Betreff
Verzicht auf die Ausschreibung der Stelle der Ersten Kreisrätin/des Ersten Kreisrates und Wahl des Kreisrates Lutz Hoffmann zum Ersten Kreisrat
Vorlage
2019/233
Art
Beschlussvorlage

 

a) Der Kreistag beschließt, von der Ausschreibung der Stelle der Ersten Kreisrätin bzw. des Ersten Kreisrates abzusehen.

 

b) Auf Vorschlag des Landrates wird Kreisrat Lutz Hoffmann mit Wirkung vom 1. November 2020 für die Dauer von 8 Jahren zum Ersten Kreisrat gewählt.

 

c) Für die Besetzung der Leitung des Dezernates II wird die Stelle einer Kreisrätin/eines Kreisrates öffentlich ausgeschrieben.

 


Sachverhalt

Die Amtszeit des Ersten Kreisrates Thomas Klein endet am 31. Oktober 2020. Gemäß § 109 Abs. 1 S. 3 NKomVG ist die Stelle einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Zeit grundsätzlich öffentlich auszuschreiben.

 

Der Kreistag kann gem. § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 NKomVG jedoch beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn er beabsichtigt, eine Beamtin oder einen Beamten auf Zeit unter Beibehaltung ihrer oder seiner bisherigen Fachgebietszuständigkeit zur allgemeinen Stellvertreterin oder zum allgemeinen Stellvertreter zu wählen.

 

Der Gesetzgeber hat mit dieser 2016 in Kraft getretenen Regelung der Notwendigkeit eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Hauptverwaltungsbeamten und seinem allgemeinen Stellvertreter Rechnung getragen.

 

Erfasst wird damit die Konstellation, dass das Amt des allgemeinen Stellvertreters des Hauptverwaltungsbeamten einer Person übertragen werden soll, die bereits als Beamter auf Zeit für die Kommune tätig ist. Im Ergebnis soll lediglich die Funktion der allgemeinen Stellvertretung einem anderen Fachgebiet zugeordnet werden.

 

Der Landrat schlägt dementsprechend vor, auf die Ausschreibung zu verzichten, und den Dezernenten des Dezernates III, Kreisrat Lutz Hoffmann, zum Ersten Kreisrat zu wählen.

 

Kreisrat Lutz Hoffmann hat sich in der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben bewährt und besitzt die für das Amt des allgemeinen Vertreters erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde. Fachlich bleibt ihm weiterhin die Leitung des Dezernates III übertragen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die bisher Ersten Kreisrat Thomas Klein übertragene Leitung des Dezernates II - mit den Kernaufgaben Bildung, Soziales, Jugend und Gesundheit - erneut einer Beamtin bzw. einem Beamten auf Zeit zu übertragen und hierzu die Stelle einer Kreisrätin bzw. eines Kreisrates öffentlich auszuschreiben.

 

Die Ausschreibung soll nach Zustimmung des Kreisausschusses im März 2020 veröffentlicht werden.

 

Insgesamt ist vorgesehen, das Auswahlverfahren mit Beschluss des Kreistages im Juni 2020 abzuschließen, um einen möglichst nahtlosen Dienstantritt zum 1.11.2020 zu ermöglichen.