Für die Beschaffung des Gerätewagens Sanität (GW SAN) wird dem DRK-KV Nienburg eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 20.000 € gewährt.
Sachverhalt
Das Deutsche Rote Kreuz –
Kreisverband Nienburg hat mit Schreiben vom 07.10.2019 einen Antrag auf
Gewährung einer Investitionsbeihilfe in Höhe von 20.000 € für die
Neubeschaffung eines Gerätewagens Sanität für den Einsatz im Zivil- und
Katastrophenschutz des Landkreises Nienburg/Weser vorgelegt.
Das Investitionsvolumen für
diese Beschaffung beläuft sich auf ca. 237.000 €. Das Land Niedersachsen hat
diese Maßnahme in das Förderprogramm 2019 aufgenommen und dem DRK mit Bescheid
vom 17.09.2019 eine Zuwendung mit dem Höchstbetrag von 120.000 € bewilligt. Den
Restbetrag von 117.000 € muss das DRK durch Eigenmittel finanzieren.
Mit Runderlass d. MI vom
10.03.2017 (Gliederung und Sollstärke der Einheiten des KatS) hat das Land
Strukturen im Katastrophenschutz hinsichtlich Ausstattung und Personal neu
geregelt. Damit werden einheitliche Strukturen für den KatS in Niedersachsen
für den „Einsatzzug Sanität und Betreuung“, den „Wasserrettungszug“, den
„Ergänzungseinheiten“ (= Führungsgruppe / Gruppe Technik- und Logistik / Verpflegungsgruppe
/ Staffel Psychosoziale Notfallversorgung / Patiententransportstaffel sowie
Spezialgruppen der Wasserrettung), dem „Behandlungsplatz 50 NDS“ und dem
„Betreuungsplatz 500 NDS“ geschaffen. Das ist einsatztaktisch sehr zu begrüßen.
Landesseitig werden finanzielle
Förderungen nur noch für den Aufbau dieser Strukturen gewährt. Der neue GW SAN
erfüllt die Vorgaben der Richtlinie und ersetzt ein sog. „Platzhalterfahrzeug“
mit nicht konformer Ausstattung.
Der bisherige Einsatzzug
(nach Bundesmodell) wurde vom DRK-Kreisverband Nienburg allein aufgestellt und
getragen. Dieser Zug bildet die Grundlage für den Neuaufbau. Durch die
Mitwirkung aller Hilfsorganisationen (HiOrg) werden die Vorgaben und die
Einsatzfähigkeit sichergestellt. Durch die Beteiligung aller Organisationen
kann zudem ein großes Spektrum aus dem Gesamtkonzept des Landes abgedeckt
werden.
Ein erstes
Sondierungsgespräch zur Mitwirkung aller HiOrg hat stattgefunden. Darin haben
ASB, DRK, JUH und DLRG Ihre Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit im Katastrophenschutz
des Landkreises Nienburg/Weser bekräftigt. Ziel ist es, gemeinsam ein
tragfähiges Konzept aufzustellen, um im Rahmen der Möglichkeiten im Landkreis
Nienburg das Landeskonzept umzusetzen bzw. unterstützend im Land und darüber
hinaus tätig sein zu können.
Zwangsläufig sind damit
zukünftig allerdings auch zusätzliche Investitionen mit teilweise hohem
finanziellem Aufwand verbunden. Die HiOrg, die ihre Investitionen größtenteils
aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Eigeninitiative der ehrenamtlichen
Helfer/innen aufbringen müssen, und die KatS-Behörden werden damit vor große
Herausforderungen insbesondere in finanzieller Hinsicht gestellt.
Das Land hat inzwischen die
Fortführung der Förderungen für die Jahre 2020 und 2021 festgeschrieben. Die dafür
derzeit jährlich bereitgestellten Fördermittel reichen allerdings bei weitem
nicht aus, um den landesweiten Bedarf zu befriedigen. So fanden im Jahr 2019
hier Anträge der DLRG und der JUH keine Berücksichtigung.
Mit Beschluß vom 26.10.2015
(Drucksache 2015/219) wurden die Investitionsbeihilfen und Förderbeiträge für
die Einrichtungen des Katastrophenschutzes neu geregelt. Der erweiterte
Rettungsdienst und damit die Bewältigung von Großschadensereignissen nach dem
MANV-Konzept werden seit 01.01.2016 vertraglich von den Beauftragten ASB und
DRK sichergestellt. Die Kostenträger des Rettungsdienstes stellen dafür im
Budget jährlich 75.200 € zur Verfügung. Zur rechtlich vorgesehenen Gegenfinanzierung
durch den Träger stellt der Landkreis Nienburg einen Betrag von 20.000 € für
Investitionen zur Verfügung. Dieser Betrag dient dazu, die Aufwendungen des
Landkreises Nienburg als Träger im Zusammenhang mit der Bewältigung von
Großschadensereignissen zu decken. Die Mittel in Höhe von 20.000 € stehen für
2019 noch zur Verfügung und könnten daher für die beantragte
Investitionsbeihilfe Verwendung finden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 20.000 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 17510 zur Verfügung.