hier: Förderrichtlinie des Landkreises Nienburg/Weser für die Förderperiode 01.01.2021 bis 31.12.2025
Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
ist gem. § 117 NSchG verpflichtet eine Kreisschulbaukasse einzurichten. Die
Kreisschulbaukasse ist ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die Finanzierung
wird zu zwei Dritteln vom Landkreis Nienburg/Weser und zu einem Drittel von den
kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden erbracht.
In der Sitzung des Kreistages
am 07.03.2016 ist die anliegende Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der
Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser beschlossen worden. Gem. Nr. 8
der Förderrichtlinie ist diese bis zum 31.12.2020 gültig, so dass für die
Weiterführung ein erneuter Beschluss über die Richtlinien der Kreisschulbaukasse
durch den Kreistag zu fassen ist.
Aus Sicht der Verwaltung
haben sich die in der Förderrichtlinie vom 07.03.2016 getroffenen Regelungen in
den letzten Jahren bewährt. Daher wird angestrebt, die Förderrichtlinie
lediglich redaktionell zu überarbeiten und getroffene Regelungen zu konkretisieren.
Verwaltungsseitig wird dabei
folgendes Verfahren vorgeschlagen:
- Information der Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen
einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten über das
geplante Verfahren
- Erarbeitung des Entwurfes der Förderrichtlinie
2021 – 2025 durch die Verwaltung
- Beteiligung der Gemeinden und des allgemein
bildenden Schulausschusses
- Beschluss der Förderrichtlinie in der Sitzung des
Kreistages am 11.12.2020
Anlagen:
- Förderrichtlinie für
Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser (gültig ab 01.01.2016)