Der Kreistag nimmt den Bericht des Nds. Landesrechnungshof zur Kenntnis.
Sachverhalt
In
der Zeit vom 04.03.2019 bis 07.03.2019 wurde durch den Nds. Landesrechnungshof
eine überörtliche Prüfung gemäß §§ 1 bis 4 NKPG in Bezug auf die Durchsetzung
der auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG) durchgeführt.
Als
wesentliche Ergebnisse wurde festgestellt, dass der Landkreis Nienburg keine
Prüfung zu Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Weigerung von Auskunftspflichten
gemäß § 6 UVG durchführt, zusätzlich zur Bewilligung oder Ablehnung keine unterhaltsrechtlichen
Vermerke fertigt und nicht durchgehend bei allen Unterhaltsfällen jährliche
Zahlungsaufforderungen mit Rückstandsberechnungen erfolgen.
Die
Unterhaltsvorschussstelle beim Landkreis Nienburg hatte ursprünglich die Einleitung
von Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft. Da diese Vorgehensweise nicht so
zielführend war, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren nur noch vereinzelt
durchgeführt. Es werden Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgeld oder Erzwingungshaft
festgesetzt. Darüber hinaus hat sich als zielführend die Festsetzung des
Unterhaltes beim zuständigen Amtsgericht im Vereinfachten Verfahren erwiesen.
Beim Vereinfachten Verfahren wird bei Nichtreaktion des Unterhaltspflichtigen
davon ausgegangen, dass er leistungsfähig ist. Dieses Verfahren wird nun
vermehrt angewendet.
Unterhaltsrechtliche
Vermerke werden seit der Durchführung der überörtlichen Prüfung vorgenommen und
die Zahlungsaufforderungen mit Rückstandberechnung sind in 2019 nachgeholt
worden.
Der
Prüfbericht wird in der Zeit vom 18.12.2019 bis 03.01.2020 ausgelegt und kann
im Kreishaus A, Zimmer-Nr. 341, eingesehen werden.