Betreff
Beschluss über den Nahverkehrsplan
Vorlage
2020/006
Art
Beschlussvorlage

Den in Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlägen der Kreisverwaltung wird zugestimmt.

Der in Anlage 2 beigefügte Entwurf für den Nahverkehrsplan 2019 – 2023 wird beschlossen.

 


Sachverhalt

Die Kreisverwaltung legt den in Anlage 2 beigefügten Entwurf für den Nahverkehrsplan 2019 – 2023 zum Beschluss vor. Dieser Entwurf wurde in den Jahren 2018 und 2019 von der Kreisverwaltung erarbeitet und mit den benachbarten ÖPNV-Aufgabenträgern, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, den Straßenbaulastträgern, Verbänden, die die Interessen der Fahrgäste vertreten sowie der Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft mbH abgestimmt.

Die Kreisverwaltung hat die o.a. Stellen (insgesamt 57 Stellen) mit Schreiben vom 31.07.2019 aufgefordert, eine Stellungnahme zum NVP-Entwurf abzugeben. Die Beteiligten hatten bis zum 27.09.2019 Gelegenheit hierzu. Für einige Beteiligte wurde die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf Nachfrage verlängert, sodass die letzte eingegangene Stellungnahme mit Datum vom 19.12.2019 versehen war. Danach konnte die Kreisverwaltung nunmehr die Erstellung von Abwägungsvorschlägen für die eingegangenen Stellungnahmen abschließen und einen kompletten Abwägungskatalog vorlegen (siehe Anlage 1).

Von den beteiligten 57 Stellen haben 20 Beteiligte eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahmen enthalten 171 einzelne Anregungen und Hinweise, die einzeln abzuwägen waren. Knapp 100 dieser Anregungen und Hinweise machen eine Änderung des Beteiligungsentwurfes erforderlich. Diese Änderungen wurden jeweils entsprechend dem Abwägungsvorschlag in Anlage 1 in den Beschlussentwurf eingearbeitet.

Mit mehr als jeweils 13 Anregungen und Hinweisen haben sich

-         der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN) 

-         die Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.

-         die Stadt Rehburg-Loccum

-         die Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH

-         die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg

-         die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

besonders intensiv beteiligt. Auch von der Region Hannover, der Stadt Nienburg, der Samtgemeinde Grafschaft Hoya, dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) und der Samtgemeinde Mittelweser wurden jeweils mehrere Anregungen vorgebebracht.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Stellungnahmen betrifft den Mangel, dass nicht mehr und nicht konkrete, neue Zielfestlegungen für Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und flexibler Bedienformen im NVP-Entwurf enthalten sind. Nach dem Verständnis der Kreisverwaltung über die Festlegungen im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) ist der Nahverkehrsplan ein Instrument, in dem der Aufgabenträger darstellt, wie er den ÖPNV im Verkehrsgebiet organisieren und finanzieren will. Damit ist im Landkreis Nienburg/Weser konkret das Verkehrsangebot in Bussen gemeint. In § 6 Abs. 1 NNVG wird den Aufgabenträgern die Pflicht auferlegt, für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Im Einzelnen soll im NVP dargestellt werden,

1.    welches Bedienungsangebot im Planungsgebiet besteht und welche dafür wesentlichen Verkehrsanlagen vorhanden sind,

2.    welche Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs verfolgt werden,

3.    welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung der Zielvorstellungen nach Nummer 2 ergriffen werden sollen,

4.    welche Anteile der nach Nummer 3 geplanten Investitionen auf den Schienenpersonennahverkehr und auf den sonstigen Personennahverkehr entfallen,

5.    welcher Finanzbedarf sich für diese Investitionen einschließlich ihrer Folgekosten ergibt,

6.    welcher Finanzbedarf für Betriebskostendefizite sich aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung der Maßnahmen nach Nummer 3 ergibt und

7.    wie der in den Nummern 5 und 6 dargestellte Finanzbedarf gedeckt werden soll. Für ein alle Verkehrsarten umfassendes Mobilitätskonzept ist der Nahverkehrsplan nicht das geeignete Instrument.

Eine darüber hinausgehende, integrierte Betrachtung aller Mobilitätsformen ist damit nicht Gegenstand eines Nahverkehrsplanes. Ebenso wenig erhebt der Nahverkehrsplan den Anspruch, jede einzelne Maßnahme zur Verbesserung des ÖPNV, die in den nächsten fünf Jahren mit Hilfe der Finanzmittel gem. §§ 7 (5) und 7b NNVG umgesetzt werden soll, im Voraus festzulegen und darzustellen.

In der Folge auf den Nahverkehrsplan strebt die Kreisverwaltung an, ein Konzept bzw. eine Strategie für eine „Klimafreundliche Mobilität“ im Landkreis Nienburg/Weser zu entwerfen. Dieses Konzept soll alle Mobilitätsarten umfassen. Die Kreisverwaltung prüft zurzeit Möglichkeiten zur Entwicklung eines solchen Konzeptes.

Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass der in Anlage 2 beigefügte NVP-Entwurf auf S. 134, in Kap. 2.5.6, einen Fehler enthält. Dort heißt es: „Insbesondere soll eine Ausweitung des GVH-Tarifs für die Außenringe auf den Bartarif sowie die Einbindung der Landkreisverkehre in den VBN-Tarif und ggf. deren integrierte Nutzung im Busverkehr im LK NI angestrebt werden.“ Richtig soll es heißen: „ …. geprüft werden.“ Der NVP-Entwurf wurde dementsprechend geändert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Abwägungsvorschläge der Kreisverwaltung

·         Anlage 2: Entwurf für den Nahverkehrsplan 2019 – 2023