Der
Landkreis Nienburg/Weser verpflichtet sich, mit jährlichen
Finanzierungsbeiträgen die Arbeit des Kommunalen Innenentwicklungsfonds (KIF)
Fonds ab dem Jahr 2020 bis 2024 zu unterstützen.
In den beiden ersten Jahren zahlt der Landkreis Nienburg/Weser 1,5% der Kreisumlage in den Fonds ein. In den drei folgenden Jahren beträgt der Finanzierungsbeitrag der Landkreises 1% der Kreisumlage. Die Berechnungsgrundlage ist jeweils die Kreisumlage des Vorvorjahres aufgerundet auf volle Hundert.
Sachverhalt
Der
Landkreis Nienburg/Weser hat gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden und im Verbund mit dem Landkreis Gifhorn, der Universität Göttingen
und dem Regionalverband Großraum Braunschweig ein neues Instrument zur
Gestaltung und Finanzierung von Maßnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung
von Ortskernen erarbeitet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat
das Projekt im Rahmen der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ gefördert.
Der
Kommunale Innenentwicklungsfonds (KIF) verfolgt dabei das Ziel, die Innenentwicklung
in innerörtlichen Lagen der Gemeinden zu verbessern. KIF ist eine regionale
Einrichtung, Solidarfonds und Ideenwettbewerb zugleich. KIF ist ein Fonds, in
den die kommunalen Partner des Landkreises Nienburg/Weser einzahlen und Förderanträge
stellen können. Die am besten bewerteten Förderanträge erhalten einen Zuschuss
aus dem Fonds. Dieser Ansatz einer regionalen Kooperation zur Stärkung der
Gesamtregion, an dem kreisangehörigen Gemeinden teilnehmen, ist innovativ und in Niedersachsen einzigartig.
Organisation:
Die
kreisangehörigen Kommunen übertragen dem Landkreis in einer Kooperationsvereinbarung
die Geschäftsführung. Diese koordiniert die Antragstellungen der Gemeinden,
führt ein gemeinsames Antragsverfahren durch, unterstützt das Bewertungsgremium,
überwacht Einzahlungen, veranlasst Auszahlungen und erstellt jährlich einen
Tätigkeitsbericht.
Finanzierung:
In
den beiden ersten Jahren zahlen die Städte und Gemeinden 0,5% der Kreisumlage
in den Fonds ein. In den drei folgenden Jahren beträgt der Finanzierungsbeitrag
der Städte und Gemeinden 1% der Kreisumlage. Der Landkreis Nienburg/Weser wird
in vergleichbarer Höhe zu dem kommunalen Beitrag auf Basis von 1% der Kreisumlage
in den Fonds einzahlen.
Zur
Anschubfinanzierung wird der Landkreis Nienburg/Weser im ersten und zweiten
Jahr einen Beitrag auf Basis von 1,5 % der Kreisumlage in den Fonds einzahlen
(Anlage: Übersicht über die kommunalen Beiträge für das Jahr 2020). Die
Bereitstellung der Mittel erfolgt mit Beschluss über die jeweiligen
Haushaltssatzungen. Die Berechnungsgrundlage ist jeweils die Kreisumlage des
Vorvorjahres aufgerundet auf volle Hundert
(z.B. für 2020 gilt die Kreisumlage vom 2018). Die Laufzeit des Fonds
soll zunächst fünf Jahre betragen.
Der
Landkreis Nienburg/Weser hat sich um die weitere finanzielle Unterstützung des
Fonds bemüht. Zwischenzeitlich wurde der Kommunale Innenentwicklungsfonds im
Landkreis Nienburg/Weser in die vom Land Niedersachsen aufgelegte Förderrichtlinie
„Zukunftsräume Niedersachsen“ aufgenommen. Aufgrund der Richtlinie besteht die
Möglichkeit der Förderungshöchstsumme von 300.000€ für die Laufzeit von drei
Jahren zu erhalten. Damit wird die kommunale Eigeninitiative und die
Bereitschaft zum finanziellen Engagement zur Ausgestaltung eines innovativen
Lösungsansatzes zur Stärkung der Ortskerne als Anker in den ländlichen Räumen
honoriert werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 965.074,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 52210 zur Verfügung.
Anlagen:
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Anlage B:
KIF-Einzahlungsmodalitäten