Betreff
Vereinbarung zur Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 69 Abs. 1 SGB VIII - Kinderbetreuung
Hier: Antrag der kreisangehörigen Kommunen auf Anpassung der Bezuschussung der Betriebs- und Folgekostenförderung
Vorlage
2019/174
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag der Gemeinden auf Anpassung der Betriebs- und Folgekostenförderung in der Kinderbetreuung um die in den heranstehenden Tariferhöhungen entstehenden Kosten wird abgelehnt.

 

 


Sachverhalt

Im Jahr 2018 beantragten die kreisangehörigen Kommunen auf Grundlage der mit ihnen getroffenen Vereinbarung zur Übernahme der Betreuungsaufgaben die Anpassung für die Jahre 2019 bis 2021 in Anlehnung an die für diese Jahre anstehende Tariferhöhung.(vgl. Vorlage JHA 2018/15 v. 25.09.2018).

Dies hätte seinerzeit die Erhöhung des vereinbarten Stundensatzes von 85,00 € sukzessive von 2019 auf 88,00 € bis 2021 auf 91,00 € bedeutet.

Diese Vorlage wurde dann im folgenden durch den Kreistag mit einer erheblich über dem beantragten Stundensatz liegenden Erhöhung um nahezu 84 % auf einen Stundensatz von 156,00 € für diesen Zeitraum festgeschrieben.

Dies bedeutete gegenüber den dem Antrag entsprechenden Mitteln i. H. v. 2.823.546,00 € eine Anweisung von Betriebs- und Folgekostenförderung i. H. v. 4.993.677,00 €, die die Forderung der Kommunen sehr deutlich überdeckte.

Nunmehr liegt ein weiterer Antrag der Kommunen vor, der die zu erwartenden Tariferhöhungen ausgleichen soll. Dies entspräche einer weiteren Erhöhung des Stundensatzes auf 161 € in 2020 und 162 € in 2021.

Angesichts der sehr großzügigen Festlegung des Stundensatzes auf 156,00 € in 2018 und der daraus resultierenden, die gemeindlichen Forderungen aus 2018 sehr deutlich übersteigenden Leistungen erscheint die jetzige Forderung nicht gerechtfertigt, da dem erforderlichen Ausgleich bereits mit der aktuellen Festlegung weit  voraus entsprochen worden ist. Eine Vergleichstabelle ist als Anlage zur Orientierung beigefügt (Anlage zu Drucksache 2019/174)

Daneben bestehen die Betriebs- und Folgekosten nicht nur aus den Personalkosten, deren Abdeckung hier gefordert wird, sondern es gehören auch weitere Kosten dazu, die ganz anderen Bewertungskriterien und Veranschlagungsgrundsätzen unterliegen, hier aber pauschal mit abgewickelt werden würden ohne nähere Hinterlegung.

 


Anlagen:

 

·         Tabelle Betriebs- und Folgekostenförderung