Betreff
Antrag der IGS Nienburg auf Einrichtung einer zusätzlichen Stelle einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters oder einer sozialpädagogischen Fachkraft
Vorlage
2019/167
Aktenzeichen
211-05
Art
Beschlussvorlage

Dem  Antrag der Integrierten Gesamtschule (IGS) Nienburg auf Einrichtung einer zusätzlichen Stelle einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters bzw. einer sozialpädagogischen Fachkraft wird nicht entsprochen.


Sachverhalt

Die Schulleitung der IGS Nienburg hat einen Antrag auf Einrichtung einer zusätzlichen Stelle einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters bzw. einer sozialpädagogischen Fachkraft gestellt.

Zurzeit ist dort vom Land Niedersachsen eine Vollzeitstelle eingerichtet und besetzt. Jährliche Anträge bei der Niedersächsischen Schulbehörde seitens der Schule auf eine weitere Stelle werden regelmäßig abgelehnt.

Im Antrag wird auf die wachsende Schule mit ihren hohen Schülerzahlen (lt. aktueller Herbststatistik 853 Schüler/innen in den Jahrgängen 5 bis 11)verwiesen. Weiterhin wird ausgeführt, dass „eine vom Schulträger finanzierte soziale Arbeit in schulischer Verantwortung an der IGS Nienburg ermöglichen würde, dass

-       unsere Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Ansprechpartnerin/einen zusätzlichen Ansprechpartner sowie mehr Unterstützung im Schulalltag erhalten

-       Bildungs- und Teilhabeangebote zweckmäßiger ins Schulleben integriert werden

-       eine engere Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst möglich ist

-       zusätzliche Unterstützungsangebote zur Stärkung der Sozialkompetenz, der Konfliktfähigkeit, der Persönlichkeit ,…geschaffen werden

-       Pausen- und Freizeitangebote erzieherisch und sozial kompetent begleitet  werden,

-       Lehrkräfte bei den außerschulischen Tätigkeiten entlastet werden

-       der Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten gestärkt wird

-       die Entwicklung von multiprofessionellen Teams im Rahmen von Inklusion und Integration an unsere Schule vereinfacht wird.“

Der Antragsteller verweist auch darauf, dass im Gegensatz zum Land Niedersachsen der Landkreis Nienburg auch Erzieherinnen/Erzieher in der Schulsozialarbeit einstellen kann und diese Berufsgruppe eine zusätzliche Expertise ins Team brächte.

Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2016 nach langen  Zuständigkeitsdiskussionen die schulische Sozialarbeit als eigene Aufgabe definiert. Die bis dahin von den Kommunen eingestellten Sozialarbeiter/innen wurden vom Land übernommen. Die Ausnahme bildet hier im Landkreis lediglich die Berufsbildende Schule. Neben den vom Land beschäftigten Sozialarbeiter/innen stellt der LK eine weitere Stelle und beteiligt sich an den Kosten einer Stelle, die aus dem Budget der Schule finanziert wird.

Darüber hinaus gehende Anträge zugunsten Allgemeinbildender Schulen wurden bisher mit Verweis auf die Zuständigkeit des Landes abgelehnt.

Die Landesschulbehörde ist für die Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen zuständig. Auf Nachfrage, wie dieses Stellen verteilt werden, wurden erläutert, dass weiterführende Schulen mit 1.000 Schüler/innen und mehr eine Vollzeit-Stelle in der Schulsozialarbeit bekommen, Schulen mit weniger Schüler/innen eine 0,75-Stelle. Bei den Grundschulen liegt der Maßstab bei 300 Kindern.

 

Voraussetzung ist weiterhin,  dass die Schule einen öffentlichen Träger hat und Ganztagbetrieb anbietet. Die Voraussetzung „Ganztag“ hat den Hintergrund, dass die Stelleninhaber nicht auf ihre Stundenzahl kommen würden, wenn in den Schulen nur Vormittagsbetrieb ist.

 

Wieviel Stellen insgesamt vom Land gestellt werden (zurzeit 1.200), hängt davon ab, wieviel Mittel seitens des Finanzministeriums zur Verfügung gestellt werden. In nächster Zeit sollen vordringlich Stellen an Gymnasien und Grundschulen eingerichtet werden.

 

Auch die Landesschulbehörde bekommt in großer Anzahl Anträge auf Einrichtung von Sozialarbeiterstellen. Man weiß also auch dort um den Bedarf.

 

Neben der Einrichtung von Stellen seitens des Landes gibt es für größere Schulen auch die Möglichkeit der Kapitalisierung. Schulen können – wie bei der BBS Nienburg - aus ihrem Personalbudget Kräfte für die schulische Sozialarbeit einstellen.  Die Nachfrage, ob aus diesem Budget auch Erzieher/innen eingestellt werden können, konnte nicht eindeutig beantwortet werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund der getroffenen Zuständigkeitsentscheidung und der Gleichbehandlung aller allgemein bildenden Schulen vor, den Antrag auf Einrichtung einer entsprechenden Stelle im Stellenplan des Landkreises Nienburg/Weser abzulehnen.