Betreff
Beitritt zum „Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe“
Vorlage
2019/217
Aktenzeichen
175/
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Nienburg/Weser tritt dem vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) initiierten „Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe“ bei.


Sachverhalt

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant vor dem Hintergrund der nicht zu bestreitenden Probleme in der akuten ambulanten und stationären Notfallversorgung mit vollen Wartezimmern, wochenlangen Wartezeiten auf Facharzttermine, optimierungsbedürftigem ärztlichen Bereitschaftsdienst und überfüllten Notaufnahmen eine umfassende Reform von ambulanter Notfallversorgung und Rettungsdiensten. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf, der zum Ziel hat, den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Rettungsleitstellen derart zu verknüpfen, dass die Zuständigkeit für den Rettungsdienst durch eine Grundgesetzänderung von den Ländern auf den Bund übertragen wird.

 

Dagegen mehrt sich die Kritik durch die kommunalen Aufgabenträger. In der Präsidiumssitzung des NLT am 05.09.2019 ist vor diesem Hintergrund Einigkeit erzielt worden, gegenüber den an der aktuellen Problemlage vorbeigehenden Reformbestrebungen des Bundes politisch auch die sachgerechte Berücksichtigung der rettungsdienstlichen Belange einzufordern und zu einem „Bündnis für den Rettungsdienst“ aufzurufen.

Es wird vorgeschlagen, dem Bündnis beizutreten, um im breiten Schulterschluss mit allen beteiligten Akteuren wie den Spitzenverbänden der Feuerwehren und den Hilfsorganisationen deutlich zu machen, dass der Rettungsdienst ein Teil der Gefahrenabwehr und des Bevölkerungsschutzes ist, der aufgrund des Gesamtkonzepts in Zusammenarbeit mit vielen ehrenamtlich Aktiven und der Fokussierung auf den konkreten Patientennutzen nicht durch zentrale Vorgaben der Bundesebene zerstört werden darf, sodass die Kompetenz der Länder für den Rettungsdienst uneingeschränkt erhalten und der Rettungsdienst kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises bleibt.

Der NLT regt diesbezüglich an, den Beitritt eines entsprechenden Bündnisses auch öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren, um insbesondere den Landtags- und Bundestagsabgeordneten und der Fachöffentlichkeit die Bedeutung der geplanten Grundgesetzänderung und die faktische Beseitigung des Rettungsdienstes als Selbstverwaltungsaufgabe zu verdeutlichen. Es ist geplant, nach einiger Zeit die beigetretenen Organisationen auf der genannten Seite des Internetauftritts des NLT zu veröffentlichen.

Der Gründungsaufruf des NLT ist als Anlage 1 sowie die Pressemitteilung des NLT zur Gründung des Bündnisses als Anlage 2 beigefügt.


Anlagen:

 

·         Gründungsaufruf des NLT

·         Pressemitteilung des NLT zur Gründung des Bündnisses