Betreff
Konzept einer gemeinsamen Klärschlammentsorgung für die Gemeinden und Verbände im Landkreis Nienburg;
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
2019/195
Aktenzeichen
55-Klärschlammentsorgung
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des ALNU vom 22.05.2019 hatte die Verwaltung über die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Entsorgung von Klärschlamm der Abwasserentsorgungsbetriebe im Landkreis Nienburg berichtet (Drucksache 2019/050).

 

Als Hintergrund wurde vorgetragen, dass sich bereits heute die landbauliche Verwertung von 3.200 t TM Klärschlamm aus den 13 kommunale Kläranlagen im Landkreis Nienburg erheblich im Rückgang befindet und künftig dieser Entsorgungsweg durch die verschärften gesetzlichen Anforderungen nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

 

Die Abwasserentsorgungsbetriebe haben sich daher unter Federführung des Landkreises seit Anfang diesen Jahres mit den Alternativen einer Klärschlammverbrennung befasst und sind im Ergebnis zu der Entscheidung gekommen, dass über die Beteiligung an einer Monoverbrennungsanlage in öffentlicher Hand eine entsorgungssichere und wirtschaftliche Lösung gegeben ist.

 

In Folge wurden bis Ende Juni durch alle Gemeinden und Wasserverbände im Landkreis Nienburg die Entscheidungen zur Beteiligung an der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH in Hildesheim (KNRN) getroffen, die ein umfassendes Angebot zur Klärschlammentsorgung unterbreitet hatte. Darin enthalten ist der Bau einer Monoverbrennungsanlage in Hildesheim, der möglichst umweltverträgliche Transport, die Schlammtrocknung sowie optional ein später erforderliches Phosphor-Recycling.

 

Die KNRN hat zudem angeboten, dass bei einem Zusammenschluss der Abwasserbetriebe nur ein Kapitalanteil (165.000 Euro) eingezahlt werden muss. Alle Verbände und Gemeinden im Landkreis Nienburg haben sich daher auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens dafür entschieden, als Rechtsform keine neue Gesellschaft oder Zweckverband zu gründen, sondern die Beteiligung über den bestehenden Kreisverband für Wasserwirtschaft zu realisieren. Diese Lösung hat zudem den großen Vorteil, dass einige Abwasserbetriebe über die Wasserverbände „An der Führse“, „Am Sandkamp“ oder durch die Anlagen in Stolzenau, Rehburg oder Eystrup bereits Mitglieder im Kreisverband sind. Nur die Abwasseranlagen der Betriebe der SG Uchte, des Fleckens Steyerberg und der Stadt Nienburg müssen noch die direkte Mitgliedschaft im Kreisverband beantragen. Die Verbandsversammlung hat bereits im September vorbehaltlich entsprechender Anträge einstimmige Beschlüsse gefasst.

 

Die Organisation der Beteiligung der Kreis-Nienburger Abwasserbetriebe durch den Kreisverband für Wasserwirtschaft an der KNRN GmbH erfolgt über einzelne Geschäftsbesorgungsverträge, in denen z. B. der Anteil der jeweiligen finanziellen Beteiligung (nach gewichtetem Anteil der Kläranlagen) sowie die Klärschlammmenge mit Trockensubstanzgehalt vereinbart werden.

Zusätzlich wird ein Klärschlammbeirat gegründet, der die Kommunikation und Zusammenarbeit der Verbände und Gemeinden unterstützt sowie wesentliche Entscheidungen trifft.

 

 

 

 

 

Das Aufsichtsratsmandat in der KNRN GmbH wird von einem Leiter eines Abwasserbetriebs aus dem Landkreis Nienburg wahrgenommen. Der Sitz in der Gesellschafterversammlung besetzt ein/e Vertreter/in des Kreisverbands für Wasserwirtschaft.

 

Die erforderlichen Verträge und Beschlüsse sollen noch bis Ende Oktober gefasst werden, sodass die nächste Gesellschafterversammlung der KNRN Ende November die Aufnahme des Kreisverbands für Wasserwirtschaft beschließen kann.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

Keine.