Betreff
a) Einführung der Digitalen Alarmierung
Vorlage
2004/ABR/021
Aktenzeichen
32/141-70/00
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Beschlussvorschlag:

 

Die Alarmierung der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes im Landkreis Nienburg/Weser wird vom analogen auf das digitale System umgestellt.


Die Kreisfeuerwehr hält zur Verbesserung der Kommunikation die Einführung der digitalen Alarmierung für erforderlich. In Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden wurde ein Arbeitskreis ins Leben gerufen. Dieser befürwortet die Einführung der digitalen Alarmierung. Das Ergebnis im Einzelnen ist in dem als Anlage 1 beiliegenden Bericht der “Arbeitsgruppe digitale Alarmierung” dargelegt.

 

Voraussetzung für die digitale Alarmierung ist der Aufbau eines digitalen Netzes. Hierfür ist der Landkreis Nienburg/Weser nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Nieders. Brandschutzgesetzes zuständig.

 

Die Nachbarkommunen Diepholz, Verden und Soltau-Fallingbostel nutzen sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst für die       Alarmierung das Gleichwellenfunksystem, das z. T. erst wenige Jahre in Betrieb ist. Eine Einführung der digitalen Alarmierung ist dort vorerst nicht geplant, obwohl es im Landkreis Soltau-Fallingbostel schon ab und an zu Problemen kommt.

 

Das analoge System verursacht seit 2002 nachstehende Kosten:

 

Ø  2002:      10.236,38 €

Ø  2003:      28.101,00 €

Ø  2004:        5.439,59 €

 

Die letzte größere Beschaffungsmaßnahme im funktechnischen Bereich wurde 1999 kreisweit mit einem Volumen von rd. 200.000 € vorgenommen.

 

Sollte auch weiterhin das analoge System beibehalten werden, müsste der Funktionsausfall nicht reparaturfähiger Altgeräte und deren notwendige Neubeschaffung als der wesentliche Kostenfaktor berücksichtigt werden. Im laufenden Jahr sind bereits 95 Geräte dieser Art ausgefallen. Geht man von einem Ersatzbeschaffungsbedarf in der Größenordnung von 100 Geräten pro Jahr aus, bedeutet dies ein Investitionsvolumen von rd. 50.000 € pro Jahr (rd. 500 € je digital umrüstbares analoges Gerät). Bei der Annahme durchschnittlicher sonstiger Systemkosten rd. 20.000 € p. a. ergäbe sich mithin eine jährliche Belastung von 70.000 € (ohne Sanitätsorganisation) gegenüber rd. 110.000 € für die digitale Alarmierung im eigenen Netz.

 

Die Kosten der Nachrüstung der Leitstelle auf die digitale Alarmierung werden auf 25.000 € geschätzt.

 

Diese Investitionskosten sind bei einer möglichen Zusammenlegung von Leitstellen nicht verloren, sondern diese geschaffene Technik wird weiter genutzt und per Funk oder Draht durch eine mögliche integrierte Leitstelle genutzt.

 

Nach der heutigen Technik ist es möglich, unterschiedliche digitale Systeme zusammen zu schalten, so daß eine neue digitale Alarmierungstechnik auch bei neuen Leitstellenstrukturen in jedem Fall zukunftsfähig ist.

 

Nach einer Umrüstung auf eine digitale Alarmierung sinken die Investitionskosten bei den Endgeräten um rd. 50%, die Alarmierung im Rettungsdienst wird ohne Verständigungsprobleme sicherer und der Sprechfunkverkehr und die Alarmierung werden getrennt.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:  Bericht der Arbeitsgruppe “Digitale Alarmierung”