Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Abschlussbericht
des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ für die
Projektlaufzeit 2016-2019 zur Kenntnis.
Der
Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum
2020-23 wird mit folgenden Projektdaten zugestimmt:
Projektaufwand von
15.000 €/a auf dem Konto 55411.429101; zusätzlicher Gebührenertrag von 7.500
€/a auf dem Konto 55411.331100
Sachverhalt:
Insgesamt gesehen ist die Umsetzungsrate von Kompensationsmaßnahmen über
den Gesamtzeitraum von mittlerweile über 40 Jahren, in denen die
Eingriffsregelung in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben ist, in höchstem
Maße mangelhaft. Die aufgrund der Eingriffsregelung in Genehmigungs-, Planfeststellungs-
oder Bauleitplanverfahren festgesetzten Kompensationsmaßnahmen kommen häufig
nicht, verspätet oder nicht vollumfänglich zur Umsetzung. Diesen Umstand
bemängeln u. a. Naturschutzverbände und fordern die Unteren Naturschutzbehörden
(UNB) auf, für die Umsetzung der Kompensationsverpflichtungen zu sorgen. In die
Formulierung von entsprechenden Auflagen und Festsetzungen wird viel Energie
investiert, die jedoch verpufft, wenn sie in der Praxis häufig ignoriert werden.
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt hat daher erstmalig
2012 die Durchführung des Projektes „Kontrolle und Durchsetzung von
Kompensationsmaßnahmen“ zunächst für die Laufzeit von 3 Jahren von 2013 bis
2015 und daran anschließend eine Verlängerung bis 2019 beschlossen. Damit soll für
eine konsequentere Gleichstellung aller Eingriffsverursacher im Kreisgebiet
gesorgt und eine vermeintliche „Schlechterstellung“ der genehmigungskonform
handelnden Personen vermieden werden.
Das vierte Jahr der Verlängerung steht nun kurz vor dem Abschluss. Aus
Anlass der Ausschusssitzung am 05.11.2019 wird folgender vorläufiger
Abschlussbericht abgegeben:
Zunächst die noch
nicht vorgestellten Ergebnisse der Jahre 2018/2019:
Die Kontrollen
wurden überwiegend durch Ortsbesichtigungen in der Zeit von Mai bis Oktober
2018 bzw. 2019 vorgenommen.
Der Projektzeitraum 2019 ist noch
nicht abgeschlossen. Es werden noch weitere Ortsbesichtigungen im Laufe des
Oktobers stattfinden. Außerdem ist erst ein Teil der Ergebnisse aus den
diesjährigen Ortskontrollen in das Datenbanksystem eingegeben worden. Nur die
abschließend bearbeiteten Fälle gehen in die untenstehende Auswertung ein,
sodass sich für 2019 nur eine Zwischenstand darstellen lässt.
Der Anteil der gar nicht umgesetzten
Kompensationsmaßnahmen hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich
verringert. Dies kann bereits als Folge der vermehrten Kontrollen zu werten
sein, da mitunter dieselben Akteure als Eingriffsverursacher auftreten und bei
diesen ein „Lerneffekt“ einsetzt und sich allgemein „herumgesprochen“ hat, dass
man sich seiner Verpflichtung zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im
Landkreis Nienburg nur schwer entziehen kann. Wiederkehrend besteht dabei
Kontakt zu Gemeinden, Betreibern z.B. von Windenergieanlagen aber auch zu
größeren Betrieben (v.a. aus der Landwirtschaft), die durch fortschreitende
Erweiterung ihrer baulichen Anlagen immer wieder mit dem Erfordernis der
Kompensation und auch der konsequenten wiederholten Kontrolle konfrontiert
werden.
Weiterhin hoch ist der Anteil der
Kompensationsmaßnahmen die zwar umgesetzt worden sind, aber erhebliche Mängel
aufweisen. Hierbei ist besonders in diesem und dem letzten Jahr aufgrund der
langen Trockenperioden ein größerer Ausfall von Gehölzpflanzungen zu
verzeichnen. Eine Bewässerung besonders externer größerer Anpflanzungen ist
nicht immer mit vertretbarem Aufwand durchführbar. Bei Ausfallquoten über 10%
bzw. größeren Lücken in der Gehölzstruktur wird eine Nachpflanzung in der
nachfolgenden Pflanzperiode, i.d.R. im Herbst wegen des besseren
Anwuchserfolges, eingefordert.
Von den umgesetzten
Kompensationsmaßnahmen konnten 2018 und 2019 über die Hälfte ohne
Nachforderungen abgenommen werden. Ein weiteres Viertel der Maßnahmen wies
leichte Mängel auf. Bei diesen leichten Mängeln kann es sich um einen noch
nicht zurückgebauten Zaun oder eine erforderliche Nachpflanzung in geringem
Umfang handeln. Wenn die Maßnahme von den Zielen abweicht, kann es sein, dass
mit der Fläche auch in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Kontrolle
befindet, in gleichem Maße eine ökologische Aufwertung erzielt werden und damit
das Kompensationsziel erreicht werden kann. Dann wären keine Nachbesserungen
erforderlich. Anderenfalls wird auf das Erreichen des Kompensationsziels
entweder durch Ergänzung der vorgefundenen Maßnahme oder durch Änderung
entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Genehmigung hingewirkt.
In 2018 konnten
7.749,72 € an Verwaltungsgebühren von den Kontrollierten eingenommen
werden. Damit wurde das Ziel (7.500 €) für die teilweise Gegenfinanzierung
der Kontrollen durch die Eingriffsverursacher erreicht. 2018 konnten für 21%
aller Kontrollen Gebühren erhoben werden.
Für 2019 wurden,
Stand 01.10., bisher 1.427,63 € an Verwaltungsgebühren (für 11% der
abgeschlossenen Kontrollen) eingenommen. Da in sehr vielen Fällen die abschließende
Bearbeitung der Kompensationskontrolle noch aussteht, ist es wahrscheinlich,
dass das Ziel auch in diesem Jahr erreicht werden kann. Dabei ist aber zu
berücksichtigen, dass gegenüber Kommunen, anderen öffentlichen Verwaltungen,
bei Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung o.ä. keine Gebühren geltend gemacht
werden können. Bei einem steigenden Anteil von Kontrollen aus diesem Segment
wird die Erreichung des Gebührenziels erschwert.
Wie schon im Zwischenbericht im Sommer vergangenen
Jahres (Drucksache 2018/154, Bericht zum ALNU vom 27.06.2018) ausführlich
dargestellt wurde, kann mit einem sehr vertretbaren finanziellen Aufwand
(<0,4 Cent/m²) eine tatsächliche Realisierung der ökologische Aufwertung auf
einer Vielzahl von Flächen erwirkt werden. Und hierauf hat die Allgemeinheit, wie auch jede Bürgerin und jeder Bürger
des Landkreises, einen Rechtsanspruch (z.B. gem. § 1 BNatSchG „Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner
Grundsatz)“.
Wichtig ist, dass
der begonnene Weg weiter beschritten und der Druck hoch gehalten wird, auch um
mittelfristig eine Gleichbehandlung von Kompensationsverpflichteten zu
erreichen.
Gleichzeitig muss
weiterhin verstärkt auf die Umsetzungsverpflichtungen der Kommunen im Rahmen
ihrer Bauleitplanungen geschaut und
entsprechende Anforderungen formuliert werden, damit dann in die gemeindlichen
Haushalte auch die für die Umsetzung erforderlichen Gelder eingestellt werden.
Es wird dringend
empfohlen, das Projekt weiter fortzuführen, um die dafür erforderlichen Kontrollen
der Kompensationsmaßnahmen leisten zu können. In dieser Form als Projekt mit
einem eigenen Ziel, das in jedem Jahr auch erreicht werden will, sowie mit
einer daraus resultierenden Berichtspflicht in Form eines Abschlussberichts zum
Ende des Projektzeitraums bekommt diese Aufgabe die Priorität, die ihr zusteht.
In dem erforderlichen Umfang könnte im allgemeinen Tagesgeschäft keineswegs
nebenbei die arbeits- und zeitintensive Kontrolle der
Kompensationsverpflichtungen geleistet werden.
Dass die Organisation der Kompensationskontrollen im
Rahmen eines gesonderten Projekts ein Erfolg ist, lässt sich auch an dem
Interesse der Kolleginnen und Kollegen anderer Naturschutzbehörden ablesen. Das
Modell ist bereits in einigen Landkreisen kopiert und im Informationsdienst
Naturschutz Niedersachsen veröffentlicht worden (vgl. Drucksache 2018/154).
Das Projekt soll
weiterhin nicht durch eine starre Aufstockung im Stellenplan, sondern
ausschließlich über die Projektgelder durch flexible Vereinbarungen mit Teilzeitkräften
zur Stundenaufstockung (in der Summe ca. 0,2 Stellenanteilen/a) umgesetzt
werden. Dieses hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat finanzielle
Auswirkungen.
Es
entstehen Kosten i. H. v. 15.000,00 €/a für 2020-23 bei Weiterführung des Projektes
im bisherigen Umfang. Die Mittel sind im Konto 55411.429101 „Kontrolle und
Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ eingeplant. Dem Aufwand können
zusätzliche Erträge in Höhe von 7.500,00 €/a im Konto 55411.331100 „Verwaltungsgebühren“
zugeordnet werden.
Anlagen:
Keine.