Betreff
Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Hannover
Vorlage
2019/177
Aktenzeichen
024-16/2 u. 024-16/3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Der Kreisausschuss benennt 14 Personen für die Vorschlagsliste - spätestens in der Sitzung am 25.11.2019.
  2. Der Kreisausschuss benennt eine/n Wahlbevollmächtigte/n sowie eine Stellvertretung für die Wahl der Vertrauensleute.

Sachverhalt

Die laufende Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Hannover endet am 31.03.2020. Aufgrund der Bestimmungen der §§ 19 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben die Landkreise und die Region Hannover die Vorschlagslisten für ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter aufzustellen.

 

Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Hannover hat mitgeteilt, dass – vorbehaltlich der Zustimmung durch den beim Verwaltungsgericht zu bildenden Wahlausschuss - in die Vorschlagsliste des Landkreises Nienburg/Weser 14 Personen aufzunehmen sind. Für die Aufnahme einer jeden einzelnen Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.

 

Grundsätzlich sollen nur solche Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, die auch Interesse an der Arbeit des Verwaltungsgerichtes haben und sich von vornherein zu der Übernahme des Amtes einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters bereit erklären. Ferner sollen möglichst Angehörige aller Berufskreise - Frauen wie Männer - mit Lebens- und Berufserfahrung sowie solche Personen vorgeschlagen werden, die schon bisher das Amt innehaben.

 

Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Hannover weist besonders darauf hin, dass der Wahlausschuss bei den vorangegangenen Wahlen den Grundsatz verfolgt hat, ohne Ansehen der Person nur solche Vorgeschlagenen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern zu wählen bzw. wiederzuwählen, die bis zum Ablauf der fünfjährigen Amtszeit das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (nach dem 31.03.1955 geboren). Der Verwaltungsgerichtspräsident hat darum gebeten, dieses bereits bei der bevorstehenden Aufstellung der Vorschlagsliste zu berücksichtigen.

 

Die Vorgeschlagenen müssen Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein, sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb des Gerichtsbezirkes wohnen.

 

Sie dürfen u. a. nicht sein:

 

a)   Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung

 

b)   Berufsrichterin bzw. Berufsrichter

 

c)   Beamtin/Beamter oder Angestellte/Angestellter im öffentlichen Dienst (Ausnahme: ehrenamtlich)

 

d)   Berufssoldatin/Berufssoldat oder Soldatin/Soldat auf Zeit

e)   Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Notarin/Notar oder eine Person, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt

f)    ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen/Verwaltungsrichter beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht

 

Für die laufende Wahlperiode wurden zur Wahl als ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen bzw. Verwaltungsrichter vorgeschlagen:

 

1.                Marlies Bleeke, Stolzenau

2.                Birgit Menzel, Nienburg

3.                Ina Handke, Steyerberg

4.                Thomas Handke, Steyerberg

5.                Melanie Westermann, Uchte

6.                Margit Schmidt, Liebenau

7.                Wilhelm Schlemermeyer, Nienburg

8.                Andrea Nennecker, Stolzenau

9.                Christa Knipping, Landesbergen

10.             Evelin Lisson, Stolzenau

11.             Maik Tölle, Warmsen

12.             Karin Heinemann, Raddestorf

13.             Ulrike Granich, Liebenau

14.             Norbert Richter, Steimbke

 

Der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Hannover hat davon folgende Personen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern gewählt:

 

1.               Marlies Bleeke, Stolzenau

2.               Birgit Menzel, Nienburg

3.               Melanie Westermann, Uchte

4.               Margit Schmidt, Liebenau

5.               Wilhelm Schlemermeyer, Nienburg

6.               Andrea Nennecker, Stolzenau

7.               Norbert Richter, Steimbke

 

 

Daneben ist für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit Amtszeit ab 01.04.2020 ein Wahlausschuss zu bilden, dem u. a. sieben Vertrauensleute angehören. Zur Wahl dieser Vertrauensleute und ihrer Stellvertretungen haben sich die von den Landkreisen und der Region Hannover zu benennenden Wahlbevollmächtigten zu versammeln.

 

Zu ihrer ersten Sitzung wird die Versammlung von der Region Hannover einberufen, da das Verwaltungsgericht dort seinen Sitz hat.

 

Die Region Hannover hat den Landkreis Nienburg gebeten, eine/n Wahlbevollmächtigte/n sowie eine Stellvertretung für die Wahl der Vertrauensleute zu benennen.

 

Für die laufende Wahlperiode wurden als (stellv.) Wahlbevollmächtigte ernannt:

 

1.                    Ernst Brunschön, Rehburg-Loccum als Wahlbevollmächtigter

2.                    Karsten Heineking, Warmen als stellv. Wahlbevollmächtigter