Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
Vorlage
2019/225
Art
Beschlussvorlage

Die Liste von Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV soll um folgende Maßnahmen ergänzt werden:

 

Maßnahme 189:    Neu- und Umbau von Haltestellen in den Baujahren 2020/2021 mit einem Kostenrahmen in Höhe von maximal 100.000,00 Euro,

 

Maßnahme 2601: Update des Haltestellenkatasters HIS, Nutzbarmachung für die VLN und Ausrüstung zur mobilen Nutzung mit einem Kostenrahmen in Höhe von maximal 21.000,00 Euro.

 

Maßnahme 2602: Beauftragung eines Gutachtens über die Verbesserung des VLN-Tarifs mit einem Kostenrahmen von ca. 30.000 €.

 


Sachverhalt

Maßnahme 189

Der Landkreis Nienburg/Weser hat in den vergangenen Jahren Zuschüsse für Haltestellenbaumaßnahmen aus dem Niedersächsischen Konjunkturprogramm beantragt und erhalten. Mit diesen Mitteln konnten jährlich 14 bis 16 Haltestellen pro Jahr barrierefrei erneuert werden. Mit diesen Zuschüssen konnten knapp ¾ der Planungs- und Baukosten finanziert werden. Das verbleibende Defizit wurde mit Finanzmitteln gem. §§ 7 (5) oder 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz gegenfinanziert.

Aufgrund des hohen Ausbaubedarfes im Kreisgebiet haben auch zwei Samtgemeinden Sammelanträge für das Baujahr 2020 an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Auch für diese Baumaßnahmen soll die Kofinanzierung mit den Finanzmitteln, die das Land dem Landkreis zur Verfügung stellt, sichergestellt  werden.

Darüber hinaus sind zahlreiche Haltestellen als ausbaubedürftig gemeldet worden, die nicht in das Fördermuster des Konjunkturprogramms passen oder bei denen akute Entwicklungen keine langen Planungsphasen zulassen.

Aus diesem Grund schlägt die Kreisverwaltung vor, die Erneuerung von Haltestellen in den Jahren 2020 und 2021 mit einem Kostenrahmen von maximal 100.000,00 Euro aus den vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmitteln zu fördern.

Maßnahme 2601

Das vorhandene Haltestellenkataster HIS wurde im Jahr 2006 für den Landkreis erstellt. Die Basisdaten wurden damals von der Firma GVS erhoben, die das Kataster vertreibt. Da aus Kostengründen auf einen jährlich zu zahlenden Pflegevertrag verzichtet worden war, wurde 2014/15 ein Update nötig und durchgeführt.

Mittlerweile gab es zahlreiche Änderungen an der Software, so dass die derzeit in der Kreisverwaltung eingesetzte Version veraltet ist. Im normalen Betrieb wurde außerdem festgestellt, dass es Verbesserungsbedarf in der Handhabung gibt.

Das Haltestelleninformationssystem wurde per Lizenz auf einen stationären Arbeits-platz beschränkt. Dies erwies sich über die Jahre als nicht ausreichend. Nach der Integration der VLN in die Stabsstelle 54 wird der Zugang zum Programm für etwa 4 Mitarbeitende benötigt.

Da viele Daten unterwegs bei Haltestellenbegehungen erhoben werden, soll die Möglichkeit zur mobilen Nutzung des Systems erworben werden. Daten, Fotos, GPS-Daten usw. können dann per mobilem Endgerät sofort erfasst und gespeichert wer-den. Die zeitaufwändige Erfassung per Zettelblock und Übertragung aller Informa-tionen am Bürocomputer würde entfallen. Alle Nutzerinnen und Nutzer können sofort auf alle aktuellen Daten zugreifen.

Durch eine Schnittstelle zum GIS (Geografisches Informationssystem) sind die Informationen breit nutzbar.

Um die fachgerechte Anwendung des Programmes zu sichern, soll der Leistungsumfang auch eine hausinterne Schulung aller möglichen Nutzenden umfassen.

Zur Datenerfassung unterwegs wird ein Tablett benötigt, das im Lieferumfang der Dienstleistungen voraussichtlich nicht enthalten ist.

Aus diesem Grund schlägt die Kreisverwaltung vor, ein Update, die Mehrfachnutzungslizenzen, die mobile Nutzung sowie die notwendigen Schulungen mit einem Kostenrahmen von rund 21.000,00 Euro zu beauftragen und hierzu Finanzmittel des Landes einzusetzen.

Maßnahme 2602

Die ÖPNV-Kunden haben ein Bedürfnis nach einfachen und leistungsgerechten ÖPNV-Tarifen. Für den Landkreis als Aufgabenträger des Buslinienverkehrs ist die Tarifergiebigkeit eine wichtige Komponente zur Finanzierung des ÖPNV. Von politischer Seite wiederum werden günstige ÖPNV-Tarife in jüngster Vergangenheit vermehrt als wirksame Maßnahme zur Steuerung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV gesehen.

Mit der Maßnahme 2602 soll ein konzeptionelles Gutachten in Auftrag gegeben und finanziert werden. In diesem Konzept sollen Wege aufgezeigt werden, mit welchen Tarifmaßnahmen eine nachhaltigen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV im Landkreis Nienburg/Weser erreicht werden kann, wie diese Maßnahmen finanziert werden können und wie sie umgesetzt werden können.

Der heutige VLN-Tarif ist ein Zonentarif mit fünf Preisstufen. Je mehr Zonen befahren werden, desto höher ist die Preisstufe bzw. desto teurer wird das Ticket.

Das Ticketangebot ist umfassend und mit den Angeboten anderer Tarifgemeinschaften vergleichbar. Es gibt Tickets für Kinder, Schüler, Erwachsene und Senioren. Die heutige Tarifstruktur besteht seit 2001. Im Angebot sowie auch in der Tarifanwendung haben kontinuierliche Anpassungen stattgefunden, jedoch ohne grundlegende Änderungen des Tarifangebotes seit 2001.

Der VLN-Tarif gilt in allen Buslinienverkehren innerhalb des Landkreises Nienburg/Weser. Für Busfahrten in angrenzende Landkreise gelten Übergangstarife, welche für die Fahrtabschnitte innerhalb des Landkreises Nienburg anerkannt werden. Auf den Schienenstrecken durch den Landkreis Nienburg gelten verschiedene andere Tarife in Abhängigkeit vom Fahrtziel (GVH, DB-Fernverkehr, Niedersachsentarif oder VBN). Auf die Schienentarife hat der Landkreis Nienburg/W keinen Einfluss. Zwischen dem Schienentarif der ‚Niedersachsen Tarif GmbH (NITAG)‘ und der VLN besteht allerdings eine Kooperation zur Anschlussmobilität von der Schiene auf den Bus für die Tickets der NITAG.

Die Tickets der VLN werden über den Fahrscheindrucker, welcher in jedem Bus installiert ist oder auch über wenige Vorverkaufsstellen im Landkreis vertrieben. Zudem gibt es verschiedene Jahresabonnements, welche über die Stadtbus Nienburg/Weser GmbH (Nienburg-Tickets) oder die VLN (Jedermann- und Schülerabonnement sowie Schüler-SammelzeitTicket) vertrieben werden. Es gibt kein Online- oder Handyticket im VLN-Tarif.

Die folgenden Anregungen zur Änderung bzw. Erweiterung des Tarifangebotes sind zu prüfen:

-        Einführung eines Sozial-Tickets

-        Einführung eines 365 Euro – Tickets

-        Überarbeitung der Tarifzonen für die SG Hoya, welche aktuell aus drei Tarifzonen besteht.

-        Reduzierung der Preisstufen

-        Verzicht auf die Grenzorte im Tarifzonenplan

-        Erweiterung der Kooperation mit den Schienentarifen.

Das Gutachten soll den generellen Einfluss des Tarifes auf die ÖPNV-Nutzung vor dem Hintergrund des aktuellen ÖPNV-Angebotes im Landkreis Nienburg/Weser untersuchen und Verbesserungspotentiale für den VLN-Tarif aufzeigen. Dabei sollen auch die Vertriebswege mit einbezogen werden. Zudem müssen mögliche Fahrgastzuwächse für jede Maßnahme einzeln quantifiziert sowie die finanziellen Auswirkungen eingeschätzt werden.

In die Begutachtung sollen die o.a. Anregungen mit einbezogen und auch weitere Maßnahmen erarbeitet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 151.000,- € pro Jahr. Diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 bereit.


Anlagen:

 

·         keine