Der Landrat wird ermächtigt,
die in Anlage 1 beigefügte vertragliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit
bei der Einrichtung und dem Betrieb einer gemeinsamen Erhebungsstelle für den
Zensus 2021 zu unterzeichnen.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser und die Stadt
Nienburg/Weser sind auf der Grundlage des Gesetzes zur Durchführung des Zensus
im Jahr 2021 (ZensG 2021) sowie des bisher nur als Entwurf vorliegenden
Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum ZensG 2021 (Nds. AG ZensG 2021)
verpflichtet, eine von der übrigen Verwaltung abgeschottete, örtliche
Erhebungsstelle zur Erfüllung der Erhebungsaufgaben einzurichten. Stadt und
Landkreis beabsichtigen, diese Aufgabe, wie beim Zensus 2011 auch, gemeinsam zu
bewältigen und dementsprechend eine gemeinsame Erhebungsstelle in den
Räumlichkeiten des Nienburger Rathauses einzurichten. Die Stadt wird auch das
erforderliche Mobiliar und die erforderliche EDV – Ausstattung bereitstellen.
Der Landkreis wird aus seinem Personal eine/n Erhebungsstellenleiter/in und
eine/n Erhebungsstellenmitarbeiter/in, die Stadt eine/n weiter/e/n Erhebungsstellenmitarbeiter/in bereitstellen.
Die Erhebungsstelle soll ab 01.07.2020 eingerichtet
werden, das Erhebungspersonal ab 01.08.2020 schrittweise seinen Dienst
aufnehmen. Es wird davon ausgegangen, dass die Erhebungsstelle zum Jahresende
2022 geschlossen werden kann.
Die Erhebungsstelle hat im Einzelnen folgende
Aufgaben:
- Durchführung von Erhebungen
(Haushaltsbefragungen) mit Hilfe von Erhebungsbeauftragten
- Vorbereitungsmaßnahmen treffen
- Fragen von Auskunftspflichtigen beantworten
- Erhebungsunterlagen überprüfen
- Vollzählige Erfassung und vollständige
Befragung der Erhebungseinheiten zu bestätigen
- Ergebnisse an die Landesstatistikbehörde
übermitteln
- Erfüllung der Auskunftspflicht durchsetzen
Für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben erhalten
Landkreis und Stadt Zuweisungen vom Land.
Im Laufe des Jahres 2019 haben mehrere
Abstimmungsgespräche zwischen Vertreter/innen von Stadt und Landkreis
stattgefunden. Als Ergebnis wurde die in Anlage 1 beigefügte vertragliche
Vereinbarung abgestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen. Für das HH-Jahr 2020 wurden 2 Stellen
in den Stellenplan eingestellt. In den HH-Plänen für die Jahre 2021 und 2022 müssen
finanzielle Mittel eingestellt werden.
Anlagen:
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Vertragliche
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und der Stadt Nienburg/Weser