Betreff
Gewährung einer Investitionsbeihilfe für die Neubeschaffung eines Gerätewagens Sanität (GW SAN)
Vorlage
2019/214
Aktenzeichen
175/
Art
Beschlussvorlage

Für die Beschaffung des Gerätewagens Sanität (GW SAN) wird dem DRK-KV Nienburg eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 20.000 € gewährt.


Sachverhalt

Das Deutsche Rote Kreuz – Kreisverband Nienburg hat mit Schreiben vom 07.10.2019 einen Antrag auf Gewährung einer Investitionsbeihilfe in Höhe von 20.000 € für die Neubeschaffung eines Gerätewagens Sanität für den Einsatz im Zivil- und Katastrophenschutz des Landkreises Nienburg/Weser vorgelegt.

 

Das Investitionsvolumen für diese Beschaffung beläuft sich auf ca. 237.000 €. Das Land Niedersachsen hat diese Maßnahme in das Förderprogramm 2019 aufgenommen und dem DRK mit Bescheid vom 17.09.2019 eine Zuwendung mit dem Höchstbetrag von 120.000 € bewilligt. Den Restbetrag von 117.000 € muss das DRK durch Eigenmittel finanzieren.

 

Mit Runderlass d. MI vom 10.03.2017 (Gliederung und Sollstärke der Einheiten des KatS) hat das Land Strukturen im Katastrophenschutz hinsichtlich Ausstattung und Personal neu geregelt. Damit werden einheitliche Strukturen für den KatS in Niedersachsen für den „Einsatzzug Sanität und Betreuung“, den „Wasserrettungszug“, den „Ergänzungseinheiten“ (= Führungsgruppe / Gruppe Technik- und Logistik / Verpflegungsgruppe / Staffel Psychosoziale Notfallversorgung / Patiententransportstaffel sowie Spezialgruppen der Wasserrettung), dem „Behandlungsplatz 50 NDS“ und dem „Betreuungsplatz 500 NDS“ geschaffen. Das ist einsatztaktisch sehr zu begrüßen.

 

Landesseitig werden finanzielle Förderungen nur noch für den Aufbau dieser Strukturen gewährt. Der neue GW SAN erfüllt die Vorgaben der Richtlinie und ersetzt ein sog. „Platzhalterfahrzeug“ mit nicht konformer Ausstattung.

 

Der bisherige Einsatzzug (nach Bundesmodell) wurde vom DRK-Kreisverband Nienburg allein aufgestellt und getragen. Dieser Zug bildet die Grundlage für den Neuaufbau. Durch die Mitwirkung aller Hilfsorganisationen (HiOrg) werden die Vorgaben und die Einsatzfähigkeit sichergestellt. Durch die Beteiligung aller Organisationen kann zudem ein großes Spektrum aus dem Gesamtkonzept des Landes abgedeckt werden.

 

Ein erstes Sondierungsgespräch zur Mitwirkung aller HiOrg hat stattgefunden. Darin haben ASB, DRK, JUH und DLRG Ihre Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit im Katastrophenschutz des Landkreises Nienburg/Weser bekräftigt. Ziel ist es, gemeinsam ein tragfähiges Konzept aufzustellen, um im Rahmen der Möglichkeiten im Landkreis Nienburg das Landeskonzept umzusetzen bzw. unterstützend im Land und darüber hinaus tätig sein zu können.

 

Zwangsläufig sind damit zukünftig allerdings auch zusätzliche Investitionen mit teilweise hohem finanziellem Aufwand verbunden. Die HiOrg, die ihre Investitionen größtenteils aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Eigeninitiative der ehrenamtlichen Helfer/innen aufbringen müssen, und die KatS-Behörden werden damit vor große Herausforderungen insbesondere in finanzieller Hinsicht gestellt.

 

Das Land hat inzwischen die Fortführung der Förderungen für die Jahre 2020 und 2021 festgeschrieben. Die dafür derzeit jährlich bereitgestellten Fördermittel reichen allerdings bei weitem nicht aus, um den landesweiten Bedarf zu befriedigen. So fanden im Jahr 2019 hier Anträge der DLRG und der JUH keine Berücksichtigung.

 

 

 

Mit Beschluß vom 26.10.2015 (Drucksache 2015/219) wurden die Investitionsbeihilfen und Förderbeiträge für die Einrichtungen des Katastrophenschutzes neu geregelt. Der erweiterte Rettungsdienst und damit die Bewältigung von Großschadensereignissen nach dem MANV-Konzept werden seit 01.01.2016 vertraglich von den Beauftragten ASB und DRK sichergestellt. Die Kostenträger des Rettungsdienstes stellen dafür im Budget jährlich 75.200 € zur Verfügung. Zur rechtlich vorgesehenen Gegenfinanzierung durch den Träger stellt der Landkreis Nienburg einen Betrag von 20.000 € für Investitionen zur Verfügung. Dieser Betrag dient dazu, die Aufwendungen des Landkreises Nienburg als Träger im Zusammenhang mit der Bewältigung von Großschadensereignissen zu decken. Die Mittel in Höhe von 20.000 € stehen für 2019 noch zur Verfügung und könnten daher für die beantragte Investitionsbeihilfe Verwendung finden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 20.000 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 17510 zur Verfügung.