hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
In
der Sitzung des ALNU vom 22.05.2019 hatte die Verwaltung über die Möglichkeiten
einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Entsorgung von Klärschlamm der
Abwasserentsorgungsbetriebe im Landkreis Nienburg berichtet (Drucksache
2019/050).
Als
Hintergrund wurde vorgetragen, dass sich bereits heute die landbauliche Verwertung
von 3.200 t TM Klärschlamm aus den 13 kommunale Kläranlagen im Landkreis
Nienburg erheblich im Rückgang befindet und künftig dieser Entsorgungsweg durch
die verschärften gesetzlichen Anforderungen nicht mehr zur Verfügung stehen
wird.
Die
Abwasserentsorgungsbetriebe haben sich daher unter Federführung des Landkreises
seit Anfang diesen Jahres mit den Alternativen einer Klärschlammverbrennung
befasst und sind im Ergebnis zu der Entscheidung gekommen, dass über die
Beteiligung an einer Monoverbrennungsanlage in öffentlicher Hand eine entsorgungssichere
und wirtschaftliche Lösung gegeben ist.
In
Folge wurden bis Ende Juni durch alle Gemeinden und Wasserverbände im Landkreis
Nienburg die Entscheidungen zur Beteiligung an der Kommunale Nährstoffrückgewinnung
Niedersachsen GmbH in Hildesheim (KNRN) getroffen, die ein umfassendes Angebot
zur Klärschlammentsorgung unterbreitet hatte. Darin enthalten ist der Bau einer
Monoverbrennungsanlage in Hildesheim, der möglichst umweltverträgliche
Transport, die Schlammtrocknung sowie optional ein später erforderliches
Phosphor-Recycling.
Die
KNRN hat zudem angeboten, dass bei einem Zusammenschluss der Abwasserbetriebe
nur ein Kapitalanteil (165.000 Euro) eingezahlt werden muss. Alle Verbände und
Gemeinden im Landkreis Nienburg haben sich daher auf der Grundlage eines
Rechtsgutachtens dafür entschieden, als Rechtsform keine neue Gesellschaft oder
Zweckverband zu gründen, sondern die Beteiligung über den bestehenden Kreisverband
für Wasserwirtschaft zu realisieren. Diese Lösung hat zudem den großen Vorteil,
dass einige Abwasserbetriebe über die Wasserverbände „An der Führse“, „Am
Sandkamp“ oder durch die Anlagen in Stolzenau, Rehburg oder Eystrup bereits Mitglieder
im Kreisverband sind. Nur die Abwasseranlagen der Betriebe der SG Uchte, des
Fleckens Steyerberg und der Stadt Nienburg müssen noch die direkte Mitgliedschaft
im Kreisverband beantragen. Die Verbandsversammlung hat bereits im September
vorbehaltlich entsprechender Anträge einstimmige Beschlüsse gefasst.
Die
Organisation der Beteiligung der Kreis-Nienburger Abwasserbetriebe durch den
Kreisverband für Wasserwirtschaft an der KNRN GmbH erfolgt über einzelne Geschäftsbesorgungsverträge,
in denen z. B. der Anteil der jeweiligen finanziellen Beteiligung (nach
gewichtetem Anteil der Kläranlagen) sowie die Klärschlammmenge mit
Trockensubstanzgehalt vereinbart werden.
Zusätzlich
wird ein Klärschlammbeirat gegründet, der die Kommunikation und Zusammenarbeit der
Verbände und Gemeinden unterstützt sowie wesentliche Entscheidungen trifft.
Das
Aufsichtsratsmandat in der KNRN GmbH wird von einem Leiter eines Abwasserbetriebs
aus dem Landkreis Nienburg wahrgenommen. Der Sitz in der Gesellschafterversammlung
besetzt ein/e Vertreter/in des Kreisverbands für Wasserwirtschaft.
Die
erforderlichen Verträge und Beschlüsse sollen noch bis Ende Oktober gefasst
werden, sodass die nächste Gesellschafterversammlung der KNRN Ende November die
Aufnahme des Kreisverbands für Wasserwirtschaft beschließen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Keine.