Betreff
Fortführung der Radverkehrsanalyse im Rahmen der Qualitätsoffensive „Weser-Radweg“
Vorlage
2019/222
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium stimmt einer weiteren Finanzierung der Radverkehrsanalyse für die Jahre 2020 bis 2022 im Rahmen der Qualitätsoffensive „Weser-Radweg“ zu.
Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Mitfinanzierung der an der Qualitätsoffensive Weser-Radweg beteiligten Landkreise.


Sachverhalt

Im Rahmen der Qualitätsoffensive „Weser-Radweg“ haben die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg, Northeim und Schaumburg ab dem Jahr 2013 eine Radverkehrsanalyse durchgeführt. An fest installierten Zählstellen wird seitdem die Frequentierung des Weser-Radweges erfasst und ausgewertet. Darüber hinaus finden jährlich an der Alternativroute zum Weser-Radweg Kurzzeitzählungen statt.

Die daraus gewonnenen Daten belegen die wirtschaftliche Bedeutung des Weser-Radweges für die Tourismusregionen Weserbergland und Mittelweser und verdeutlichen die Wertschöpfung, die der Radtourismus für die Regionen einbringt.

 

Mit der Qualitätsoffensive und intensiven Marketing-Kampagnen hat es der Weser-Radweg inzwischen auf Platz 1 der beliebtesten Radwege Deutschlands geschafft. Um diesen Radweg weiter auf dem Markt erfolgreich positionieren zu können, wird auch weiterhin belastbares Zahlenmaterial benötigt.

Aus diesem Grund sollen die Radverkehrsmessungen und Auswertungen über das Jahr 2019 hinaus für 3 weitere Jahre fortgeführt werden.

 

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Radfernweges für unsere Regionen ist die Fortführung der Radverkehrsanalyse für die Jahre 2020 bis 2022 bedeutsam.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont übernimmt, wie in den Vorjahren, die Abwicklung.
Die Daten werden dort gesammelt und fließen u.a. auch in das touristische Ergebnis des jährlichen Kreishaushaltes ein.

Aus Sicht der Mittelweser – Touristik GmbH stellt der Weser-Radweg deutschlandweit ein bekanntes Premiumprodukt und Leuchtturmprojekt dar, welches es zu erhalten gilt. Die Radverkehrsanalyse dient der Qualitätssicherung und wird ausdrücklich befürwortet.

Die Kosten betragen pro Landkreis maximal 4.500,00 Euro jährlich.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Haushaltsmittel müssen ab 2020 wieder bereitgestellt werden und stehen im Deckungskreis des Haushaltes der Stabsstelle Regionalentwicklung zur Verfügung.