Beschlussvorschlag:
Die Alarmierung
der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes im Landkreis
Nienburg/Weser wird vom analogen auf das digitale System umgestellt.
Die Kreisfeuerwehr hält zur Verbesserung der Kommunikation die Einführung der digitalen Alarmierung für erforderlich. In Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden wurde ein Arbeitskreis ins Leben gerufen. Dieser befürwortet die Einführung der digitalen Alarmierung. Das Ergebnis im Einzelnen ist in dem als Anlage 1 beiliegenden Bericht der “Arbeitsgruppe digitale Alarmierung” dargelegt.
Voraussetzung für
die digitale Alarmierung ist der Aufbau eines digitalen Netzes. Hierfür ist der
Landkreis Nienburg/Weser nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Nieders. Brandschutzgesetzes
zuständig.
Die
Nachbarkommunen Diepholz, Verden und Soltau-Fallingbostel nutzen sowohl im
Brandschutz als auch im Rettungsdienst für die Alarmierung das Gleichwellenfunksystem,
das z. T. erst wenige Jahre in Betrieb ist. Eine Einführung der digitalen
Alarmierung ist dort vorerst nicht geplant, obwohl es im Landkreis
Soltau-Fallingbostel schon ab und an zu Problemen kommt.
Das analoge System
verursacht seit 2002 nachstehende Kosten:
Ø
2002: 10.236,38 €
Ø
2003: 28.101,00 €
Ø
2004:
5.439,59 €
Die letzte größere
Beschaffungsmaßnahme im funktechnischen Bereich wurde 1999 kreisweit mit einem
Volumen von rd. 200.000 € vorgenommen.
Sollte auch
weiterhin das analoge System beibehalten werden, müsste der Funktionsausfall
nicht reparaturfähiger Altgeräte und deren notwendige Neubeschaffung als der
wesentliche Kostenfaktor berücksichtigt werden. Im laufenden Jahr sind bereits
95 Geräte dieser Art ausgefallen. Geht man von einem Ersatzbeschaffungsbedarf
in der Größenordnung von 100 Geräten pro Jahr aus, bedeutet dies ein
Investitionsvolumen von rd. 50.000 € pro Jahr (rd. 500 € je digital umrüstbares
analoges Gerät). Bei der Annahme durchschnittlicher sonstiger Systemkosten rd.
20.000 € p. a. ergäbe sich mithin eine jährliche Belastung von 70.000 € (ohne
Sanitätsorganisation) gegenüber rd. 110.000 € für die digitale Alarmierung im
eigenen Netz.
Die Kosten der
Nachrüstung der Leitstelle auf die digitale Alarmierung werden auf 25.000 €
geschätzt.
Diese
Investitionskosten sind bei einer möglichen Zusammenlegung von Leitstellen
nicht verloren, sondern diese geschaffene Technik wird weiter genutzt und per
Funk oder Draht durch eine mögliche integrierte Leitstelle genutzt.
Nach der heutigen
Technik ist es möglich, unterschiedliche digitale Systeme zusammen zu schalten,
so daß eine neue digitale Alarmierungstechnik auch bei neuen
Leitstellenstrukturen in jedem Fall zukunftsfähig ist.
Nach einer
Umrüstung auf eine digitale Alarmierung sinken die Investitionskosten bei den
Endgeräten um rd. 50%, die Alarmierung im Rettungsdienst wird ohne
Verständigungsprobleme sicherer und der Sprechfunkverkehr und die Alarmierung
werden getrennt.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht der Arbeitsgruppe “Digitale Alarmierung”