechs Handlungsfeldern zusammen:

 

  • Erziehung und Bildung
  • Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung
  • Bauen und Wohnen einschließlich Wohnumfeld
  • Mobilität
  • Gesellschaftliche, soziale und politische Teilhabe
  • Prävention/Rehabilitation/Gesundheit und Pflege

 

Die Bearbeitung dieser Themen soll in Workshops mit teils unterschiedlichen Akteuren erfolgen. Neben entsprechenden Mitarbeitern/innen der Veraltung, der Kreispolitik und den Mitgliedern des Beirates für Menschen mit Behinderung, die in allen Workshops vertreten sein sollen, sollen zusätzlich fachspezifische Experten eingeladen werden.

 

Das Konzept umfasst einen Vorschlag zur Besetzung der Workshops und die übergeordneten Ziele, die im Rahmen des Kommunalen Aktionsplans Inklusion verfolgt werden sollen.

Erste, von der Verwaltung vorab erkannte, evaluierbare Ziele und Maßnahmen sind darüber hinaus dargestellt. Diese Benennung soll aber nicht abschließend verstanden werden und muss in der Workshop-Phase überarbeitet und gegebenenfalls ergänzt werden. Daneben sollen im Rahmen der Workshop-Arbeit Best-Practice-Beispiele, aber auch nennenswerte Handlungsbedarfe, aufgeführt werden.

Für die Erreichung der festgelegten Ziele und erkannten Handlungsbedarfe sind die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung und die Umsetzungsperspektiven zu bestimmen.

 

Die Terminplanung der verschiedenen Workshops und Möglichkeiten der Zusammenfassung verschiedener Workshops soll im Rahmen dieser Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren erörtert und beschlossen werden, die Verwaltung wird dann die Organisation der Termine durchführen.

 

Das Konzept in Form einer tabellarischen Darstellung ist in der Anlage beigefügt. Eine Ausfertigung in DIN-A 3 wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgehändigt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Grundlagenkonzept Inklusionsplan