Betreff
Mittelanmeldungen für den Haushalt 2020 für die BBS Nienburg
Vorlage
2019/163
Aktenzeichen
21-211-31/2
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für berufsbildende Schulen stimmt den Mittelanmeldungen zu.


Sachverhalt

Im Fachbereich Schulen und Kultur wurden die Mittelansätze für die BBS Nienburg für das Haushaltsjahr 2020 auf der Grundlage der Budgetierungsvereinbarung ermittelt. Die Mittelanmeldungen im Ergebnishaushalt und die mittelfristige

/      Finanzplanung sind als Anlage 1 beigefügt. Die Entwicklung der Ansätze in den Jahren 2021 bis 2023 wurde aufgrund der vorliegenden Erfahrungen geschätzt.

 

Die Berechnung der Haushaltsansätze wurde entsprechend der Budgetierungsvereinbarung vorgenommen. Daraus ergeben sich für die BBS pauschale Haushaltsmittel in Höhe von 427.100 €.

 

Der Saldo für Investitionstätigkeit im Jahr 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung (2021-2023) beträgt jährlich -172.600 €. Der investive Eckwertebeschluss (Drucksache 2019/087) sieht ein Budget von 190.000 € pro Haushaltsjahr vor. Mit dem Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung ist dieser somit eingehalten worden.

 

Für die Investitionen können für die BBS auch Mittel aus dem Digitalpakt in Anspruch genommen werden. Die Budgetierungsvereinbarung sieht keine Regelung für die Inanspruchnahme von Investitionszuweisungen vor. Bisher hat die BBS im Durchschnitt der letzten vier Jahre eine Summe von ca. 25.000 €/Jahr für Maßnahmen ausgegeben, die jetzt aus dem Digitalpakt förderfähig wären.

 

Die Haushaltsplanung der BBS innerhalb ihres Budgets ist noch nicht abgeschlossen. Auch über die Maßnahmen, die förderfähig wären, gibt es noch keine Entscheidung. Verwaltungsseitig wurden daher Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 25.000 € aus dem Digitalpakt eingeplant. Ferner wird vorgeschlagen, diese 25.000 € auf das pauschale Schulbudget anzurechnen. Sollte die BBS darüber hinaus gehende Maßnahmen über den Digitalpakt umsetzen wollen, ermöglicht die haushaltsrechtliche Regelung (Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen) die Verfügbarkeit von weiteren Mitteln.

 

Nach der bestehenden Budgetierungsvereinbarung hat die BBS Nienburg geplante, größere Investitionsvorhaben oberhalb von 15.000 € mitzuteilen. Hierfür liegen derzeit keine Anmeldungen für das Jahr 2020 vor.

 

In § 5 Absatz 8 der Budgetierungsvereinbarung ist geregelt, dass am Ende eines Haushaltsjahres übrig gebliebene Haushaltsmittel u. a. als neuer Ansatz im übernächsten Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden können, wenn diese aufgrund einer sparsamen Bewirtschaftung des Schulbudgets übrig geblieben sind.

 

/      Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich entsprechend der Anlage 2, dass im Rahmen der Budgetierung 35.914,31 € Mehrerträge und 16.782,57 € Minderaufwendungen getätigt wurden. Insgesamt fällt das Ergebnis im Haushaltsjahr 2018 somit um rund 52.600 € besser aus. Die BBS hat den Antrag gestellt, die Mittel im Finanzhaushalt für Investitionen im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es gilt deshalb, eine Entscheidung über die Höhe der diesbezüglichen Budgeterhöhung zu treffen.

 

Eine Erhöhung des investiven Ansatzes um die eingesparten 52.600 € auf dann 200.200 € hat keine Auswirkung auf das Budget aus dem Eckwertebeschluss, da es sich bei dieser Summe um die Bildung von Haushaltsresten handelt. Der Eckwertebeschluss bleibt weiterhin eingehalten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Teilhaushalt 21170 Berufsbildende Schulen

·         Deckungskreisauswertung 2018