Dem Antrag der Integrierten Gesamtschule (IGS) Nienburg auf Einrichtung einer zusätzlichen Stelle einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters bzw. einer sozialpädagogischen Fachkraft wird nicht entsprochen.
Sachverhalt
Die Schulleitung der IGS
Nienburg hat einen Antrag auf Einrichtung einer zusätzlichen Stelle einer
Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters bzw. einer sozialpädagogischen
Fachkraft gestellt.
Zurzeit ist dort vom
Land Niedersachsen eine Vollzeitstelle eingerichtet und besetzt. Jährliche
Anträge bei der Niedersächsischen Schulbehörde seitens der Schule auf eine
weitere Stelle werden regelmäßig abgelehnt.
Im Antrag wird auf die
wachsende Schule mit ihren hohen Schülerzahlen (lt. aktueller Herbststatistik
853 Schüler/innen in den Jahrgängen 5 bis 11)verwiesen. Weiterhin wird
ausgeführt, dass „eine vom Schulträger finanzierte soziale Arbeit in
schulischer Verantwortung an der IGS Nienburg ermöglichen würde, dass
-
unsere
Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Ansprechpartnerin/einen zusätzlichen
Ansprechpartner sowie mehr Unterstützung im Schulalltag erhalten
-
Bildungs- und
Teilhabeangebote zweckmäßiger ins Schulleben integriert werden
-
eine engere
Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst möglich ist
-
zusätzliche
Unterstützungsangebote zur Stärkung der Sozialkompetenz, der Konfliktfähigkeit,
der Persönlichkeit ,…geschaffen werden
-
Pausen- und
Freizeitangebote erzieherisch und sozial kompetent begleitet werden,
-
Lehrkräfte bei
den außerschulischen Tätigkeiten entlastet werden
-
der Kontakt zu
Eltern und Erziehungsberechtigten gestärkt wird
-
die Entwicklung
von multiprofessionellen Teams im Rahmen von Inklusion und Integration an
unsere Schule vereinfacht wird.“
Der Antragsteller
verweist auch darauf, dass im Gegensatz zum Land Niedersachsen der Landkreis
Nienburg auch Erzieherinnen/Erzieher in der Schulsozialarbeit einstellen kann
und diese Berufsgruppe eine zusätzliche Expertise ins Team brächte.
Das Land Niedersachsen
hat im Jahr 2016 nach langen
Zuständigkeitsdiskussionen die schulische Sozialarbeit als eigene
Aufgabe definiert. Die bis dahin von den Kommunen eingestellten
Sozialarbeiter/innen wurden vom Land übernommen. Die Ausnahme bildet hier im
Landkreis lediglich die Berufsbildende Schule. Neben den vom Land beschäftigten
Sozialarbeiter/innen stellt der LK eine weitere Stelle und beteiligt sich an
den Kosten einer Stelle, die aus dem Budget der Schule finanziert wird.
Darüber hinaus gehende
Anträge zugunsten Allgemeinbildender Schulen wurden bisher mit Verweis auf die
Zuständigkeit des Landes abgelehnt.
Die Landesschulbehörde ist
für die Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen zuständig. Auf Nachfrage,
wie dieses Stellen verteilt werden, wurden erläutert, dass weiterführende Schulen
mit 1.000 Schüler/innen und mehr eine Vollzeit-Stelle in der Schulsozialarbeit
bekommen, Schulen mit weniger Schüler/innen eine 0,75-Stelle. Bei den
Grundschulen liegt der Maßstab bei 300 Kindern.
Voraussetzung ist
weiterhin, dass die Schule einen öffentlichen Träger hat und
Ganztagbetrieb anbietet. Die Voraussetzung „Ganztag“ hat den Hintergrund, dass
die Stelleninhaber nicht auf ihre Stundenzahl kommen würden, wenn in den
Schulen nur Vormittagsbetrieb ist.
Wieviel Stellen insgesamt vom
Land gestellt werden (zurzeit 1.200), hängt davon ab, wieviel Mittel seitens
des Finanzministeriums zur Verfügung gestellt werden. In nächster Zeit sollen
vordringlich Stellen an Gymnasien und Grundschulen eingerichtet werden.
Auch die Landesschulbehörde
bekommt in großer Anzahl Anträge auf Einrichtung von Sozialarbeiterstellen. Man
weiß also auch dort um den Bedarf.
Neben der Einrichtung von
Stellen seitens des Landes gibt es für größere Schulen auch die Möglichkeit der
Kapitalisierung. Schulen können – wie bei der BBS Nienburg - aus ihrem
Personalbudget Kräfte für die schulische Sozialarbeit einstellen. Die Nachfrage, ob aus diesem Budget auch
Erzieher/innen eingestellt werden können, konnte nicht eindeutig beantwortet
werden.
Die Verwaltung schlägt vor
dem Hintergrund der getroffenen Zuständigkeitsentscheidung und der
Gleichbehandlung aller allgemein bildenden Schulen vor, den Antrag auf
Einrichtung einer entsprechenden Stelle im Stellenplan des Landkreises Nienburg/Weser
abzulehnen.