Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2019/224
Aktenzeichen
131-20 19 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendung wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

Die Helfer der ehemaligen Fernmeldezentrale des Katastrophenschutzstabes HVB spenden dem Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst für den Bereich des Katastrophenschutzes 3.888,38 Euro.

 

Der Betrag ist durch Verzicht der direkten Auszahlung von Fahrtkosten der damaligen Helfer und Freigestellten sowie Zuwendungen des Landkreises pro Helfer und Jahr entstanden.

 

Da die damalige Fernmeldezentrale nunmehr nicht mehr existiert, soll der angesammelte Betrag dem Katastrophenschutz zu Gute kommen.