Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der
Zustimmung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden werden im Rahmen eines
Sonderprogramms in den Jahren 2005 und 2006 unter Inanspruchnahme der ansonsten
zu verteilenden Feuerschutzsteuermittel entsprechend dem Bedarf digitale
Funkmeldeempfänger durch den Landkreis beschafft.
Die Umstellung der
Alarmierung vom analogen auf ein digitales System erfordert auch eine
entsprechende Umrüstung der Endgeräte. Diese Kosten sind von den Gemeinden nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Nieders. Brandschutzgesetz zu tragen. Um eine preisgünstige
Beschaffung und eine betriebswirtschaftliche Nutzung zu erreichen, bietet sich
ein gemeinsamer Einkauf an. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, soll
unter Federführung des Landkreises wieder ein Sonderprogramm abgewickelt
werden.
Bei den
Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten werden z. Z. 1.267 analoge
Funkmeldeempfänger (vorausgesetzt alle Geräte wurden auch der FTZ gemeldet)
eingesetzt.
Bei den
Sanitätsorganisationen sind rd. 160 Funkmeldeempfänger im Einsatz.
Zur Einsatzbereitschaft
besteht folgender Sachstand:
Ø
95 Geräte: total
ausgefallen
Ø
617
Geräte: keine Ersatzteilbeschaffung
mehr gegeben
Ø
560
Geräte Ersatzteilbeschaffung in den
nächsten 2 Jahren voraussichtlich noch gegeben
Ø
90 Geräte z.
Z. bis auf weiteres eine Ersatzteillieferung
gewährleistet
Der Ersatz durch
digitale Geräte kostet insgesamt rd. 385.000 €. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass in den ersten Jahren kaum Reparaturkosten anfallen dürften.
Das DRK hat rd.
100 Funkmeldeempfänger im Einsatz. Sie wurden von 1992 bis 2003 (12 Stück)
angeschafft.
Beim ASB gibt es
noch Geräte aus dem Jahr 1984. Von den 52 Geräten sind 17 Stück älteren Datums.
Von den weiteren 35 Geräten sind auch etliche Fabrikate, für die eine
Ersatzteillieferung nicht mehr gegeben ist bzw. schwierig ist.
Das Gros der
Beschaffung der Endgeräte liegt ggfs. bei den Städten, Samtgemeinden und
Gemeinden. Unter Berücksichtigung der Verfahrenswege ist es angebracht, die
Umrüstung in den Haushaltsplänen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden
bereits zu einem erheblichen Anteil in 2005 einzustellen. Das ist
wünschenswert, weil der Netzaufbau in der 2. Jahreshälfte 2005 begonnen werden
soll und dann Ende 2005/Anfang 2006 in einer ersten Etappe auch die Ausrüstung
mit digitalen Endgeräten vorgenommen werden kann. Die Vervollständigung des
Gerätebestandes ist dann als weiteres Sonderprogramm mit der Finanzierung aus
den Mitteln der auf die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden entfallenden
Feuerschutzsteuer für das Jahr 2006 einzuplanen.