Das Gremium stimmt einer weiteren Finanzierung der
Radverkehrsanalyse für die Jahre 2020 bis 2022 im Rahmen der Qualitätsoffensive
„Weser-Radweg“ zu.
Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Mitfinanzierung der an der
Qualitätsoffensive Weser-Radweg beteiligten Landkreise.
Sachverhalt
Im Rahmen der
Qualitätsoffensive „Weser-Radweg“ haben die Landkreise Hameln-Pyrmont,
Holzminden, Nienburg, Northeim und Schaumburg ab dem Jahr 2013 eine
Radverkehrsanalyse durchgeführt. An fest installierten Zählstellen wird seitdem
die Frequentierung des Weser-Radweges erfasst und ausgewertet. Darüber hinaus
finden jährlich an der Alternativroute zum Weser-Radweg Kurzzeitzählungen
statt.
Die daraus gewonnenen Daten
belegen die wirtschaftliche Bedeutung des Weser-Radweges für die
Tourismusregionen Weserbergland und Mittelweser und verdeutlichen die Wertschöpfung,
die der Radtourismus für die Regionen einbringt.
Mit der Qualitätsoffensive
und intensiven Marketing-Kampagnen hat es der Weser-Radweg inzwischen auf Platz
1 der beliebtesten Radwege Deutschlands geschafft. Um diesen Radweg weiter auf
dem Markt erfolgreich positionieren zu können, wird auch weiterhin belastbares
Zahlenmaterial benötigt.
Aus diesem Grund sollen die
Radverkehrsmessungen und Auswertungen über das Jahr 2019 hinaus für 3 weitere
Jahre fortgeführt werden.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen
Bedeutung dieses Radfernweges für unsere Regionen ist die Fortführung der
Radverkehrsanalyse für die Jahre 2020
bis 2022 bedeutsam.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont
übernimmt, wie in den Vorjahren, die Abwicklung.
Die Daten werden dort gesammelt und fließen u.a. auch in das touristische
Ergebnis des jährlichen Kreishaushaltes ein.
Aus Sicht der Mittelweser – Touristik GmbH stellt der Weser-Radweg deutschlandweit
ein bekanntes Premiumprodukt und Leuchtturmprojekt dar, welches es zu erhalten
gilt. Die Radverkehrsanalyse dient der Qualitätssicherung und wird ausdrücklich
befürwortet.
Die Kosten betragen pro
Landkreis maximal 4.500,00 Euro jährlich.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Haushaltsmittel müssen ab 2020 wieder bereitgestellt
werden und stehen im Deckungskreis des Haushaltes der Stabsstelle
Regionalentwicklung zur Verfügung.