Der Mittelanmeldung des Fachbereiches Gesundheitsdienste für das Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Im Fachbereich 41 - Gesundheitsdienste - wurden die Mittelansätze des
Ergebnisplans für das Haushaltsjahr 2020 ermittelt. Die Mittelanmeldungen und
die mittelfristige Finanzplanung sind beigefügt. Die notwendigen Erläuterungen
sind unterhalb der Konten gedruckt.
Alle Konten in den jeweiligen
Produkten sind eingehend auf ein mögliches Einsparpotential geprüft worden.
Soweit möglich, sind die Ansätze zurückgenommen.
Für den Fachdienst 411 ergeben sich kaum Einsparpotenziale. Bedingt durch
die Umsetzung der von der Politik mit beschlossenen und getragenen Konzeption
des Jugendärztlichen Dienstes, welche nur durch erhöhten Personaleinsatz
umgesetzt werden kann, ergeben sich zwangsläufig höhere Personalkosten, als bei
bloßer Erfüllung der Gesetzlichen Pflichtaufgaben. Dennoch kann im Rahmen der
Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
mit Einnahmen in Höhe von ca. 18.000 EURO gerechnet werden.
Im Fachdienst 412 werden ausschließlich Pflichtaufgaben des
übertragenen Wirkungskreises wahrgenommen. Einzige freiwillige Position im
Produkthaushalt ist die vertragliche Bindung an die Suchtberatungsstelle.
Im Fachdienst 413 werden ebenfalls ausschließlich Aufgaben des
übertragenen Wirkungskreises als Pflichtaufgabe wahrgenommen und sind zudem
durch die Inanspruchnahme der Gerichte fremdbestimmt.
Im Bereich des Fachdienstes 414 ergeben sich
Einsparmöglichkeiten lediglich durch Rücknahme freiwilliger Leistungen in der
Bezuschussung von Selbsthilfegruppen und der Krebsberatung. Dem SGA wird
vorgeschlagen, in diesem Bereich auf eine Kürzung zu verzichten, da hier mit
einem relativ geringen finanziellen Aufwand ehrenamtliche Arbeit zum Wohl der
Betroffenen unterstützt wird und bei Wegfall dieser Hilfen sich keine weiteren
Ausgleichsmöglichkeiten ergeben.
Freiwillige Ausgaben
entstehen mit der Vergabe des Stipendiums für Studenten der Humanmedizin. Am
13.03.2015 wurde im Ausschuss für Regionalentwicklung die „Richtlinie zur
Vergabe von Stipendien für Studierende der Humanmedizin“ beschlossen. Hierdurch
können dem FB 41 zusätzliche Kosten
im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von maximal rund 15.000 € zusätzlich entstehen.
Bisher werden fünf Stipendiatinnen gefördert.
Die übrigen Aufgaben sind
ebenfalls ausschließlich Pflichtaufgaben des übertragenen Wirkungskreises.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat die
in der Vorlage und der Anlage dargestellten finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Teilhaushaltsplan
der Produkte des Fachbereiches Gesundheitsdienste