Betreff
Antrag der Stadt Rehburg-Loccum auf Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für die Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle in Rehburg
Vorlage
2019/218
Aktenzeichen
21-211-32/5-3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Stadt Rehburg-Loccum hat mit Schreiben vom 14.10.2019 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle eingereicht.

 

Die Grundschule Rehburg ist eine 2,5-zügige Grundschule mit insgesamt zehn Klassen und 197 Schülerinnen und Schülern.

 

Der Neubau der Halle sei dringend erforderlich, da die derzeitig genutzte 1-Feld-Sporthalle aus dem Jahr 1967 sich in einem baulich sehr schlechten Zustand befinde. Eine Vergleichsberechnung habe ergeben, dass eine Sanierung der bestehenden Sporthalle rund 1,6 Mio. Euro koste. Die Antragstellerin verweist darauf, dass technische Untersuchungen ergeben hätten, dass sich eine Sanierung im Bestand auf Grund der vorhandenen Substanz und Statik als äußerst problematisch erweisen würde und daher nicht empfehlenswert sei, mindestens aber das Risiko erheblicher Mehrkosten birge. Die Antragstellerin kommt daher zu dem Schluss, dass eine Sanierung im Vergleich zu einem Neubau unwirtschaftlich ist.

 

Zur Vergrößerung der Halle von einer 1-Feld-Halle auf eine 2-Feld-Halle führt die Antragstellerin folgende Begründungen an, die in einer umfassenden Bedarfsanalyse erarbeitet worden sei:

 

Neben den verpflichtenden Sportübungszeiten der Grundschule würden dringend Hallenkapazitäten für die offene Ganztagsschule Rehburg benötigt. Denn zum einen habe die Schule nicht ausreichend pädagogisches Personal, um die Nachmittagszeiten in den eigentlichen Schulräumen abzudecken, und sei daher auf Kooperationspartner angewiesen. Diese Kooperationspartner seien im ländlichen Raum überwiegend im sportlichen Bereich vorhanden. Zum anderen sei es erklärtes Ziel der Grundschule, entsprechend den „Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“ die Bewegungsaktivitäten der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Laut der offiziellen Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums aus 2016 sollten sich Kinder und Jugendliche etwa eineinhalb Stunden täglich intensiv bewegen. Bei diesem Vorhaben und zurzeit 197 Kindern reiche die vorhandene 1-Feld-Sporthalle nicht aus. Aus diesem Grund hat sich die Antragstellerin entschlossen, eine 2-Feld-Sporthalle zu errichten. Ferner soll die größere 2-Feld-Sporthalle um sog. „Zumba-Räume“ ergänzt werden, um Kinder in Kleingruppen insbesondere mittels rhythmischer Musik zu dynamischen Bewegungen zu animieren.

Im Anschluss an die Fertigstellung der 2-Feld-Sporthalle soll die alte 1-Feld-Sporthalle abgerissen werden.

 

Die Baukosten der geplanten 2-Feld-Sporthalle belaufen sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf 3.020.957,21 €.

 

Nach § 117 NSchG i. V. m. Nr. 2.1 der Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Kosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Sporthallen. Seit dem 1.1.16 gilt die Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser.

§ 117 NSchG beschränkt die Förderung aus der Kreisschulbaukasse auf die notwendigen Schulbaukosten.

 

In der Grundschule Rehburg werden zurzeit 10 Klassen unterrichtet. Die Stundentafel für Grundschulen schreibt zwei Schulstunden pro Woche Sportunterricht vor. Dies ergibt eine Auslastung von 20 Wochenstunden für den verpflichtenden Sportunterricht. Eine 1-Feld-Sporthalle ermöglicht von Montag bis Freitag jeweils in der ersten bis sechsten Schulstunde eine Kapazität von 30 Stunden. Ergänzend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass in der bestehenden 1-Feld-Sporthalle in der Vergangenheit und bis zum Ende diesen Schuljahres die Wilhelm-Busch-Schule (Förderschule Lernen) ihren verpflichtenden Sportunterricht mit ebenfalls zwei Stunden/Woche pro Klasse in der 1-Feld-Sporthalle durchführt.

 

Der Ganztagsschulbetrieb in der Grundschule Rehburg wird als offene Ganztagsschule geführt. Dabei ist für die Schülerinnen und Schüler eine Teilnahme nicht verpflichtend. Zurzeit nehmen nach Information der Grundschule 120 Schülerinnen und Schüler am Ganztagsunterricht teil.

 

Zum Ganztagsbetrieb gehören neben dem für die Grundschule vorgeschriebenen Unterricht die charakteristischen Ganztagsangebote. Lehrkräfte an Ganztagsschulen sind gem. § 53 Abs. 1 Satz 2 NSchG i. V. m. Nr. 6.1 des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (RdErl. d. MK v. 1.8.2014 - 34-81005 – VORIS 22410 -) verpflichtet, neben Unterricht auch außerunterrichtliche Angebote durchzuführen. Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet. Die momentane schwierige Unterrichtsversorgung ist aus den Gesprächen mit den Schulen bekannt. Jedoch richtet sich gem. Nr. 2.9 des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ die Gruppengröße bei außerunterrichtlichen Angeboten nach der Art des jeweiligen Angebotes und nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes außerunterrichtliches Angebot besteht nicht. Der Ganztagsunterricht ist demnach auf die sächlichen Voraussetzungen abzustimmen. Neben der Hallenfläche stehen auch weiterhin das Hallenbad und der Sportplatz auf den benachbarten Grundstücken zur Verfügung.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass diese Situation auf nahezu alle Grundschulen im Landkreis übertragbar ist.

 

Die Erforderlichkeit, eine 2-Feld-Sporthalle zu errichten, ist somit aus den verpflichtenden Anforderungen der Grundschule Rehburg und Wilhelm-Busch-Schule nicht gegeben, so dass lediglich die Errichtung einer 1-Feld-Sporthalle aus der Kreisschulbaukasse förderfähig ist.

 

Im Rahmen der Antragsberatung ist die Stadt Rehburg-Loccum auf diesen Umstand bereits hingewiesen worden und um Übersendung einer Kostenschätzung für die Errichtung einer 1-Feld-Sporthalle gebeten worden.

 

Die Kosten für eine 1-Feld-Sporthalle belaufen sich auf 2.087.361,81 €, die auf Grund der obenstehenden Prüfung gem. § 117 NSchG förderfähig wären. Ergänzend gibt die Stadt an, dass für die Maßnahme Fördermittel der Verbunddorferneuerung beantragt worden sind. Der Bewilligungsbescheid wird für März 2020 erwartet. Die beantragte Fördersumme beträgt 500.000 €. Die Stadt Rehburg-Loccum beantragt für den Fall, dass lediglich die Kosten für eine 1-Feld-Sporthalle genehmigt werden würden, nur eine anteilige Anrechnung der Fördermittel in Höhe von 345.480 €.

Die Förderrichtlinie des Kreistages sieht in Nr. 5.1 vor, dass Fördermittel von Dritten vorrangig von zuwendungsfähigen Kosten in Abzug zubringen sind. Nach Rücksprache mit der Stadt Rehburg-Loccum wurde jedoch bestätigt, dass die Errichtung einer 1-Feld-Sporthalle ebenfalls mit 500.000 € gefördert werden könnte.

 

Die Förderung ist somit in vollem Umfang auf die geschätzten Baukosten der 1-Feld-Sporthalle anzurechnen.

 

Für die geplanten Maßnahme ergeben sich somit unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen der Verbunddorferneuerung abweichende förderfähige Kosten in Höhe von 1.587.361,81 €.

Daher könnte eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 529.200 € erbracht werden.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Rehburg auf Basis der bestehenden Meldestatistik in der Stadt Rehburg-Loccum in den kommenden 6 Schuljahren langfristig über Einschulungszahlen zwischen 40 (Geburtenzahlen 2018/2019) und 55 (Geburtenzahlen 2013/2014) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich zwischen zwei- und dreizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 14 Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist gegeben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 529.200,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 (Kreisschulbaukasse) zur Verfügung.