Die
Liste von Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV soll um folgende Maßnahmen ergänzt
werden:
Maßnahme 189: Neu- und Umbau von Haltestellen in den
Baujahren 2020/2021 mit einem Kostenrahmen in Höhe von maximal 100.000,00 Euro,
Maßnahme 2601: Update des Haltestellenkatasters HIS,
Nutzbarmachung für die VLN und Ausrüstung zur mobilen Nutzung mit einem
Kostenrahmen in Höhe von maximal 21.000,00 Euro.
Maßnahme 2602: Beauftragung eines Gutachtens über die
Verbesserung des VLN-Tarifs mit einem Kostenrahmen von ca. 30.000 €.
Sachverhalt
Maßnahme 189
Der
Landkreis Nienburg/Weser hat in den vergangenen Jahren Zuschüsse für Haltestellenbaumaßnahmen
aus dem Niedersächsischen Konjunkturprogramm beantragt und erhalten. Mit diesen
Mitteln konnten jährlich 14 bis 16 Haltestellen pro Jahr barrierefrei erneuert
werden. Mit diesen Zuschüssen konnten knapp ¾ der Planungs- und Baukosten
finanziert werden. Das verbleibende Defizit wurde mit Finanzmitteln gem. §§ 7
(5) oder 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz gegenfinanziert.
Aufgrund
des hohen Ausbaubedarfes im Kreisgebiet haben auch zwei Samtgemeinden
Sammelanträge für das Baujahr 2020 an die Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Auch für diese Baumaßnahmen soll die Kofinanzierung
mit den Finanzmitteln, die das Land dem Landkreis zur Verfügung stellt, sichergestellt werden.
Darüber
hinaus sind zahlreiche Haltestellen als ausbaubedürftig gemeldet worden, die
nicht in das Fördermuster des Konjunkturprogramms passen oder bei denen akute
Entwicklungen keine langen Planungsphasen zulassen.
Aus
diesem Grund schlägt die Kreisverwaltung vor, die Erneuerung von Haltestellen
in den Jahren 2020 und 2021 mit einem Kostenrahmen von maximal 100.000,00 Euro
aus den vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmitteln zu fördern.
Maßnahme 2601
Das
vorhandene Haltestellenkataster HIS wurde im Jahr 2006 für den Landkreis erstellt.
Die Basisdaten wurden damals von der Firma GVS erhoben, die das Kataster
vertreibt. Da aus Kostengründen auf einen jährlich zu zahlenden Pflegevertrag
verzichtet worden war, wurde 2014/15 ein Update nötig und durchgeführt.
Mittlerweile
gab es zahlreiche Änderungen an der Software, so dass die derzeit in der
Kreisverwaltung eingesetzte Version veraltet ist. Im normalen Betrieb wurde außerdem
festgestellt, dass es Verbesserungsbedarf in der Handhabung gibt.
Das
Haltestelleninformationssystem wurde per Lizenz auf einen stationären
Arbeits-platz beschränkt. Dies erwies sich über die Jahre als nicht
ausreichend. Nach der Integration der VLN in die Stabsstelle 54 wird der Zugang
zum Programm für etwa 4 Mitarbeitende benötigt.
Da
viele Daten unterwegs bei Haltestellenbegehungen erhoben werden, soll die Möglichkeit
zur mobilen Nutzung des Systems erworben werden. Daten, Fotos, GPS-Daten usw.
können dann per mobilem Endgerät sofort erfasst und gespeichert wer-den. Die
zeitaufwändige Erfassung per Zettelblock und Übertragung aller Informa-tionen
am Bürocomputer würde entfallen. Alle Nutzerinnen und Nutzer können sofort auf
alle aktuellen Daten zugreifen.
Durch
eine Schnittstelle zum GIS (Geografisches Informationssystem) sind die Informationen
breit nutzbar.
Um
die fachgerechte Anwendung des Programmes zu sichern, soll der Leistungsumfang
auch eine hausinterne Schulung aller möglichen Nutzenden umfassen.
Zur
Datenerfassung unterwegs wird ein Tablett benötigt, das im Lieferumfang der
Dienstleistungen voraussichtlich nicht enthalten ist.
Aus
diesem Grund schlägt die Kreisverwaltung vor, ein Update, die Mehrfachnutzungslizenzen,
die mobile Nutzung sowie die notwendigen Schulungen mit einem Kostenrahmen von
rund 21.000,00 Euro zu beauftragen und hierzu Finanzmittel des Landes einzusetzen.
Maßnahme 2602
Die
ÖPNV-Kunden haben ein Bedürfnis nach einfachen und leistungsgerechten
ÖPNV-Tarifen. Für den Landkreis als Aufgabenträger des Buslinienverkehrs ist
die Tarifergiebigkeit eine wichtige Komponente zur Finanzierung des ÖPNV. Von
politischer Seite wiederum werden günstige ÖPNV-Tarife in jüngster
Vergangenheit vermehrt als wirksame Maßnahme zur Steuerung der
Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV gesehen.
Mit
der Maßnahme 2602 soll ein konzeptionelles Gutachten in Auftrag gegeben und
finanziert werden. In diesem Konzept sollen Wege aufgezeigt werden, mit welchen
Tarifmaßnahmen eine nachhaltigen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV im Landkreis
Nienburg/Weser erreicht werden kann, wie diese Maßnahmen finanziert werden
können und wie sie umgesetzt werden können.
Der
heutige VLN-Tarif ist ein Zonentarif mit fünf Preisstufen. Je mehr Zonen
befahren werden, desto höher ist die Preisstufe bzw. desto teurer wird das
Ticket.
Das
Ticketangebot ist umfassend und mit den Angeboten anderer Tarifgemeinschaften
vergleichbar. Es gibt Tickets für Kinder, Schüler, Erwachsene und Senioren. Die
heutige Tarifstruktur besteht seit 2001. Im Angebot sowie auch in der Tarifanwendung
haben kontinuierliche Anpassungen stattgefunden, jedoch ohne grundlegende Änderungen
des Tarifangebotes seit 2001.
Der
VLN-Tarif gilt in allen Buslinienverkehren innerhalb des Landkreises Nienburg/Weser.
Für Busfahrten in angrenzende Landkreise gelten Übergangstarife, welche für die
Fahrtabschnitte innerhalb des Landkreises Nienburg anerkannt werden. Auf den
Schienenstrecken durch den Landkreis Nienburg gelten verschiedene andere Tarife
in Abhängigkeit vom Fahrtziel (GVH, DB-Fernverkehr, Niedersachsentarif oder
VBN). Auf die Schienentarife hat der Landkreis Nienburg/W keinen Einfluss. Zwischen
dem Schienentarif der ‚Niedersachsen Tarif GmbH (NITAG)‘ und der VLN besteht
allerdings eine Kooperation zur Anschlussmobilität von der Schiene auf den Bus
für die Tickets der NITAG.
Die
Tickets der VLN werden über den Fahrscheindrucker, welcher in jedem Bus installiert
ist oder auch über wenige Vorverkaufsstellen im Landkreis vertrieben. Zudem
gibt es verschiedene Jahresabonnements, welche über die Stadtbus Nienburg/Weser
GmbH (Nienburg-Tickets) oder die VLN (Jedermann- und Schülerabonnement sowie
Schüler-SammelzeitTicket) vertrieben werden. Es gibt kein Online- oder
Handyticket im VLN-Tarif.
Die
folgenden Anregungen zur Änderung bzw. Erweiterung des Tarifangebotes sind zu
prüfen:
-
Einführung
eines Sozial-Tickets
-
Einführung
eines 365 Euro – Tickets
-
Überarbeitung
der Tarifzonen für die SG Hoya, welche aktuell aus drei Tarifzonen besteht.
-
Reduzierung
der Preisstufen
-
Verzicht
auf die Grenzorte im Tarifzonenplan
-
Erweiterung
der Kooperation mit den Schienentarifen.
Das
Gutachten soll den generellen Einfluss des Tarifes auf die ÖPNV-Nutzung vor dem
Hintergrund des aktuellen ÖPNV-Angebotes im Landkreis Nienburg/Weser untersuchen
und Verbesserungspotentiale für den VLN-Tarif aufzeigen. Dabei sollen auch die
Vertriebswege mit einbezogen werden. Zudem müssen mögliche Fahrgastzuwächse für
jede Maßnahme einzeln quantifiziert sowie die finanziellen Auswirkungen
eingeschätzt werden.
In
die Begutachtung sollen die o.a. Anregungen mit einbezogen und auch weitere
Maßnahmen erarbeitet werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es
entstehen Kosten i. H. v. 151.000,- € pro Jahr. Diese Mittel stehen im
Haushalt für das Produkt 54120 bereit.
Anlagen:
·
keine