Betreff
Änderung der Gebührenordnung der Volkshochschule Nienburg
Vorlage
2020/015
Art
Beschlussvorlage

Die Änderung der Gebührenordnung der Volkshochschule wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Die Änderungen treten zum 01.04.2020 in Kraft.

 

 


Sachverhalt

Die Verwaltung prüft alle zwei Jahre die Gebührensätze und schlägt Anpassungen vor. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der derzeit gültigen Fassung werden wie folgt erläutert.

 

§ 2, Absatz (1), 5.

 

Der Bereich der Schulabschlüsse ist inhaltlich und organisatorisch überarbeitet worden. Häufig auftauchenden Wünschen und Nachfragen von Teilnehmenden ist Rechnung getragen worden.

 

Bisher sind der Hauptschulkurs (Laufzeit 1 Jahr) und der Realschulkurs (Laufzeit 2 Jahre) mit 17 Ustd. je Woche am Abend angeboten worden. Der monatliche Teilnehmerbeitrag betrug 40 Euro.

 

Gerade im Realschulkurs sind die Teilnehmenden nicht mehr bereit 2 Jahre Zeit aufzuwenden. Sie weichen z.T. auf Kurse anderer Volkshochschulen aus, die in der Regel 15-monatige Kurse anbieten. Um trotzdem den Lehrstoff umfassend vermitteln zu können, haben diese Kurse mehr Ustd. je Woche.

 

Die VHS Nienburg hat den Realschulkurs neu konzipiert. Dieser wird nun mit ca. 23 Ustd. je Woche mit einer Laufzeit von 15 Monaten durchgeführt. Eine höhere Unterrichtsstundenzahl je Woche führt auch zu höheren Honorarkosten im Monat. Dies soll sich durch einen höheren Monatsbeitrag ausgleichen. Durch die kürzere Laufzeit müssen die Teilnehmenden weniger Monatsbeiträge insgesamt zahlen, die Gesamtsumme bleibt dadurch in etwa gleich.

 

Um flexibler in der Kursgebührberechnung zu sein, wird ein Stufensystem eingeführt:

 

  • Kurse mit weniger als 20 Ustd. je Woche (z.B. der Hauptschulkurs) haben eine monatliche Gebühr von 45 Euro.
  • Kurse mit 20 bis 25 Ustd. je Woche (z.B. der Realschulkurs) haben eine monatliche Gebühr von 65 Euro.
  • Werden Tageskurse angeboten, so haben diese in der Regel bis zu 30 Ustd. je Woche und eine monatliche Gebühr von 80 Euro.

 

Der Unterrichtsstundenumfang der Prüfungsvorbereitung richtet sich nach der wöchentlichen Unterrichtsstundenzahl im laufenden Kurs, daher ist die Gebühr entsprechend angelehnt:

 

  • Kurse mit weniger als 20 Ustd. je Woche eine Gebühr einmalig von 45 Euro.
  • Kurse mit 20 bis 25 Ustd. je Woche eine Gebühr einmalig von 65 Euro.
  • Tageskurse über 25 Ustd. je Woche eine Gebühr einmalig von 80 Euro.

 

 

 

In allen drei Varianten zahlen die Teilnehmenden ca. 0,80 Euro je Ustd.

 

Rechenbeispiel:

 

Hauptschulkurs

1 Jahr Laufzeit = 41 Wochen (abzüglich Ferien) x 17 Ustd. je Woche = ca. 700 Ustd.

12 Monate x 45 Euro           = 540 Euro Teilnahmegebühr

540 Euro : 700 Ustd.            = 0,77 Euro je Ustd.

 

Realschulkurs

15 Monate Laufzeit = 52 KW (abzüglich Ferien) x 23 Ustd. je Woche = ca. 1.200 Ustd.

15 Monate x 65 Euro           = 975 Euro Teilnahmegebühr

975 Euro : 1.200 Ustd.        = 0,81 Euro je Ustd.

 

Tagesrealschulkurs

1 Jahr Laufzeit = 41 Wochen (abzüglich Ferien) x 29 Ustd. je Woche = ca. 1.200 Ustd.

12 Monate x 80 Euro           = 960 Euro Teilnahmegebühr

960 Euro : 1.200 Ustd.        = 0,80 Euro je Ustd.

 

Die Teilnahmegebühr ist je Ustd. sehr gering im Vergleich zu unseren anderen
TN-Gebühren:

Deutsch als Fremd- und Zweitsprache/ Alphabetisierung      1,95 Euro je Ustd.

alle anderen Kurse (ohne Sonderaufschlag)                            3,00 Euro je Ustd.

 

Im Vergleich zu angrenzenden Volkshochschulen liegen unsere Gebühren im unteren Bereich.

 

 

§ 5

 

Kosten für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen werden in den drittmittelfinanzierten Projekten bereits mit abgedeckt.

 

Aufgrund der langen Laufzeit der Schulabschlusskurse und der monatlichen Belastung der Teilnehmenden, die eher aus einkommensschwachen Schichten kommen, soll die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen von den Kurskosten mit abgedeckt sein.

 


Anlage:

 

·         Gebührenordnung der Volkshochschule Nienburg