Betreff
Haushaltsplanvoranschläge für das Haushaltsjahr 2005 für den Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Vorlage
2004/ABR/016
Aktenzeichen
32/100-90 (2005)
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen empfiehlt dem Finanzausschuss, die in den Anlagen genannten Haushaltsplanansätze in den Haushaltsplan 2005 aufzunehmen.

 

 


 

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2004 mußte die Abdeckung des Jahresverlustes 2002 des Rettungsdienstes in Höhe von 205.642,80 € vorgenommen worden. Im Vermögenshaushalt hat sich im Abschnitt “Brandschutz” betragsmäßig nichts, sondern nur in dem Verwendungszweck etwas geändert.

 

Aufgrund der allgemeinen Finanzsituation wurden die Haushaltsplanvoranschläge im Verwaltungshaushalt nur verändert, wenn es unabdingbar war. Das ist in der Anlage bei der jeweiligen Haushaltsstelle auch begründet.

 

Nach den bisherigen Abschlagszahlungen auf die Zuweisung zur Förderung des kommunalen Brandschutzes aus der Feuerschutzsteuer ist in etwa mit einer gleichbleibenden Höhe zu rechnen. Der auf den Landkreis entfallene 20 %-ige Anteil muß auch in Zukunft in vollem Umfang für Investitionen für die Belange des Brandschutzes genutzt werden.

 

Wegen der Einführung der Digitalen Alarmierung im  2-m-Band-Bereich sind für die Jahre 2005 und 2006 auf Kreisebene die Mittel aus der Feuerschutzsteuer gebunden. Weitere wünschenswerte investive Maßnahmen müssen somit zunächst unerfüllt bleiben.

 

Die Auswirkungen des Kostendruckes auf die Krankenkassen sind auch weiterhin in der Abwicklung des Rettungsdienstes zu spüren. Durch die Krankenkassen als Hauptkostenträger werden vermehrt Leistungen strittig gestellt und nicht erbracht. Das führte auch im Wirtschaftsjahr 2003 wieder zu erheblichen Mindereinnahmen rd. 330.000 €, die zur Sicherstellung der Liquidität vorerst aus dem Kreishaushalt 2005 abgedeckt werden müssen.

 

Die vom Ordnungsamt verwalteten Haushaltsstellen sind in der
Anlage 4 zusammengestellt und schließen mit den dort genannten Gesamtsummen ab. Die Einnahmen und Ausgaben für den vorbeugenden Brandschutz - Brandschutzprüfer - werden verwaltungsmäßig vom Amt 60 abgewickelt. Beim Ordnungsamt wird lediglich der Kostenanteil aus den Feuerschutzsteuermitteln veranschlagt.

 

Über die geplanten Investitionen bis zum Jahr 2008 gibt das als
Anlage 5 beigefügte Investitionsprogramm Auskunft.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 4:     Aufstellung der HH-Planansätze

(UA: 13000, 14000 und 16000)

 

Anlage 5:     Investitionsprogramm für den Planungszeitraum

2005 - 2008