Betreff
b) Sonderprogramm zur Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für die Feuerwehren im Landkreis Nienburg/Weser in den Jahren 2005 und 2006
Vorlage
2004/ABR/022
Aktenzeichen
32/141-70(00
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden werden im Rahmen eines Sonderprogramms in den Jahren 2005 und 2006 unter Inanspruchnahme der ansonsten zu verteilenden Feuerschutzsteuermittel entsprechend dem Bedarf digitale Funkmeldeempfänger durch den Landkreis beschafft.

 

 

 

 


Die Umstellung der Alarmierung vom analogen auf ein digitales System erfordert auch eine entsprechende Umrüstung der Endgeräte. Diese Kosten sind von den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Nieders. Brandschutzgesetz zu tragen. Um eine preisgünstige Beschaffung und eine betriebswirtschaftliche Nutzung zu erreichen, bietet sich ein gemeinsamer Einkauf an. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, soll unter Federführung des Landkreises wieder ein Sonderprogramm abgewickelt werden.

 

Bei den Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten werden z. Z. 1.267 analoge Funkmeldeempfänger (vorausgesetzt alle Geräte wurden auch der FTZ gemeldet) eingesetzt.

 

Bei den Sanitätsorganisationen sind rd. 160 Funkmeldeempfänger im Einsatz.

 

Zur Einsatzbereitschaft besteht folgender Sachstand:

 

Ø   95 Geräte:      total ausgefallen

Ø 617 Geräte:     keine Ersatzteilbeschaffung mehr gegeben

Ø 560 Geräte      Ersatzteilbeschaffung in den nächsten 2 Jahren                             voraussichtlich noch gegeben

Ø   90 Geräte       z. Z. bis auf weiteres eine Ersatzteillieferung

                               gewährleistet

 

 

Der Ersatz durch digitale Geräte kostet insgesamt rd. 385.000 €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den ersten Jahren kaum Reparaturkosten anfallen dürften.

 

Das DRK hat rd. 100 Funkmeldeempfänger im Einsatz. Sie wurden von 1992 bis 2003 (12 Stück) angeschafft.

 

Beim ASB gibt es noch Geräte aus dem Jahr 1984. Von den 52 Geräten sind 17 Stück älteren Datums. Von den weiteren 35 Geräten sind auch etliche Fabrikate, für die eine Ersatzteillieferung nicht mehr gegeben ist bzw. schwierig ist.

 

Das Gros der Beschaffung der Endgeräte liegt ggfs. bei den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden. Unter Berücksichtigung der Verfahrenswege ist es angebracht, die Umrüstung in den Haushaltsplänen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden bereits zu einem erheblichen Anteil in 2005 einzustellen. Das ist wünschenswert, weil der Netzaufbau in der 2. Jahreshälfte 2005 begonnen werden soll und dann Ende 2005/Anfang 2006 in einer ersten Etappe auch die Ausrüstung mit digitalen Endgeräten vorgenommen werden kann. Die Vervollständigung des Gerätebestandes ist dann als weiteres Sonderprogramm mit der Finanzierung aus den Mitteln der auf die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden entfallenden Feuerschutzsteuer für das Jahr 2006 einzuplanen.