Betreff
Herberge zur Heimat: Antrag auf Förderung der präventiven Wohnungslosenhilfe
Vorlage
2019/231
Art
Beschlussvorlage

Dem Verein Herberge zur Heimat wird unter der Voraussetzung, dass das Land die hälftigen Kosten erstattet, für die Durchführung der präventiven Wohnungslosenhilfe ein Zuschuss von 54.000 € für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 gewährt.


Sachverhalt

Der Verein Herberge zur Heimat e. V. hat Ende 2011 das Modellprojekt Wohnwege mit der Zielsetzung gestartet, Menschen in Wohnungsnot Wege aus dieser Krise aufzuzeigen, sie zu beraten und sie aus dieser Krise zu begleiten. Mit diesem Konzept sollte modellhaft eine effektive Hilfe zur Verhinderung von Wohnungsnotfällen entwickelt werden.

 

Das Projekt Wohnwege wird seitdem vom Land und vom Landkreis jeweils mit einem Betrag von 27.000 € pauschal gefördert. Zur besseren Evaluation hat die Verwaltung mit dem Träger die Dokumentation fortentwickelt. Dazu wurde die bestehende Leistungs- und Vergütungsvereinbarung zum 21.12.2017 angepasst und der Träger hat im Zeitraum vom 01.03.2019 bis zum 30.09.2019 Daten erhoben. Ziel war es, auf Basis der erhobenen Daten, das Leistungsangebot und die weitere Finanzierung mit dem Träger abzustimmen.

In dem genannten Zeitraum suchten insgesamt 205 Personen die Unterstützung bei dem Träger. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt das eine Steigerung der Personenzahl um 28,13%. Für die Unterstützung dieser Beratungsfälle hat der Träger in dem Erfassungszeitraum rund 608 Stunden geleistet. Hochgerechnet ergibt das auf ein Jahr 1216 Stunden. Das ist ein Anstieg der Stunden von 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

Statistische Daten der Evaluation

 

Von den dokumentierten Beratungsfällen haben 34 einmalig stattgefunden, d.h. der Beratungszeitraum überschreitet die Anzahl eines Tages nicht. Bei insgesamt 28 dieser Fälle beträgt die Beratungszeit einen Zeitraum von maximal 90 Minuten. Im Vorjahr waren es zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.06.2018 40 Beratungsfälle, die einmalig stattgefunden haben. Das entspricht einer Reduzierung von 15%.

Bei sechs der aufgeführten Beratungsfälle liegt der Zeitpunkt des Beginns vor dem 01.01.2018, von denen drei als beendet gelten. Außerdem liegt das Datum des Beratungsbeginns bei einem bisher nicht beendeten Fall im Jahr 2013.

Innerhalb des dokumentierten Zeitraums wurden 114 Beratungsfälle als abgeschlossen gekennzeichnet. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass 92 Fälle nach Beendigung der Dokumentation noch abschließend bearbeitet wurden.

Die durchschnittliche Beratungszeit sinkt von 3,74 auf 2,96 Stunden pro Fall. Hierbei liegen 66 Fälle über dem Durchschnitt. 

 

Gründe/Anlässe für bedrohte Wohnverhältnisse:

 

  

  

 

Anzumerken ist, dass im Vergleich zur vorherigen Auswertung in diesem Jahr keine Fälle gekennzeichnet wurden, die auf Grundlage von verschiedenen Begebenheiten, wie z.B. einer fehlenden Problematik nach § 67 SGB XII, von der Beratung ausgeschlossen wurden. Diese Beratungsfälle machten letztes Jahr einen Prozentanteil von ungefähr 8% der Gesamtberatungszahl aus. Diese Fälle wurden dieses Jahr nicht erfasst und gehen demnach nicht mit in die Berechnung ein. Außerdem wurde im dokumentierten Zeitraum, im Gegensatz zum Vorjahr, immer ein Grund für die Inanspruchnahme der Beratung angegeben.

 

Aus den Diagrammen wird deutlich, dass es eine deutliche Steigerung der aktuellen Wohnungslosigkeit gegeben hat. Hier gab es eine prozentuale Steigerung der Fälle von 75%. Bei der unmittelbar drohenden Wohnungslosigkeit gibt es einen leichten Anstieg der Fälle (8,62%). Bei Beratungen aufgrund von unzumutbaren Wohnverhältnisse ist ein minimaler Rückgang zu beobachten. 

Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit:

 

 

 

 

Aus dem Diagramm wird ersichtlich, dass bei allen Maßnahmen, abgesehen von der „Unterstützung/Vermittlung in (andere) Wohnung“, im Vergleich zum Vorjahr die Fallzahl gestiegen ist.

 

Durch den Anstieg der Beratungsfälle von 160 auf 205 ist jedenfalls nicht mit einer Abnahme der Kosten zu rechnen.

 

Aus den genannten Gründen sind auch für das Haushaltsjahr 2020  54.000 € eingestellt, soweit das Land wiederum einen Anteil von 27.000 € trägt. Aufgrund der geänderten sachlichen Zuständigkeit ab Januar 2020 klärt die Verwaltung derzeit, ob die Kosten im vollen Umfang vom Land erstattet werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 54.000 €, von denen das Land Niedersachsen zumindest die Hälfte in Höhe von 27.000 € trägt. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 31111 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         Antrag der Herberge zur Heimat

·         Bericht der Wohnungslosenhilfe 2019