Der Annahme der Zuwendung wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
Die Helfer der ehemaligen
Fernmeldezentrale des Katastrophenschutzstabes HVB spenden dem Fachdienst Brandschutz
und Rettungsdienst für den Bereich des Katastrophenschutzes 3.888,38 Euro.
Der Betrag ist durch Verzicht
der direkten Auszahlung von Fahrtkosten der damaligen Helfer und Freigestellten
sowie Zuwendungen des Landkreises pro Helfer und Jahr entstanden.
Da die damalige
Fernmeldezentrale nunmehr nicht mehr existiert, soll der angesammelte Betrag
dem Katastrophenschutz zu Gute kommen.