Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms;
hier: Steuerung der Rohstoffgewinnung im Wesertal des Landkreises Nienburg/Weser
Vorlage
2019/221
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium beschließt, dass die in der Anlage 1.1 - 1.3 aufgeführten Ausschluss- und Abwägungskriterien als Grundlage für die Ermittlung von Potenzialflächen zur Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung und von Vorranggebieten Rohstoffsicherung im Planungsraum „Wesertal“ (Anlage 2) dienen sollen.

 


Sachverhalt

Gemäß Ziffer 3.2.2 09 des Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist es möglich, in regionalen Planungsräumen oder Teilräumen, die durch Rohstoffgewinnung erheblich belastet sind, Vorranggebiete Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung für einzelne Rohstoffarten festzulegen. Dazu kann die Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung im RROP mit dem Ausschluss an anderer Stelle im Planungsraum im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB verbunden werden. Festlegungen zu Vorranggebieten Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung sollen auf Grundlage eines Bodenabbauleitplanes erfolgen. Dieser Plan soll die Entscheidungsvoraussetzungen für die Festlegungen im RROP schaffen. Dabei sind unter Berücksichtigung der planungsraumübergreifenden Bedarfslage Nutzungsrestriktionen, Nachfolgenutzungen und Kompensationsbedarfe nachvollziehbar aufzuzeigen. Von diesem Instrument will der Landkreis Nienburg/Weser Gebrauch machen und tauscht sich hierzu mit anderen Trägern der Regionalplanung aus.

Im Rahmen der AG Planungskooperation der REK Weserbergland plus entstand die Projektidee, sich mit der Bezirksregierung Detmold über die Situation des Bodenabbaus von Kiesen und Sanden (Nassabbau) im Wesertal auszutauschen, um eine gemeinsame Vorgehensweise zur Steuerung der Rohstoffgewinnung bei der Erarbeitung von Planungskonzepten in Regionalplänen zu entwickeln. Anlass der Initiative sind die Neuaufstellungen der Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP) in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg und Schaumburg sowie des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold. Als beratendes Mitglied wirkt auch der Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) in diesem informellen Arbeitskreis mit.

Um die planungsraumübergreifenden Entscheidungsgrundlagen zur Steuerung des Bodenabbaus im Wesertal zu verbessern, wurde eine Kooperationsvereinbarung „Rohstoffgewinnung im Wesertal – GIS-gestützte Aufbereitung länderübergreifender Datengrundlagen“ abgeschlossen. Die Karte des gesamten Untersuchungsraums ist in der Anlage 3 beigefügt.

Im Kern umfasst das Kooperationsprojekt folgende Bausteine, die bereits fertiggestellt sind:

  • Aufbau einer gemeinsamen GIS-Datenbank „Rohstoffgewinnung im Wesertal“
  • Verbesserung des Erkenntnisstands zur Bedarfsermittlung
  • fachlicher Austausch über die Anforderungen an ein Kriterienset für die raumordnerische Steuerung von Abbaubereichen (Vorranggebieten Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung) mit Charakter von Eignungsgebieten (Ausschlusswirkung außerhalb des Wesertals)

In einem ersten Schritt wurden alle genehmigten und geplanten Bodenabbauten im Untersuchungsgebiet in einer gemeinsamen GIS-Datenbank erfasst. In einem weiteren Schritt erfolgte die gutachterliche Bewertung der Aussagekraft vorhandener Datenquellen bezüglich der rohstoffwirtschaftlichen Ausgangslage für acht unterschiedliche Potenzialflächen im Wesertal. Davon wurden im Landkreis Nienburg/Weser zwei potenzielle Abbaubereiche für die Rohstoffgewinnung in Estorf und Müsleringen untersucht.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass große Unterschiede zwischen NRW und Niedersachsen bezüglich der Detailschärfe der vorhandenen Daten (z. B. Einsehbarkeit der Bohrprofile) sowie Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit von Daten der verwendeten Datenquellen bestehen.

Die Akteure der AG Planungskooperation haben vereinbart, die Aktualisierung der GIS-Datenbank im einjährigen Turnus durchzuführen. Des Weiteren bestehen Überlegungen, ein Konzept für den Aufbau eines Abgrabungsmonitorings nach der „Luftbildmethode NRW“ zu erarbeiten.

 

Steuerung des Bodenabbaus im Wesertal - Erläuterung der Planungsschritte zur Ermittlung von Potenzialflächen

Im Zuge der Neuaufstellung des RROP soll ein Planungskonzept zur Steuerung des Bodenabbaus im Wesertal erarbeitet werden. Rechtliche Grundlage ist das LROP 2017, das in Anpassung an die Rechtsprechung in Anlehnung an die sog. alte Zeitstufenregelung die Differenzierung in Vorranggebiete Rohstoffgewinnung und Vorranggebiete Rohstoffsicherung in erheblich belasteten Teilräumen ermöglicht.

Bei der Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung ist die Rechtsprechung des BVerwG zur Konzentrationsplanung für die Windenergienutzung zu beachten. Vorranggebiete Rohstoffgewinnung können im Planungsraum Ausschlusswirkung entfalten, wenn der Rohstoffgewinnung im Planungsraum substanziell Raum verschafft wird. Grundlage dafür ist ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept. Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist es erforderlich, dass zunächst harte und weiche Tabuzonen für die Rohstoffgewinnung festgelegt werden. Bei den harten Tabuzonen handelt es sich um Gebiete, in denen eine Rohstoffgewinnung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. Die weichen Tabuzonen sind solche Gebiete, die den Zielsetzungen des Plangebers entgegenstehen. Die verbleibenden Gebiete kommen für die Rohstoffgewinnung in Betracht und werden als Potenzialflächen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung für die letztlich erfolgende Festlegung der Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung zugänglich gemacht.

Um ein gemeinsames Vorgehen bei der Erzielung der Ausschlusswirkung zu ermöglichen, hat die AG Planungskooperation der REK Weserbergland plus hierzu einen Leitfaden mit Ausschluss- und Abwägungskriterien entwickelt, der bezogen auf den Landkreis Nienburg/Weser angepasst wurde.

Die Planungssystematik, die der Steuerungsplanung zugrunde liegt, lässt sich wie folgt zusammenfassen:

A         Ermittlung von Suchflächen

  • Abgrenzung des erheblich belasteten Teilraums (Wesertal)
  • Rohstoffvorkommen auf Grundlage der RSK des LBEG
  • Gebietsvorschläge / Planungswünsche der Rohstoffwirtschaft
  • Vorranggebiete Rohstoffgewinnung des LROP 2017
  • Vorrang- und Vorsorgegebiete des RROP 2003

B   Anwendung harter und weicher Tabukriterien zur Ermittlung von Potenzialflächen

C         Prüfung der Potenzialflächen anhand konkurrierender Planungsziele

D         Prüfung, ob der Rohstoffgewinnung mit der VG-Gebietskulisse substanziell Raum geschaffen wird

  • Abstimmung insbesondere mit den Gemeinden, dem LBEG und dem Verband der Bau- und Rohstoffwirtschaft e.V. (Vero)

Planungsstand

Derzeit erfolgt die Ermittlung der Suchflächen unter Berücksichtigung der Planungswünsche der Rohstoffwirtschaft.

Die Potenzialflächenanalyse zur Ermittlung von Vorschlägen für Vorranggebiete Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung soll im ersten Quartal 2020 vorliegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         1.1 Harte Ausschlusskriterien

·         1.2 Weiche Ausschlusskriterien

·         1.3 Abwägungskriterien

·         2    Abgrenzung des Wesertals

·         3    Untersuchungsraum des Projektes „Rohstoffgewinnung im Wesertal“