Der Landkreis Nienburg/Weser tritt dem vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) initiierten „Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe“ bei.
Sachverhalt
Das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) plant vor dem Hintergrund der nicht zu bestreitenden Probleme
in der akuten ambulanten und stationären Notfallversorgung mit vollen
Wartezimmern, wochenlangen Wartezeiten auf Facharzttermine, optimierungsbedürftigem
ärztlichen Bereitschaftsdienst und überfüllten Notaufnahmen eine umfassende
Reform von ambulanter Notfallversorgung und Rettungsdiensten. Hintergrund ist
ein Gesetzentwurf, der zum Ziel hat, den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die
Rettungsleitstellen derart zu verknüpfen, dass die Zuständigkeit für den
Rettungsdienst durch eine Grundgesetzänderung von den Ländern auf den Bund
übertragen wird.
Dagegen mehrt sich die Kritik
durch die kommunalen Aufgabenträger. In der Präsidiumssitzung des NLT am
05.09.2019 ist vor diesem Hintergrund Einigkeit erzielt worden, gegenüber den
an der aktuellen Problemlage vorbeigehenden Reformbestrebungen des Bundes
politisch auch die sachgerechte Berücksichtigung der rettungsdienstlichen
Belange einzufordern und zu einem „Bündnis für den Rettungsdienst“ aufzurufen.
Es wird vorgeschlagen, dem
Bündnis beizutreten, um im breiten Schulterschluss mit allen beteiligten
Akteuren wie den Spitzenverbänden der Feuerwehren und den Hilfsorganisationen
deutlich zu machen, dass der Rettungsdienst ein Teil der Gefahrenabwehr und des
Bevölkerungsschutzes ist, der aufgrund des Gesamtkonzepts in Zusammenarbeit mit
vielen ehrenamtlich Aktiven und der Fokussierung auf den konkreten
Patientennutzen nicht durch zentrale Vorgaben der Bundesebene zerstört werden
darf, sodass die Kompetenz der Länder für den Rettungsdienst uneingeschränkt
erhalten und der Rettungsdienst kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises
bleibt.
Der NLT regt diesbezüglich
an, den Beitritt eines entsprechenden Bündnisses auch öffentlichkeitswirksam zu
kommunizieren, um insbesondere den Landtags- und Bundestagsabgeordneten und der
Fachöffentlichkeit die Bedeutung der geplanten Grundgesetzänderung und die
faktische Beseitigung des Rettungsdienstes als Selbstverwaltungsaufgabe zu
verdeutlichen. Es ist geplant, nach einiger Zeit die beigetretenen
Organisationen auf der genannten Seite des Internetauftritts des NLT zu
veröffentlichen.
Der Gründungsaufruf des NLT
ist als Anlage 1 sowie die Pressemitteilung des NLT zur Gründung des Bündnisses
als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen:
·
Gründungsaufruf
des NLT
·
Pressemitteilung
des NLT zur Gründung des Bündnisses