Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Der
Landkreis erfasst seit einigen Jahren regelmäßig den Zustand der Kreisstraßen
und der Radwege an Kreisstraßen. Die Zustandserfassung ist Grundlage für die Erhaltungs–
und Erneuerungsmaßnahmen an den Kreisstraßen und den Radwegen an Kreisstraßen.
Das derzeitige Bauprogramm für diese Maßnahmen basiert ausschließlich auf den
Ergebnissen der Zustandserfassung.
Da
sich der Zustand eines Verkehrsweges ändert, ist die Wiederholung der Zustandserfassungen
für ein sinnvolles Erhaltungsmanagement zwingend erforderlich.
Deshalb
wurde mit Unterstützung des Ing. – Büro Heller aus Darmstadt im Dezember 2018
eine messtechnische Zustandserfassung nach der ZEB ( Zustandserfassung und
Bewertung von Straßen ) ausgeschrieben und im Januar 2019 an die Firma IFI
Consult aus Hannover vergeben. Eine Zustandserfassung nach der ZEB sichert ein
normiertes Erfassungs– und Bewertungsverfahren. Die, für die Erfassung
erforderlichen, Messfahrzeuge müssen eine Zulassung der BAST (Bundesanstalt für
Straßenwesen) haben.
Die
Ausschreibung und Vergabe erfolgte gemeinsam mit den Landkreisen Diepholz,
Schaumburg und Hameln.
Die
Firma IFI Consult hat die Erfassung abgeschlossen. Zurzeit erfolgt die Auswertung
der Daten durch das Büro Heller.
Die
ersten Ergebnisse der Auswertung für die Straßen liegen vor und werden von der
Landesbehörde vorgestellt; weiterhin sollen die nächsten Schritte erläutert
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Keine.