Dem Verein Herberge zur Heimat wird unter der Voraussetzung, dass das Land die hälftigen Kosten erstattet, für die Durchführung der präventiven Wohnungslosenhilfe ein Zuschuss von 54.000 € für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 gewährt.
Sachverhalt
Der Verein Herberge zur
Heimat e. V. hat Ende 2011 das Modellprojekt Wohnwege mit der Zielsetzung gestartet,
Menschen in Wohnungsnot Wege aus dieser Krise aufzuzeigen, sie zu beraten und
sie aus dieser Krise zu begleiten. Mit diesem Konzept sollte modellhaft eine
effektive Hilfe zur Verhinderung von Wohnungsnotfällen entwickelt werden.
Das Projekt Wohnwege wird seitdem
vom Land und vom Landkreis jeweils mit einem Betrag von 27.000 € pauschal
gefördert. Zur besseren Evaluation hat die Verwaltung mit dem Träger die
Dokumentation fortentwickelt. Dazu wurde die bestehende Leistungs- und
Vergütungsvereinbarung zum 21.12.2017 angepasst und der Träger hat im Zeitraum
vom 01.03.2019 bis zum 30.09.2019 Daten erhoben. Ziel war es, auf Basis der
erhobenen Daten, das Leistungsangebot und die weitere Finanzierung mit dem
Träger abzustimmen.
In dem genannten Zeitraum
suchten insgesamt 205 Personen die Unterstützung bei dem Träger. Im Vergleich
zum Vorjahr ergibt das eine Steigerung der Personenzahl um 28,13%. Für die Unterstützung
dieser Beratungsfälle hat der Träger in dem Erfassungszeitraum rund 608 Stunden
geleistet. Hochgerechnet ergibt das auf ein Jahr 1216 Stunden. Das ist ein
Anstieg der Stunden von 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr.
Statistische Daten der Evaluation
Von den dokumentierten
Beratungsfällen haben 34 einmalig stattgefunden, d.h. der Beratungszeitraum
überschreitet die Anzahl eines Tages nicht. Bei insgesamt 28 dieser Fälle
beträgt die Beratungszeit einen Zeitraum von maximal 90 Minuten. Im Vorjahr
waren es zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.06.2018 40 Beratungsfälle, die
einmalig stattgefunden haben. Das entspricht einer Reduzierung von 15%.
Bei sechs der aufgeführten
Beratungsfälle liegt der Zeitpunkt des Beginns vor dem 01.01.2018, von denen
drei als beendet gelten. Außerdem liegt das Datum des Beratungsbeginns bei
einem bisher nicht beendeten Fall im Jahr 2013.
Innerhalb des dokumentierten
Zeitraums wurden 114 Beratungsfälle als abgeschlossen gekennzeichnet. Im
Umkehrschluss bedeutet das, dass 92 Fälle nach Beendigung der Dokumentation
noch abschließend bearbeitet wurden.
Die durchschnittliche
Beratungszeit sinkt von 3,74 auf 2,96 Stunden pro Fall. Hierbei liegen 66 Fälle
über dem Durchschnitt.
Gründe/Anlässe für bedrohte Wohnverhältnisse:
Anzumerken ist, dass im Vergleich
zur vorherigen Auswertung in diesem Jahr keine Fälle gekennzeichnet wurden, die
auf Grundlage von verschiedenen Begebenheiten, wie z.B. einer fehlenden Problematik
nach § 67 SGB XII, von der Beratung ausgeschlossen wurden. Diese Beratungsfälle
machten letztes Jahr einen Prozentanteil von ungefähr 8% der Gesamtberatungszahl
aus. Diese Fälle wurden dieses Jahr nicht erfasst und gehen demnach nicht mit
in die Berechnung ein. Außerdem wurde im dokumentierten Zeitraum, im Gegensatz
zum Vorjahr, immer ein Grund für die Inanspruchnahme der Beratung angegeben.
Aus den Diagrammen wird
deutlich, dass es eine deutliche Steigerung der aktuellen Wohnungslosigkeit
gegeben hat. Hier gab es eine prozentuale Steigerung der Fälle von 75%. Bei der
unmittelbar drohenden Wohnungslosigkeit gibt es einen leichten Anstieg der Fälle
(8,62%). Bei Beratungen aufgrund von unzumutbaren Wohnverhältnisse ist ein
minimaler Rückgang zu beobachten.
Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit:
Aus dem Diagramm wird
ersichtlich, dass bei allen Maßnahmen, abgesehen von der „Unterstützung/Vermittlung
in (andere) Wohnung“, im Vergleich zum Vorjahr die Fallzahl gestiegen ist.
Durch den Anstieg der
Beratungsfälle von 160 auf 205 ist jedenfalls nicht mit einer Abnahme der Kosten
zu rechnen.
Aus den genannten Gründen
sind auch für das Haushaltsjahr 2020 54.000 € eingestellt, soweit das Land wiederum
einen Anteil von 27.000 € trägt. Aufgrund der geänderten sachlichen
Zuständigkeit ab Januar 2020 klärt die Verwaltung derzeit, ob die Kosten im
vollen Umfang vom Land erstattet werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 54.000 €, von denen das Land Niedersachsen zumindest die Hälfte in
Höhe von 27.000 € trägt. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 31111 zur Verfügung.
Anlagen:
·
Antrag der
Herberge zur Heimat
·
Bericht der
Wohnungslosenhilfe 2019