Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst ab 01.01.2020 gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Vorlage
2019/216
Aktenzeichen
175/
Art
Beschlussvorlage

Die in der Anlage beigefügte Entgeltvereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2020 wird geschlossen.


Sachverhalt

Kreisverwaltung und Kostenträger haben in der Verhandlung der notwendigen Kosten für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser ein Budget  für 2020 in Höhe von 11.730.734 € vereinbart (vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien). Als Entgeltberechnungsgrundlage werden zwischen den Vertragsparteien 12.297.850 € vereinbart. Die Abweichung zu den in Satz 1 genannten Gesamtkosten resultiert aus der kumulierten Unterdeckung per 31.12.2018 in Höhe von 567.116 €.

 

Es ist vorgesehen, zum 01.01.2020 eine neue Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Entgeltvereinbarung) abzuschließen. Die zum 01.07.2019 in Kraft getretene Entgeltvereinbarung wird ersetzt.

 

Die Entgelte und die Kilometersätze bzw. Pauschalen ab 01.01.2020 sind der beigefügten Vereinbarung zu entnehmen. Die Entgelte verändern sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

 

 

ab 01.07.2019

ab 01.01.2020

Notfalleinsatz (Pauschale)

385,00 €

434,00

Notfalleinsatz (km über 30)

5,00 €

5,00

Krankentransport (Pauschale)

139,00 €

140,00

Krankentransport (km über 30)

3,00 €

3,00

Notarzteinsatzfahrzeug

454,00 €

475,00

Notarzt

450,00 €

470,00

 

Die Mehrkosten der Aufstockung der Rettungsmittelvorhaltung ab 01.09.2019 (siehe Drucksache 2019/097) wurden in dieser Entgeltvereinbarung mit verarbeitet. Zusammen mit den per Vertrag (Vergabe der Leistungen ab 2016)  bereits für 2020 festgeschriebenen Kostensteigerungen ergeben sich ab 01.01.2020 entsprechende Steigerungen in den Entgelten.

 


Anlagen:

 

·         Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gem. § 15 NRettDG ab 01.01.2020