Der Annahme der Zuwendungen des
Fördervereins der Jugendfeuerwehren im Landkreis Nienburg/Weser e.V. sowie der
Bollmanns Stiftung wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
1.
Der Förderverein
der Jugendfeuerwehren im Landkreis Nienburg/Weser e.V. spendet dem Fachdienst Brandschutz
und Rettungsdienst einen Anhänger im Wert von ca. 7.000 €. Dieser soll u.a. für
die Lagerung und den Transport von Material für Bundeswettbewerbe und CTIF (Internationale
Feuerwehrwettkämpfe) dienen. Neben den Kosten für die Zulassung fallen Kosten
für Steuern, Versicherung und TÜV in Höhe von jährlich ca. 300 Euro an.
- Die Bollmanns Stiftung spendet dem Fachbereich
Bildung für den Schulsanitätsdienst an verschiedenen Schulen insgesamt 1.879,59
Euro und dem Fachdienst Jugendarbeit, Kinderbetreuung und Prävention für
das Programm „Schülerscouts / Schülerhelfer“ 2.300 Euro.