Betreff
Unterrichtung der Vertretung zur Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofs nach Prüfung der Bearbeitung der Durchsetzung von auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüchen (Unterhaltsvorschuss)
Vorlage
2019/234
Art
Bericht

Der Kreistag nimmt den Bericht des Nds. Landesrechnungshof zur Kenntnis.


Sachverhalt

In der Zeit vom 04.03.2019 bis 07.03.2019 wurde durch den Nds. Landesrechnungshof eine überörtliche Prüfung gemäß §§ 1 bis 4 NKPG in Bezug auf die Durchsetzung der auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) durchgeführt.

 

Als wesentliche Ergebnisse wurde festgestellt, dass der Landkreis Nienburg keine Prüfung zu Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Weigerung von Auskunftspflichten gemäß § 6 UVG durchführt, zusätzlich zur Bewilligung oder Ablehnung keine unterhaltsrechtlichen Vermerke fertigt und nicht durchgehend bei allen Unterhaltsfällen jährliche Zahlungsaufforderungen mit Rückstandsberechnungen erfolgen.

 

Die Unterhaltsvorschussstelle beim Landkreis Nienburg hatte ursprünglich die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft. Da diese Vorgehensweise nicht so zielführend war, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren nur noch vereinzelt durchgeführt. Es werden Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgeld oder Erzwingungshaft festgesetzt. Darüber hinaus hat sich als zielführend die Festsetzung des Unterhaltes beim zuständigen Amtsgericht im Vereinfachten Verfahren erwiesen. Beim Vereinfachten Verfahren wird bei Nichtreaktion des Unterhaltspflichtigen davon ausgegangen, dass er leistungsfähig ist. Dieses Verfahren wird nun vermehrt angewendet.

 

Unterhaltsrechtliche Vermerke werden seit der Durchführung der überörtlichen Prüfung vorgenommen und die Zahlungsaufforderungen mit Rückstandberechnung sind in 2019 nachgeholt worden.

 

Der Prüfbericht wird in der Zeit vom 18.12.2019 bis 03.01.2020 ausgelegt und kann im Kreishaus A, Zimmer-Nr. 341, eingesehen werden.