Der Kreistag nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Der
Landkreis Nienburg/Weser wurde in der Zeit vom 26.03.2019 bis 01.04.2019 durch
den Nds. Landesrechnungshof in Bezug auf die Fuhrparkbewirtschaftung
überörtlich gemäß §§ 1 bis 4 NKPG geprüft.
Der
Landkreis Nienburg/Weser besaß zum Zeitpunkt der Prüfung insgesamt neun Pkw für
den allgemeinen Dienstbetrieb. Davon hielt er drei in einem zentralen Fahrzeugpool
vor.
Gegenstand
der Prüfung waren die Beschaffung und Bewirtschaftung von Pkw für den allgemeinen
Dienstbetrieb sowie die Organisation des Fuhrparks.
Insbesondere
wurde geprüft, inwieweit den Entscheidungen Bedarfsanalysen, Wirtschaftlichkeitsrechnungen
oder mindestens Folgekostenrechnungen zugrunde lagen, Beschaffungsalternativen
geprüft und Vergaberegelungen beachtet wurden.
Darüber
hinaus wurde Augenmerk darauf gelegt, ob ökologische Aspekte, Förderung von
Zukunftstechnologien oder andere strategischen Vorgaben eine Rolle spielten, ob
eine wirtschaftliche Auslastung des Fahrzeugbestands gegeben war und ob (wirtschaftliche)
Unterschiede hinsichtlich der Ausstattung, des Betriebs oder der Organisation
des Fuhrparks bestanden haben.
Die
Prüfungsergebnisse lassen sich für den Landkreis Nienburg/Weser wie folgt zusammenfassen:
Die Daten der noch manuell
geführten Fahrtenbücher der Fuhrpark-Fahrzeuge sowie die Daten seiner
Fahrzeug-Reservierungssoftware werden nicht zu Steuerungszwecken eingesetzt.
Dies sollte optimiert werden und dabei sämtliche Fahrzeuge in diese Auswertung
übernommen werden, um den Fahrzeugeinsatz insgesamt zu optimieren.
Der notwendige Pkw-Bedarf
sollte anhand vorhandener Nutzungsdaten ermittelt und insbesondere die
Notwendigkeit von „Ämterfahrzeugen“ regelmäßig überprüft werden, um den
tatsächlichen Fahrzeugbedarf feststellen zu können.
Ein hoher Anteil der
Dienstreise-Kilometer wird mit Privat-Pkw zurückgelegt und mit einer
Wegstreckenentschädigung von 0,30 € erstattet. Die Ausrichtung des Dienstreisewesens
sollte geprüft und der Einsatz von Privat und Dienst-Pkw neu ausgerichtet und
gesteuert werden.
Bei exemplarisch geprüften
Fahrzeugbeschaffungen wurden nicht alle vergaberechtlichen Regelungen beachtet.
Leistungsbeschreibungen sollten eindeutiger formuliert und auch nicht
ortsansässige Unternehmen beteiligt werden.
Durch einen unzureichenden
Informations- und Datenaustausch zwischen den am Dienstreisewesen beteiligten
Organisationseinheiten fehlten wichtige Steuerungsmöglichkeiten für ein
effizientes Fuhrpark-Management.
Durch entsprechende
Regelungen und Maßnahmen sollte das Fuhrpark-Management effizienter und damit
wirtschaftlicher gestaltet werden.
Die
Verwaltung wird die Anmerkungen aus dem Prüfungsbericht bei der Weiterentwicklung
seiner Fuhrparkbewirtschaftung berücksichtigten. Zum Teil konnten sie bereits
seit der Durchführung der überörtlichen Prüfung umgesetzt werden.
Die
Prüfungsmitteilung wird in der Zeit vom
29.06.2020 bis 03.07.2020 ausgelegt und kann im Kreishaus B, Zimmer-Nr. 179,
eingesehen werden.