1.
Der
Landkreis Nienburg/Weser beantragt ein Klimaschutzkonzept
„nachhaltige Mobilität“ gemäß Kommunalrichtlinie 2019.
2.
Zur
Umsetzung dieses Konzeptes wird für 2 Jahre ein geförderter Klimaschutzmanager
eingestellt (vorbehaltlich einer finanziellen Förderung durch den Bund)
3. In die Haushaltspläne für die Jahre 2020 und 2021 soll hierfür eine Summe bis zu 250.000 € für die Umsetzung des Projektes eingestellt werden.
Sachverhalt
Bereits seit 2010 gibt es ein integriertes
Klimaschutzkonzept für den Landkreis Nienburg/Weser. Seit 2012 beschäftigten
sich zunächst das Klimaschutzmanagement des Landkreises, nach Ablauf der
Förderung seit 2017 die Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. mit der Umsetzung
dieses Konzeptes. Das Themenfeld Mobilität wurde hier nur am Rande betrachtet.
In den letzten Jahren hat aber gerade dieses
Themenfeld massiv an Bedeutung gewonnen. Knapp 20 Prozent der
Treibhausgasemissionen stammen aus dem Verkehrssektor, der damit erheblich zum
Klimawandel beiträgt. In den vergangenen 25 Jahren ist der CO2-Ausstoß
des Sektors insgesamt nahezu konstant geblieben, da Effizienzgewinne durch eine
höhere Verkehrsleistung wieder ausgeglichen wurden.
Seit Anfang 2019 fördert die neue
Kommunalrichtlinie 2019 unter Nr. 2.7 die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
„Klimafreundliche Mobilität“ (Mobilitätskonzept) bei gleichzeitiger Einstellung
eines für die Konzepterstellung und -umsetzung verantwortlichen
„Klimaschutzmanagers nachhaltige Mobilität“ über 2 Jahre mit einer zweijährigen
Verlängerungsmöglichkeit. Diese Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- oder
langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung von nationalen Klimaschutzzielen
beitragen.
Mit solch einem Konzept können die bestehenden
Aktivitäten im Bereich Klimaschutz durch den Bereich Klimafreundliche Mobilität
vertieft werden. Das Klimaschutzkonzept kann allen Akteuren im Landkreis Nienburg/Weser
als Richtschnur für künftige Planungen und Aktivitäten im Bereich
klimafreundliche Mobilität dienen. Da die Entwicklung in diesem Bereich von
sich verändernden Rahmenbedingungen abhängt, soll das Konzept sowohl eine
kurz-, mittel- als auch langfristige Perspektive für die Zukunft der Mobilität
im Landkreis entwerfen. Neben dem kommunalen Fokus kann das Konzept auch den
Unternehmen in der Region und interessierten Privatpersonen beim Umstieg auf
klimafreundliche Mobilität zu Gute kommen, indem diese durch gezielte
Maßnahmenvorschläge eingebunden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: In den Jahren 2020 und 2021 sollen
jeweils 70.000 € und 120.000 € in den Haushalt eingestellt
werden.
Die Haushaltsmittel stehen im
Produkt 54120 zur Verfügung.
Anlagen:
·
Anlage 1:
Strategischer Ansatz und Informationen, zusammengestellt von der
Klimaschutzagentur
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Anlage 2:
Kostenplan