Betreff
Abschlussbericht und Fortsetzung des Projektes "Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen" nach Naturschutzrecht und Baugesetzbuch
Vorlage
2019/193
Aktenzeichen
554-Kompensationsmaßnahmen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Abschlussbericht des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ für die Projektlaufzeit 2016-2019 zur Kenntnis.

 

Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum  2020-23 wird mit folgenden Projektdaten zugestimmt:

Projektaufwand von 15.000 €/a auf dem Konto 55411.429101; zusätzlicher Gebührenertrag von 7.500 €/a auf dem Konto 55411.331100

 


Sachverhalt:

 

Insgesamt gesehen ist die Umsetzungsrate von Kompensationsmaßnahmen über den Gesamtzeitraum von mittlerweile über 40 Jahren, in denen die Eingriffsregelung in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben ist, in höchstem Maße mangelhaft. Die aufgrund der Eingriffsregelung in Genehmigungs-, Planfeststellungs- oder Bauleitplanverfahren festgesetzten Kompensationsmaßnahmen kommen häufig nicht, verspätet oder nicht vollumfänglich zur Umsetzung. Diesen Umstand bemängeln u. a. Naturschutzverbände und fordern die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) auf, für die Umsetzung der Kompensationsverpflichtungen zu sorgen. In die Formulierung von entsprechenden Auflagen und Festsetzungen wird viel Energie investiert, die jedoch verpufft, wenn sie in der Praxis häufig ignoriert werden.

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt hat daher erstmalig 2012 die Durchführung des Projektes „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ zunächst für die Laufzeit von 3 Jahren von 2013 bis 2015 und daran anschließend eine Verlängerung bis 2019 beschlossen. Damit soll für eine konsequentere Gleichstellung aller Eingriffsverursacher im Kreisgebiet gesorgt und eine vermeintliche „Schlechterstellung“ der genehmigungskonform handelnden Personen vermieden werden.

Das vierte Jahr der Verlängerung steht nun kurz vor dem Abschluss. Aus Anlass der Ausschusssitzung am 05.11.2019 wird folgender vorläufiger Abschlussbericht abgegeben:

 

Zunächst die noch nicht vorgestellten Ergebnisse der Jahre 2018/2019:

Die Kontrollen wurden überwiegend durch Ortsbesichtigungen in der Zeit von Mai bis Oktober 2018 bzw. 2019 vorgenommen.

 

Der Projektzeitraum 2019 ist noch nicht abgeschlossen. Es werden noch weitere Ortsbesichtigungen im Laufe des Oktobers stattfinden. Außerdem ist erst ein Teil der Ergebnisse aus den diesjährigen Ortskontrollen in das Datenbanksystem eingegeben worden. Nur die abschließend bearbeiteten Fälle gehen in die untenstehende Auswertung ein, sodass sich für 2019 nur eine Zwischenstand darstellen lässt.

 

Der Anteil der gar nicht umgesetzten Kompensationsmaßnahmen hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verringert. Dies kann bereits als Folge der vermehrten Kontrollen zu werten sein, da mitunter dieselben Akteure als Eingriffsverursacher auftreten und bei diesen ein „Lerneffekt“ einsetzt und sich allgemein „herumgesprochen“ hat, dass man sich seiner Verpflichtung zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Landkreis Nienburg nur schwer entziehen kann. Wiederkehrend besteht dabei Kontakt zu Gemeinden, Betreibern z.B. von Windenergieanlagen aber auch zu größeren Betrieben (v.a. aus der Landwirtschaft), die durch fortschreitende Erweiterung ihrer baulichen Anlagen immer wieder mit dem Erfordernis der Kompensation und auch der konsequenten wiederholten Kontrolle konfrontiert werden.

 

 

 

Weiterhin hoch ist der Anteil der Kompensationsmaßnahmen die zwar umgesetzt worden sind, aber erhebliche Mängel aufweisen. Hierbei ist besonders in diesem und dem letzten Jahr aufgrund der langen Trockenperioden ein größerer Ausfall von Gehölzpflanzungen zu verzeichnen. Eine Bewässerung besonders externer größerer Anpflanzungen ist nicht immer mit vertretbarem Aufwand durchführbar. Bei Ausfallquoten über 10% bzw. größeren Lücken in der Gehölzstruktur wird eine Nachpflanzung in der nachfolgenden Pflanzperiode, i.d.R. im Herbst wegen des besseren Anwuchserfolges, eingefordert.

 

 

 

 

 

Von den umgesetzten Kompensationsmaßnahmen konnten 2018 und 2019 über die Hälfte ohne Nachforderungen abgenommen werden. Ein weiteres Viertel der Maßnahmen wies leichte Mängel auf. Bei diesen leichten Mängeln kann es sich um einen noch nicht zurückgebauten Zaun oder eine erforderliche Nachpflanzung in geringem Umfang handeln. Wenn die Maßnahme von den Zielen abweicht, kann es sein, dass mit der Fläche auch in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Kontrolle befindet, in gleichem Maße eine ökologische Aufwertung erzielt werden und damit das Kompensationsziel erreicht werden kann. Dann wären keine Nachbesserungen erforderlich. Anderenfalls wird auf das Erreichen des Kompensationsziels entweder durch Ergänzung der vorgefundenen Maßnahme oder durch Änderung entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Genehmigung hingewirkt.

 

In 2018 konnten 7.749,72 € an Verwaltungsgebühren von den Kontrollierten eingenommen werden. Damit wurde das Ziel (7.500 €) für die teilweise Gegenfinanzierung der Kontrollen durch die Eingriffsverursacher erreicht. 2018 konnten für 21% aller Kontrollen Gebühren erhoben werden.

Für 2019 wurden, Stand 01.10., bisher 1.427,63 € an Verwaltungsgebühren (für 11% der abgeschlossenen Kontrollen) eingenommen. Da in sehr vielen Fällen die abschließende Bearbeitung der Kompensationskontrolle noch aussteht, ist es wahrscheinlich, dass das Ziel auch in diesem Jahr erreicht werden kann. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass gegenüber Kommunen, anderen öffentlichen Verwaltungen, bei Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung o.ä. keine Gebühren geltend gemacht werden können. Bei einem steigenden Anteil von Kontrollen aus diesem Segment wird die Erreichung des Gebührenziels erschwert.

 

Wie schon im Zwischenbericht im Sommer vergangenen Jahres (Drucksache 2018/154, Bericht zum ALNU vom 27.06.2018) ausführlich dargestellt wurde, kann mit einem sehr vertretbaren finanziellen Aufwand (<0,4 Cent/m²) eine tatsächliche Realisierung der ökologische Aufwertung auf einer Vielzahl von Flächen erwirkt werden. Und hierauf hat die Allgemeinheit, wie auch jede Bürgerin und jeder Bürger des Landkreises, einen Rechtsanspruch (z.B. gem. § 1 BNatSchG „Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz)“.

 

Wichtig ist, dass der begonnene Weg weiter beschritten und der Druck hoch gehalten wird, auch um mittelfristig eine Gleichbehandlung von Kompensationsverpflichteten zu erreichen.

Gleichzeitig muss weiterhin verstärkt auf die Umsetzungsverpflichtungen der Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanungen geschaut  und entsprechende Anforderungen formuliert werden, damit dann in die gemeindlichen Haushalte auch die für die Umsetzung erforderlichen Gelder eingestellt werden.

Es wird dringend empfohlen, das Projekt weiter fortzuführen, um die dafür erforderlichen Kontrollen der Kompensationsmaßnahmen leisten zu können. In dieser Form als Projekt mit einem eigenen Ziel, das in jedem Jahr auch erreicht werden will, sowie mit einer daraus resultierenden Berichtspflicht in Form eines Abschlussberichts zum Ende des Projektzeitraums bekommt diese Aufgabe die Priorität, die ihr zusteht. In dem erforderlichen Umfang könnte im allgemeinen Tagesgeschäft keineswegs nebenbei die arbeits- und zeitintensive Kontrolle der Kompensationsverpflichtungen geleistet werden.

 

Dass die Organisation der Kompensationskontrollen im Rahmen eines gesonderten Projekts ein Erfolg ist, lässt sich auch an dem Interesse der Kolleginnen und Kollegen anderer Naturschutzbehörden ablesen. Das Modell ist bereits in einigen Landkreisen kopiert und im Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen veröffentlicht worden (vgl. Drucksache 2018/154).

 

Das Projekt soll weiterhin nicht durch eine starre Aufstockung im Stellenplan, sondern ausschließlich über die Projektgelder durch flexible Vereinbarungen mit Teilzeitkräften zur Stundenaufstockung (in der Summe ca. 0,2 Stellenanteilen/a) umgesetzt werden. Dieses hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

Es entstehen Kosten i. H. v. 15.000,00 €/a für 2020-23 bei Weiterführung des Projektes im bisherigen Umfang. Die Mittel sind im Konto 55411.429101 „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ eingeplant. Dem Aufwand können zusätzliche Erträge in Höhe von 7.500,00 €/a im Konto 55411.331100 „Verwaltungsgebühren“ zugeordnet werden.

 


Anlagen:

 

Keine.