Der Ausschuss für berufsbildende Schulen stimmt den Mittelanmeldungen zu.
Sachverhalt
Im Fachbereich Schulen und
Kultur wurden die Mittelansätze für die BBS Nienburg für das Haushaltsjahr 2020
auf der Grundlage der Budgetierungsvereinbarung ermittelt. Die
Mittelanmeldungen im Ergebnishaushalt und die mittelfristige
/ Finanzplanung sind als Anlage 1 beigefügt. Die
Entwicklung der Ansätze in den Jahren 2021 bis 2023 wurde aufgrund der vorliegenden
Erfahrungen geschätzt.
Die Berechnung der
Haushaltsansätze wurde entsprechend der Budgetierungsvereinbarung vorgenommen.
Daraus ergeben sich für die BBS pauschale Haushaltsmittel in Höhe von 427.100
€.
Der Saldo für
Investitionstätigkeit im Jahr 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung
(2021-2023) beträgt jährlich -172.600 €. Der investive Eckwertebeschluss
(Drucksache 2019/087) sieht ein Budget von 190.000 € pro Haushaltsjahr
vor. Mit dem Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2020 und der mittelfristigen
Finanzplanung ist dieser somit eingehalten worden.
Für die Investitionen können
für die BBS auch Mittel aus dem Digitalpakt in Anspruch genommen werden. Die
Budgetierungsvereinbarung sieht keine Regelung für die Inanspruchnahme von
Investitionszuweisungen vor. Bisher hat die BBS im Durchschnitt der letzten
vier Jahre eine Summe von ca. 25.000 €/Jahr für Maßnahmen ausgegeben, die
jetzt aus dem Digitalpakt förderfähig wären.
Die Haushaltsplanung der BBS
innerhalb ihres Budgets ist noch nicht abgeschlossen. Auch über die Maßnahmen,
die förderfähig wären, gibt es noch keine Entscheidung. Verwaltungsseitig
wurden daher Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 25.000 € aus dem Digitalpakt
eingeplant. Ferner wird vorgeschlagen, diese 25.000 € auf das pauschale
Schulbudget anzurechnen. Sollte die BBS darüber hinaus gehende Maßnahmen über
den Digitalpakt umsetzen wollen, ermöglicht die haushaltsrechtliche Regelung
(Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen) die Verfügbarkeit von weiteren
Mitteln.
Nach der bestehenden
Budgetierungsvereinbarung hat die BBS Nienburg geplante, größere
Investitionsvorhaben oberhalb von 15.000 € mitzuteilen. Hierfür liegen derzeit
keine Anmeldungen für das Jahr 2020 vor.
In § 5 Absatz 8 der
Budgetierungsvereinbarung ist geregelt, dass am Ende eines Haushaltsjahres
übrig gebliebene Haushaltsmittel u. a. als neuer Ansatz im übernächsten
Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden können, wenn diese aufgrund einer
sparsamen Bewirtschaftung des Schulbudgets übrig geblieben sind.
/ Für das Haushaltsjahr
2018 ergibt sich entsprechend der Anlage
2, dass im Rahmen der Budgetierung 35.914,31 € Mehrerträge und
16.782,57 € Minderaufwendungen getätigt wurden. Insgesamt fällt das
Ergebnis im Haushaltsjahr 2018 somit um rund 52.600 € besser aus. Die BBS
hat den Antrag gestellt, die Mittel im Finanzhaushalt für Investitionen im Jahr
2020 zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es gilt deshalb, eine Entscheidung
über die Höhe der diesbezüglichen Budgeterhöhung zu treffen.
Eine Erhöhung des investiven
Ansatzes um die eingesparten 52.600 € auf dann 200.200 € hat keine
Auswirkung auf das Budget aus dem Eckwertebeschluss, da es sich bei dieser
Summe um die Bildung von Haushaltsresten handelt. Der Eckwertebeschluss bleibt
weiterhin eingehalten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Teilhaushalt
21170 Berufsbildende Schulen
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Deckungskreisauswertung
2018