Die
Änderung der Gebührenordnung der Volkshochschule wird in der vorliegenden Fassung
beschlossen.
Die
Änderungen treten zum 01.04.2020 in Kraft.
Sachverhalt
Die
Verwaltung prüft alle zwei Jahre die Gebührensätze und schlägt Anpassungen vor.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der derzeit gültigen Fassung werden wie
folgt erläutert.
§ 2, Absatz
(1), 5.
Der
Bereich der Schulabschlüsse ist inhaltlich und organisatorisch überarbeitet worden.
Häufig auftauchenden Wünschen und Nachfragen von Teilnehmenden ist Rechnung
getragen worden.
Bisher
sind der Hauptschulkurs (Laufzeit 1 Jahr) und der Realschulkurs (Laufzeit 2
Jahre) mit 17 Ustd. je Woche am Abend angeboten worden. Der monatliche Teilnehmerbeitrag
betrug 40 Euro.
Gerade
im Realschulkurs sind die Teilnehmenden nicht mehr bereit 2 Jahre Zeit aufzuwenden.
Sie weichen z.T. auf Kurse anderer Volkshochschulen aus, die in der Regel
15-monatige Kurse anbieten. Um trotzdem den Lehrstoff umfassend vermitteln zu
können, haben diese Kurse mehr Ustd. je Woche.
Die
VHS Nienburg hat den Realschulkurs neu konzipiert. Dieser wird nun mit ca. 23
Ustd. je Woche mit einer Laufzeit von 15 Monaten durchgeführt. Eine höhere Unterrichtsstundenzahl
je Woche führt auch zu höheren Honorarkosten im Monat. Dies soll sich durch
einen höheren Monatsbeitrag ausgleichen. Durch die kürzere Laufzeit müssen die
Teilnehmenden weniger Monatsbeiträge insgesamt zahlen, die Gesamtsumme bleibt
dadurch in etwa gleich.
Um
flexibler in der Kursgebührberechnung zu sein, wird ein Stufensystem
eingeführt:
- Kurse mit weniger als 20 Ustd. je Woche
(z.B. der Hauptschulkurs) haben eine monatliche Gebühr von 45 Euro.
- Kurse mit 20 bis 25 Ustd. je Woche
(z.B. der Realschulkurs) haben eine monatliche Gebühr von 65 Euro.
- Werden Tageskurse angeboten, so haben
diese in der Regel bis zu 30 Ustd. je Woche und eine monatliche Gebühr von
80 Euro.
Der
Unterrichtsstundenumfang der Prüfungsvorbereitung richtet sich nach der wöchentlichen
Unterrichtsstundenzahl im laufenden Kurs, daher ist die Gebühr entsprechend
angelehnt:
- Kurse mit weniger als 20 Ustd. je Woche
eine Gebühr einmalig von 45 Euro.
- Kurse mit 20 bis 25 Ustd. je Woche eine
Gebühr einmalig von 65 Euro.
- Tageskurse über 25 Ustd. je Woche eine
Gebühr einmalig von 80 Euro.
In
allen drei Varianten zahlen die Teilnehmenden ca. 0,80 Euro je Ustd.
Rechenbeispiel:
Hauptschulkurs
1
Jahr Laufzeit = 41 Wochen (abzüglich Ferien) x 17 Ustd. je Woche = ca. 700
Ustd.
12
Monate x 45 Euro = 540 Euro
Teilnahmegebühr
540
Euro : 700 Ustd. = 0,77 Euro je
Ustd.
Realschulkurs
15 Monate Laufzeit = 52 KW (abzüglich Ferien) x 23
Ustd. je Woche = ca. 1.200 Ustd.
15
Monate x 65 Euro = 975 Euro
Teilnahmegebühr
975
Euro : 1.200 Ustd. = 0,81 Euro je
Ustd.
Tagesrealschulkurs
1 Jahr Laufzeit = 41 Wochen (abzüglich Ferien) x 29
Ustd. je Woche = ca. 1.200 Ustd.
12
Monate x 80 Euro = 960 Euro
Teilnahmegebühr
960
Euro : 1.200 Ustd. = 0,80 Euro je
Ustd.
Die
Teilnahmegebühr ist je Ustd. sehr gering im Vergleich zu unseren anderen
TN-Gebühren:
Deutsch
als Fremd- und Zweitsprache/ Alphabetisierung 1,95
Euro je Ustd.
alle
anderen Kurse (ohne Sonderaufschlag) 3,00 Euro je Ustd.
Im
Vergleich zu angrenzenden Volkshochschulen liegen unsere Gebühren im unteren Bereich.
§ 5
Kosten
für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen werden in den drittmittelfinanzierten
Projekten bereits mit abgedeckt.
Aufgrund
der langen Laufzeit der Schulabschlusskurse und der monatlichen Belastung der
Teilnehmenden, die eher aus einkommensschwachen Schichten kommen, soll die
Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen von den Kurskosten mit abgedeckt sein.
Anlage:
·
Gebührenordnung
der Volkshochschule Nienburg