Betreff
Zensus 2021 - Vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und der Stadt Nienburg/Weser
Vorlage
2020/011
Aktenzeichen
54.51.20
Art
Beschlussvorlage

Der Landrat wird ermächtigt, die in Anlage 1 beigefügte vertragliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Einrichtung und dem Betrieb einer gemeinsamen Erhebungsstelle für den Zensus 2021 zu unterzeichnen.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser und die Stadt Nienburg/Weser sind auf der Grundlage des Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (ZensG 2021) sowie des bisher nur als Entwurf vorliegenden Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum ZensG 2021 (Nds. AG ZensG 2021) verpflichtet, eine von der übrigen Verwaltung abgeschottete, örtliche Erhebungsstelle zur Erfüllung der Erhebungsaufgaben einzurichten. Stadt und Landkreis beabsichtigen, diese Aufgabe, wie beim Zensus 2011 auch, gemeinsam zu bewältigen und dementsprechend eine gemeinsame Erhebungsstelle in den Räumlichkeiten des Nienburger Rathauses einzurichten. Die Stadt wird auch das erforderliche Mobiliar und die erforderliche EDV – Ausstattung bereitstellen. Der Landkreis wird aus seinem Personal eine/n Erhebungsstellenleiter/in und eine/n Erhebungsstellenmitarbeiter/in, die Stadt eine/n weiter/e/n  Erhebungsstellenmitarbeiter/in bereitstellen.

Die Erhebungsstelle soll ab 01.07.2020 eingerichtet werden, das Erhebungspersonal ab 01.08.2020 schrittweise seinen Dienst aufnehmen. Es wird davon ausgegangen, dass die Erhebungsstelle zum Jahresende 2022 geschlossen werden kann.

Die Erhebungsstelle hat im Einzelnen folgende Aufgaben:

  1. Durchführung von Erhebungen (Haushaltsbefragungen) mit Hilfe von Erhebungsbeauftragten
  2. Vorbereitungsmaßnahmen treffen
  3. Fragen von Auskunftspflichtigen beantworten
  4. Erhebungsunterlagen überprüfen
  5. Vollzählige Erfassung und vollständige Befragung der Erhebungseinheiten zu bestätigen
  6. Ergebnisse an die Landesstatistikbehörde übermitteln
  7. Erfüllung der Auskunftspflicht durchsetzen

Für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben erhalten Landkreis und Stadt Zuweisungen vom Land.

Im Laufe des Jahres 2019 haben mehrere Abstimmungsgespräche zwischen Vertreter/innen von Stadt und Landkreis stattgefunden. Als Ergebnis wurde die in Anlage 1 beigefügte vertragliche Vereinbarung abgestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen. Für das HH-Jahr 2020 wurden 2 Stellen in den Stellenplan eingestellt. In den HH-Plänen für die Jahre 2021 und 2022 müssen finanzielle Mittel eingestellt werden.


Anlagen:

 

·         Vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und der Stadt Nienburg/Weser