Betreff
Finanzielle Unterstützung der Arbeit des Kommunalen Innenentwicklungsfonds (KIF)
Vorlage
2019/180
Aktenzeichen
52
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Nienburg/Weser verpflichtet sich, mit jährlichen Finanzierungsbeiträgen die Arbeit des Kommunalen Innenentwicklungsfonds (KIF) Fonds ab dem Jahr 2020 bis 2024 zu unterstützen.

 

In den beiden ersten Jahren zahlt der Landkreis Nienburg/Weser 1,5% der Kreisumlage in den Fonds ein. In den drei folgenden Jahren beträgt der Finanzierungsbeitrag der Landkreises 1% der Kreisumlage. Die Berechnungsgrundlage ist jeweils die Kreisumlage des Vorvorjahres aufgerundet auf volle Hundert.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser hat gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und im Verbund mit dem Landkreis Gifhorn, der Universität Göttingen und dem Regionalverband Großraum Braunschweig ein neues Instrument zur Gestaltung und Finanzierung von Maßnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung von Ortskernen erarbeitet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Projekt im Rahmen der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ gefördert.

 

Der Kommunale Innenentwicklungsfonds (KIF) verfolgt dabei das Ziel, die Innenentwicklung in innerörtlichen Lagen der Gemeinden zu verbessern. KIF ist eine regionale Einrichtung, Solidarfonds und Ideenwettbewerb zugleich. KIF ist ein Fonds, in den die kommunalen Partner des Landkreises Nienburg/Weser einzahlen und Förderanträge stellen können. Die am besten bewerteten Förderanträge erhalten einen Zuschuss aus dem Fonds. Dieser Ansatz einer regionalen Kooperation zur Stärkung der Gesamtregion, an dem kreisangehörigen Gemeinden teilnehmen, ist innovativ und  in Niedersachsen einzigartig.

 

Organisation:

 

Die kreisangehörigen Kommunen übertragen dem Landkreis in einer Kooperationsvereinbarung die Geschäftsführung. Diese koordiniert die Antragstellungen der Gemeinden, führt ein gemeinsames Antragsverfahren durch, unterstützt das Bewertungsgremium, überwacht Einzahlungen, veranlasst Auszahlungen und erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht.

 

Finanzierung:

 

In den beiden ersten Jahren zahlen die Städte und Gemeinden 0,5% der Kreisumlage in den Fonds ein. In den drei folgenden Jahren beträgt der Finanzierungsbeitrag der Städte und Gemeinden 1% der Kreisumlage. Der Landkreis Nienburg/Weser wird in vergleichbarer Höhe zu dem kommunalen Beitrag auf Basis von 1% der Kreisumlage in den Fonds einzahlen.

Zur Anschubfinanzierung wird der Landkreis Nienburg/Weser im ersten und zweiten Jahr einen Beitrag auf Basis von 1,5 % der Kreisumlage in den Fonds einzahlen (Anlage: Übersicht über die kommunalen Beiträge für das Jahr 2020). Die Bereitstellung der Mittel erfolgt mit Beschluss über die jeweiligen Haushaltssatzungen. Die Berechnungsgrundlage ist jeweils die Kreisumlage des Vorvorjahres aufgerundet auf volle Hundert  (z.B. für 2020 gilt die Kreisumlage vom 2018). Die Laufzeit des Fonds soll zunächst fünf Jahre betragen.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser hat sich um die weitere finanzielle Unterstützung des Fonds bemüht. Zwischenzeitlich wurde der Kommunale Innenentwicklungsfonds im Landkreis Nienburg/Weser in die vom Land Niedersachsen aufgelegte Förderrichtlinie „Zukunftsräume Niedersachsen“ aufgenommen. Aufgrund der Richtlinie besteht die Möglichkeit der Förderungshöchstsumme von 300.000€ für die Laufzeit von drei Jahren zu erhalten. Damit wird die kommunale Eigeninitiative und die Bereitschaft zum finanziellen Engagement zur Ausgestaltung eines innovativen Lösungsansatzes zur Stärkung der Ortskerne als Anker in den ländlichen Räumen honoriert werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 965.074,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 52210 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·          Anlage B: KIF-Einzahlungsmodalitäten