Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2020/020
Aktenzeichen
131-20 20 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen des Fördervereins der Jugendfeuerwehren im Landkreis Nienburg/Weser e.V. sowie der Bollmanns Stiftung wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

1.    Der Förderverein der Jugendfeuerwehren im Landkreis Nienburg/Weser e.V. spendet dem Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst einen Anhänger im Wert von ca. 7.000 €. Dieser soll u.a. für die Lagerung und den Transport von Material für Bundeswettbewerbe und CTIF (Internationale Feuerwehrwettkämpfe) dienen. Neben den Kosten für die Zulassung fallen Kosten für Steuern, Versicherung und TÜV in Höhe von jährlich ca. 300 Euro an.

  1. Die Bollmanns Stiftung spendet dem Fachbereich Bildung für den Schulsanitätsdienst an verschiedenen Schulen insgesamt 1.879,59 Euro und dem Fachdienst Jugendarbeit, Kinderbetreuung und Prävention für das Programm „Schülerscouts / Schülerhelfer“ 2.300 Euro.