a) Der Kreistag beschließt, von der Ausschreibung der Stelle der Ersten Kreisrätin bzw. des Ersten Kreisrates abzusehen.
b) Auf Vorschlag des Landrates wird Kreisrat Lutz Hoffmann mit Wirkung vom 1. November 2020 für die Dauer von 8 Jahren zum Ersten Kreisrat gewählt.
c) Für die Besetzung der Leitung des Dezernates II wird die Stelle einer Kreisrätin/eines Kreisrates öffentlich ausgeschrieben.
Sachverhalt
Die Amtszeit des Ersten Kreisrates Thomas Klein endet am 31. Oktober 2020. Gemäß § 109 Abs. 1 S. 3 NKomVG ist die Stelle einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Zeit grundsätzlich öffentlich auszuschreiben.
Der Kreistag kann gem. § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 NKomVG jedoch beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn er beabsichtigt, eine Beamtin oder einen Beamten auf Zeit unter Beibehaltung ihrer oder seiner bisherigen Fachgebietszuständigkeit zur allgemeinen Stellvertreterin oder zum allgemeinen Stellvertreter zu wählen.
Der Gesetzgeber hat mit dieser 2016 in Kraft getretenen Regelung der Notwendigkeit eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Hauptverwaltungsbeamten und seinem allgemeinen Stellvertreter Rechnung getragen.
Erfasst wird damit die Konstellation, dass das Amt des
allgemeinen Stellvertreters des Hauptverwaltungsbeamten einer Person übertragen
werden soll, die bereits als Beamter auf Zeit für die Kommune tätig ist. Im Ergebnis soll lediglich die Funktion der
allgemeinen Stellvertretung einem anderen Fachgebiet zugeordnet werden.
Der Landrat schlägt
dementsprechend vor, auf die Ausschreibung zu verzichten, und den Dezernenten
des Dezernates III, Kreisrat Lutz Hoffmann, zum Ersten Kreisrat zu wählen.
Kreisrat Lutz Hoffmann hat sich
in der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben bewährt und besitzt die für
das Amt des allgemeinen Vertreters erforderliche Eignung, Befähigung und
Sachkunde. Fachlich bleibt ihm weiterhin die Leitung des Dezernates III
übertragen.
Die Verwaltung empfiehlt, die
bisher Ersten Kreisrat Thomas Klein übertragene Leitung des Dezernates II - mit
den Kernaufgaben Bildung, Soziales, Jugend und Gesundheit - erneut einer
Beamtin bzw. einem Beamten auf Zeit zu übertragen und hierzu die Stelle einer
Kreisrätin bzw. eines Kreisrates öffentlich auszuschreiben.
Die Ausschreibung soll nach
Zustimmung des Kreisausschusses im März 2020 veröffentlicht werden.
Insgesamt ist
vorgesehen, das Auswahlverfahren mit Beschluss des Kreistages im Juni 2020
abzuschließen, um einen möglichst nahtlosen Dienstantritt zum 1.11.2020 zu ermöglichen.