Betreff
Kindertagespflege;
Hier: Änderung der Vertretungsregelungen
Vorlage
2019/176
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Die Änderung zur Entgeltordnung § 1 Abs. 5 für Kindertagespflege im Landkreis

Nienburg/Weser wird in der vom Fachbereich Jugend vorgeschlagenen Fassung

beschlossen. Sie tritt zum 01.11.2019 in Kraft.


Sachverhalt

§ 1 Abs. 5 der Entgeltordnung soll individuelle Vertretungsregelungen, die von Tagespflegepersonen in ihrem räumlichen Umfeld organisiert werden, unterstützen. Diese kleinen Vertretungsarrangements sind gut geeignet, auch für die individuellen Bedingungen der Tagespflegepersonen, die im eigenen Haushalt arbeiten, adäquate Lösungen zu ermöglichen. Diese Regelungen werden auch für Großtagespflegestellen angewendet, soweit dort ein Vertretungsplatz verlässlich zur Verfügung gestellt wird. In diesen Fällen ist jedoch eine zusätzliche Gewährung von Kontaktpflege nur für die Kinder notwendig und angebracht, die nicht bereits regelmäßig in der Großtagespflegestelle betreut werden. Zur Verdeutlichung wurde daher Abs. 5 entsprechend angepasst. (siehe Anlage zu Drucksache 2019/176) 

 


Anlagen:

 

·         Entgeltordnung für Kindertagespflege im Landkreis Nienburg/Weser