Den in Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlägen der
Kreisverwaltung wird zugestimmt.
Der in Anlage 2 beigefügte Entwurf für den
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 wird beschlossen.
Sachverhalt
Die
Kreisverwaltung legt den in Anlage 2 beigefügten Entwurf für den Nahverkehrsplan
2019 – 2023 zum Beschluss vor. Dieser Entwurf wurde in den Jahren 2018 und 2019
von der Kreisverwaltung erarbeitet und mit den benachbarten
ÖPNV-Aufgabenträgern, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, den Straßenbaulastträgern,
Verbänden, die die Interessen der Fahrgäste vertreten sowie der
Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft mbH abgestimmt.
Die
Kreisverwaltung hat die o.a. Stellen (insgesamt 57 Stellen) mit Schreiben vom
31.07.2019 aufgefordert, eine Stellungnahme zum NVP-Entwurf abzugeben. Die Beteiligten
hatten bis zum 27.09.2019 Gelegenheit hierzu. Für einige Beteiligte wurde die
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf Nachfrage verlängert, sodass die
letzte eingegangene Stellungnahme mit Datum vom 19.12.2019 versehen war. Danach
konnte die Kreisverwaltung nunmehr die Erstellung von Abwägungsvorschlägen für
die eingegangenen Stellungnahmen abschließen und einen kompletten Abwägungskatalog
vorlegen (siehe Anlage 1).
Von
den beteiligten 57 Stellen haben 20 Beteiligte eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen enthalten 171 einzelne Anregungen und Hinweise, die einzeln
abzuwägen waren. Knapp 100 dieser Anregungen und Hinweise machen eine Änderung
des Beteiligungsentwurfes erforderlich. Diese Änderungen wurden jeweils entsprechend
dem Abwägungsvorschlag in Anlage 1 in den Beschlussentwurf eingearbeitet.
Mit
mehr als jeweils 13 Anregungen und Hinweisen haben sich
-
der
Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN)
-
die
Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.
-
die Stadt
Rehburg-Loccum
-
die
Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH
-
die
Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg
-
die
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
besonders
intensiv beteiligt. Auch von der Region Hannover, der Stadt Nienburg, der
Samtgemeinde Grafschaft Hoya, dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen
(ZVBN) und der Samtgemeinde Mittelweser wurden jeweils mehrere Anregungen
vorgebebracht.
Ein
inhaltlicher Schwerpunkt der Stellungnahmen betrifft den Mangel, dass nicht mehr
und nicht konkrete, neue Zielfestlegungen für Maßnahmen zur Entwicklung alternativer
und flexibler Bedienformen im NVP-Entwurf enthalten sind. Nach dem Verständnis
der Kreisverwaltung über die Festlegungen im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz
(NNVG) ist der Nahverkehrsplan ein Instrument, in dem der Aufgabenträger darstellt, wie er den ÖPNV im Verkehrsgebiet
organisieren und finanzieren will. Damit ist im Landkreis Nienburg/Weser
konkret das Verkehrsangebot in Bussen gemeint. In § 6 Abs. 1 NNVG wird den
Aufgabenträgern die Pflicht auferlegt, für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan
aufzustellen. Im Einzelnen soll im NVP dargestellt werden,
1. welches Bedienungsangebot im Planungsgebiet besteht
und welche dafür wesentlichen Verkehrsanlagen vorhanden sind,
2. welche Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung
des öffentlichen Personennahverkehrs verfolgt werden,
3. welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der
finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung der
Zielvorstellungen nach Nummer 2 ergriffen werden sollen,
4. welche Anteile der nach Nummer 3 geplanten
Investitionen auf den Schienenpersonennahverkehr und auf den sonstigen
Personennahverkehr entfallen,
5. welcher Finanzbedarf sich für diese Investitionen
einschließlich ihrer Folgekosten ergibt,
6. welcher Finanzbedarf für Betriebskostendefizite sich
aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung der Maßnahmen
nach Nummer 3 ergibt und
7. wie der in den Nummern 5 und 6 dargestellte Finanzbedarf gedeckt werden soll. Für ein alle Verkehrsarten umfassendes Mobilitätskonzept ist der Nahverkehrsplan nicht das geeignete Instrument.
Eine
darüber hinausgehende, integrierte Betrachtung aller Mobilitätsformen ist damit
nicht Gegenstand eines Nahverkehrsplanes. Ebenso wenig erhebt der Nahverkehrsplan
den Anspruch, jede einzelne Maßnahme zur Verbesserung des ÖPNV, die in den
nächsten fünf Jahren mit Hilfe der Finanzmittel gem. §§ 7 (5) und 7b NNVG umgesetzt
werden soll, im Voraus festzulegen und darzustellen.
In
der Folge auf den Nahverkehrsplan strebt die Kreisverwaltung an, ein Konzept
bzw. eine Strategie für eine „Klimafreundliche Mobilität“ im Landkreis Nienburg/Weser
zu entwerfen. Dieses Konzept soll alle Mobilitätsarten umfassen. Die
Kreisverwaltung prüft zurzeit Möglichkeiten zur Entwicklung eines solchen Konzeptes.
Die
Kreisverwaltung weist daraufhin, dass der in Anlage 2 beigefügte NVP-Entwurf
auf S. 134, in Kap. 2.5.6, einen Fehler enthält. Dort heißt es: „Insbesondere
soll eine Ausweitung des GVH-Tarifs für die Außenringe auf den Bartarif sowie
die Einbindung der Landkreisverkehre in den VBN-Tarif und ggf. deren
integrierte Nutzung im Busverkehr im LK NI angestrebt
werden.“ Richtig soll es heißen: „ …. geprüft
werden.“ Der NVP-Entwurf wurde dementsprechend geändert.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Anlage 1:
Abwägungsvorschläge der Kreisverwaltung
·
Anlage 2: Entwurf
für den Nahverkehrsplan 2019 – 2023