hier: Steuerung der Rohstoffgewinnung im Wesertal des Landkreises Nienburg/Weser
Das Gremium beschließt, dass die in der Anlage 1.1
- 1.3 aufgeführten Ausschluss- und Abwägungskriterien als Grundlage für die
Ermittlung von Potenzialflächen zur Festlegung von Vorranggebieten
Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung und von Vorranggebieten Rohstoffsicherung
im Planungsraum „Wesertal“ (Anlage 2) dienen sollen.
Sachverhalt
Gemäß Ziffer 3.2.2 09 des
Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist es möglich, in regionalen Planungsräumen
oder Teilräumen, die durch Rohstoffgewinnung erheblich belastet sind,
Vorranggebiete Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung für einzelne
Rohstoffarten festzulegen. Dazu kann die
Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung im RROP mit dem Ausschluss an
anderer Stelle im Planungsraum im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB verbunden
werden. Festlegungen zu Vorranggebieten
Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung sollen auf Grundlage eines
Bodenabbauleitplanes erfolgen. Dieser Plan soll die Entscheidungsvoraussetzungen
für die Festlegungen im RROP schaffen. Dabei sind unter Berücksichtigung der
planungsraumübergreifenden Bedarfslage Nutzungsrestriktionen, Nachfolgenutzungen
und Kompensationsbedarfe nachvollziehbar aufzuzeigen. Von diesem Instrument
will der Landkreis Nienburg/Weser Gebrauch machen und tauscht sich hierzu mit
anderen Trägern der Regionalplanung aus.
Im Rahmen der AG Planungskooperation der REK Weserbergland plus entstand die Projektidee, sich mit
der Bezirksregierung Detmold über die Situation des Bodenabbaus von Kiesen und
Sanden (Nassabbau) im Wesertal auszutauschen, um eine gemeinsame Vorgehensweise
zur Steuerung der Rohstoffgewinnung bei der Erarbeitung von Planungskonzepten
in Regionalplänen zu entwickeln. Anlass der Initiative sind die
Neuaufstellungen der Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP) in den Landkreisen
Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg und Schaumburg sowie des Regionalplans für
den Regierungsbezirk Detmold. Als beratendes Mitglied wirkt auch der
Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) in diesem informellen Arbeitskreis
mit.
Um die planungsraumübergreifenden Entscheidungsgrundlagen zur Steuerung
des Bodenabbaus im Wesertal zu verbessern, wurde eine Kooperationsvereinbarung
„Rohstoffgewinnung im Wesertal – GIS-gestützte Aufbereitung
länderübergreifender Datengrundlagen“ abgeschlossen. Die Karte des gesamten
Untersuchungsraums ist in der Anlage 3 beigefügt.
Im Kern umfasst das Kooperationsprojekt folgende Bausteine, die bereits
fertiggestellt sind:
- Aufbau
einer gemeinsamen GIS-Datenbank „Rohstoffgewinnung im Wesertal“
- Verbesserung
des Erkenntnisstands zur Bedarfsermittlung
- fachlicher
Austausch über die Anforderungen an ein Kriterienset für die raumordnerische
Steuerung von Abbaubereichen (Vorranggebieten Rohstoffsicherung und
Rohstoffgewinnung) mit Charakter von Eignungsgebieten (Ausschlusswirkung
außerhalb des Wesertals)
In einem ersten Schritt wurden alle genehmigten und geplanten
Bodenabbauten im Untersuchungsgebiet in einer gemeinsamen GIS-Datenbank
erfasst. In einem weiteren Schritt erfolgte die gutachterliche Bewertung der
Aussagekraft vorhandener Datenquellen bezüglich der rohstoffwirtschaftlichen
Ausgangslage für acht unterschiedliche Potenzialflächen im Wesertal. Davon
wurden im Landkreis Nienburg/Weser zwei potenzielle Abbaubereiche für die
Rohstoffgewinnung in Estorf und Müsleringen untersucht.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass große Unterschiede zwischen NRW und
Niedersachsen bezüglich der Detailschärfe der vorhandenen Daten (z. B.
Einsehbarkeit der Bohrprofile) sowie Unterschiede hinsichtlich der
Verfügbarkeit von Daten der verwendeten Datenquellen bestehen.
Die Akteure der AG Planungskooperation haben vereinbart, die
Aktualisierung der GIS-Datenbank im einjährigen Turnus durchzuführen. Des
Weiteren bestehen Überlegungen, ein Konzept für den Aufbau eines
Abgrabungsmonitorings nach der „Luftbildmethode NRW“ zu erarbeiten.
Steuerung des
Bodenabbaus im Wesertal - Erläuterung der Planungsschritte zur Ermittlung von
Potenzialflächen
Im Zuge der Neuaufstellung des RROP soll ein Planungskonzept zur
Steuerung des Bodenabbaus im Wesertal erarbeitet werden. Rechtliche Grundlage
ist das LROP 2017, das in Anpassung an die Rechtsprechung in Anlehnung an die
sog. alte Zeitstufenregelung die Differenzierung in Vorranggebiete
Rohstoffgewinnung und Vorranggebiete Rohstoffsicherung in erheblich belasteten
Teilräumen ermöglicht.
Bei der Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung mit
Ausschlusswirkung ist die Rechtsprechung des BVerwG zur Konzentrationsplanung
für die Windenergienutzung zu beachten. Vorranggebiete Rohstoffgewinnung können
im Planungsraum Ausschlusswirkung entfalten, wenn der Rohstoffgewinnung im
Planungsraum substanziell Raum verschafft wird. Grundlage dafür ist ein
schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept. Nach der Rechtsprechung des
BVerwG ist es erforderlich, dass zunächst harte und weiche Tabuzonen für die
Rohstoffgewinnung festgelegt werden. Bei den harten Tabuzonen handelt es sich
um Gebiete, in denen eine Rohstoffgewinnung aus tatsächlichen und rechtlichen
Gründen ausgeschlossen ist. Die weichen Tabuzonen sind solche Gebiete, die den
Zielsetzungen des Plangebers entgegenstehen. Die verbleibenden Gebiete kommen
für die Rohstoffgewinnung in Betracht und werden als Potenzialflächen im Rahmen
einer Abwägungsentscheidung für die letztlich erfolgende Festlegung der
Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung zugänglich gemacht.
Um ein gemeinsames Vorgehen bei der Erzielung der Ausschlusswirkung zu
ermöglichen, hat die AG Planungskooperation der REK Weserbergland plus hierzu einen Leitfaden mit Ausschluss- und Abwägungskriterien
entwickelt, der bezogen auf den Landkreis Nienburg/Weser angepasst wurde.
Die Planungssystematik, die der Steuerungsplanung zugrunde liegt, lässt
sich wie folgt zusammenfassen:
A Ermittlung von
Suchflächen
- Abgrenzung
des erheblich belasteten Teilraums (Wesertal)
- Rohstoffvorkommen
auf Grundlage der RSK des LBEG
- Gebietsvorschläge
/ Planungswünsche der Rohstoffwirtschaft
- Vorranggebiete
Rohstoffgewinnung des LROP 2017
- Vorrang-
und Vorsorgegebiete des RROP 2003
B Anwendung harter und weicher
Tabukriterien zur Ermittlung von Potenzialflächen
C Prüfung der
Potenzialflächen anhand konkurrierender Planungsziele
D Prüfung, ob der
Rohstoffgewinnung mit der VG-Gebietskulisse substanziell Raum geschaffen wird
- Abstimmung
insbesondere mit den Gemeinden, dem LBEG und dem Verband der Bau- und
Rohstoffwirtschaft e.V. (Vero)
Planungsstand
Derzeit erfolgt die Ermittlung der Suchflächen unter Berücksichtigung
der Planungswünsche der Rohstoffwirtschaft.
Die Potenzialflächenanalyse zur Ermittlung von Vorschlägen für
Vorranggebiete Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung soll im ersten Quartal
2020 vorliegen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
1.1 Harte
Ausschlusskriterien
·
1.2 Weiche
Ausschlusskriterien
·
1.3
Abwägungskriterien
·
2 Abgrenzung des Wesertals
·
3 Untersuchungsraum des Projektes
„Rohstoffgewinnung im Wesertal“