Sachverhalt
Die Stadt Rehburg-Loccum hat
mit Schreiben vom 14.10.2019 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der
Kreisschulbaukasse für Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle eingereicht.
Die Grundschule Rehburg ist
eine 2,5-zügige Grundschule mit insgesamt zehn Klassen und 197 Schülerinnen und
Schülern.
Der Neubau der Halle sei
dringend erforderlich, da die derzeitig genutzte 1-Feld-Sporthalle aus dem Jahr
1967 sich in einem baulich sehr schlechten Zustand befinde. Eine
Vergleichsberechnung habe ergeben, dass eine Sanierung der bestehenden
Sporthalle rund 1,6 Mio. Euro koste. Die Antragstellerin verweist darauf, dass
technische Untersuchungen ergeben hätten, dass sich eine Sanierung im Bestand
auf Grund der vorhandenen Substanz und Statik als äußerst problematisch
erweisen würde und daher nicht empfehlenswert sei, mindestens aber das Risiko
erheblicher Mehrkosten birge. Die Antragstellerin kommt daher zu dem Schluss,
dass eine Sanierung im Vergleich zu einem Neubau unwirtschaftlich ist.
Zur Vergrößerung der Halle
von einer 1-Feld-Halle auf eine 2-Feld-Halle führt die Antragstellerin folgende
Begründungen an, die in einer umfassenden Bedarfsanalyse erarbeitet worden sei:
Neben den verpflichtenden
Sportübungszeiten der Grundschule würden dringend Hallenkapazitäten für die
offene Ganztagsschule Rehburg benötigt. Denn zum einen habe die Schule nicht
ausreichend pädagogisches Personal, um die Nachmittagszeiten in den
eigentlichen Schulräumen abzudecken, und sei daher auf Kooperationspartner
angewiesen. Diese Kooperationspartner seien im ländlichen Raum überwiegend im
sportlichen Bereich vorhanden. Zum anderen sei es erklärtes Ziel der
Grundschule, entsprechend den „Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“
die Bewegungsaktivitäten der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Laut der
offiziellen Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums aus 2016 sollten sich
Kinder und Jugendliche etwa eineinhalb Stunden täglich intensiv bewegen. Bei
diesem Vorhaben und zurzeit 197 Kindern reiche die vorhandene 1-Feld-Sporthalle
nicht aus. Aus diesem Grund hat sich die Antragstellerin entschlossen, eine
2-Feld-Sporthalle zu errichten. Ferner soll die größere 2-Feld-Sporthalle um
sog. „Zumba-Räume“ ergänzt werden, um Kinder in Kleingruppen insbesondere
mittels rhythmischer Musik zu dynamischen Bewegungen zu animieren.
Im Anschluss an die
Fertigstellung der 2-Feld-Sporthalle soll die alte 1-Feld-Sporthalle abgerissen
werden.
Die Baukosten der geplanten
2-Feld-Sporthalle belaufen sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf 3.020.957,21 €.
Nach § 117 NSchG i. V. m. Nr.
2.1 der Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im
Landkreis Nienburg/Weser gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen
Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel
der notwendigen Kosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Sporthallen.
Seit dem 1.1.16 gilt die Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der
Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser.
§ 117 NSchG beschränkt die
Förderung aus der Kreisschulbaukasse auf die notwendigen Schulbaukosten.
In der Grundschule Rehburg
werden zurzeit 10 Klassen unterrichtet. Die Stundentafel für Grundschulen
schreibt zwei Schulstunden pro Woche Sportunterricht vor. Dies ergibt eine
Auslastung von 20 Wochenstunden für den verpflichtenden Sportunterricht. Eine
1-Feld-Sporthalle ermöglicht von Montag bis Freitag jeweils in der ersten bis
sechsten Schulstunde eine Kapazität von 30 Stunden. Ergänzend sei an dieser
Stelle darauf hingewiesen, dass in der bestehenden 1-Feld-Sporthalle in der
Vergangenheit und bis zum Ende diesen Schuljahres die Wilhelm-Busch-Schule
(Förderschule Lernen) ihren verpflichtenden Sportunterricht mit ebenfalls zwei
Stunden/Woche pro Klasse in der 1-Feld-Sporthalle durchführt.
Der Ganztagsschulbetrieb in
der Grundschule Rehburg wird als offene Ganztagsschule geführt. Dabei ist für
die Schülerinnen und Schüler eine Teilnahme nicht verpflichtend. Zurzeit nehmen
nach Information der Grundschule 120 Schülerinnen und Schüler am
Ganztagsunterricht teil.
Zum Ganztagsbetrieb gehören
neben dem für die Grundschule vorgeschriebenen Unterricht die
charakteristischen Ganztagsangebote. Lehrkräfte an Ganztagsschulen sind gem. §
53 Abs. 1 Satz 2 NSchG i. V. m. Nr. 6.1 des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“
(RdErl. d. MK v. 1.8.2014 - 34-81005 – VORIS 22410 -) verpflichtet, neben
Unterricht auch außerunterrichtliche Angebote durchzuführen. Die außerunterrichtlichen
Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden
gewertet. Die momentane schwierige Unterrichtsversorgung ist aus den Gesprächen
mit den Schulen bekannt. Jedoch richtet sich gem. Nr. 2.9 des Erlasses „Die
Arbeit in der Ganztagsschule“ die Gruppengröße bei außerunterrichtlichen Angeboten
nach der Art des jeweiligen Angebotes und nach den organisatorischen, personellen
und sächlichen Voraussetzungen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes außerunterrichtliches
Angebot besteht nicht. Der Ganztagsunterricht ist demnach auf die sächlichen
Voraussetzungen abzustimmen. Neben der Hallenfläche stehen auch weiterhin das
Hallenbad und der Sportplatz auf den benachbarten Grundstücken zur Verfügung.
Weiterhin ist zu beachten,
dass diese Situation auf nahezu alle Grundschulen im Landkreis übertragbar ist.
Die Erforderlichkeit, eine
2-Feld-Sporthalle zu errichten, ist somit aus den verpflichtenden Anforderungen
der Grundschule Rehburg und Wilhelm-Busch-Schule nicht gegeben, so dass
lediglich die Errichtung einer 1-Feld-Sporthalle aus der Kreisschulbaukasse förderfähig
ist.
Im Rahmen der Antragsberatung
ist die Stadt Rehburg-Loccum auf diesen Umstand bereits hingewiesen worden und
um Übersendung einer Kostenschätzung für die Errichtung einer 1-Feld-Sporthalle
gebeten worden.
Die Kosten für eine
1-Feld-Sporthalle belaufen sich auf 2.087.361,81 €, die auf Grund der
obenstehenden Prüfung gem. § 117 NSchG förderfähig wären. Ergänzend
gibt die Stadt an, dass für die Maßnahme Fördermittel der Verbunddorferneuerung
beantragt worden sind. Der Bewilligungsbescheid wird für März 2020 erwartet.
Die beantragte Fördersumme beträgt 500.000 €. Die Stadt Rehburg-Loccum
beantragt für den Fall, dass lediglich die Kosten für eine 1-Feld-Sporthalle
genehmigt werden würden, nur eine anteilige Anrechnung der Fördermittel in Höhe
von 345.480 €.
Die Förderrichtlinie des
Kreistages sieht in Nr. 5.1 vor, dass Fördermittel von Dritten vorrangig von
zuwendungsfähigen Kosten in Abzug zubringen sind. Nach Rücksprache mit der
Stadt Rehburg-Loccum wurde jedoch bestätigt, dass die Errichtung einer
1-Feld-Sporthalle ebenfalls mit 500.000 € gefördert werden könnte.
Die Förderung ist somit in
vollem Umfang auf die geschätzten Baukosten der 1-Feld-Sporthalle anzurechnen.
Für die geplanten Maßnahme
ergeben sich somit unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen der
Verbunddorferneuerung abweichende förderfähige Kosten in Höhe von
1.587.361,81 €.
Daher könnte eine Zuwendung
aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 529.200 € erbracht werden.
Informativ sei darauf hingewiesen,
dass die Grundschule Rehburg auf Basis der bestehenden Meldestatistik in der
Stadt Rehburg-Loccum in den kommenden 6 Schuljahren langfristig über
Einschulungszahlen zwischen 40 (Geburtenzahlen 2018/2019) und 55
(Geburtenzahlen 2013/2014) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich zwischen
zwei- und dreizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 14
Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt
wird, ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 529.200,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220
(Kreisschulbaukasse) zur Verfügung.