Betreff
Unterrichtung der Vertretung zur Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofs nach Prüfung der Fuhrparkbewirtschaftung
Vorlage
2020/035
Aktenzeichen
121
Art
Bericht

Der Kreistag nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser wurde in der Zeit vom 26.03.2019 bis 01.04.2019 durch den Nds. Landesrechnungshof in Bezug auf die Fuhrparkbewirtschaftung überörtlich gemäß §§ 1 bis 4 NKPG geprüft.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser besaß zum Zeitpunkt der Prüfung insgesamt neun Pkw für den allgemeinen Dienstbetrieb. Davon hielt er drei in einem zentralen Fahrzeugpool vor.

 

Gegenstand der Prüfung waren die Beschaffung und Bewirtschaftung von Pkw für den allgemeinen Dienstbetrieb sowie die Organisation des Fuhrparks.

 

Insbesondere wurde geprüft, inwieweit den Entscheidungen Bedarfsanalysen, Wirtschaftlichkeitsrechnungen oder mindestens Folgekostenrechnungen zugrunde lagen, Beschaffungsalternativen geprüft und Vergaberegelungen beachtet wurden.

 

Darüber hinaus wurde Augenmerk darauf gelegt, ob ökologische Aspekte, Förderung von Zukunftstechnologien oder andere strategischen Vorgaben eine Rolle spielten, ob eine wirtschaftliche Auslastung des Fahrzeugbestands gegeben war und ob (wirtschaftliche) Unterschiede hinsichtlich der Ausstattung, des Betriebs oder der Organisation des Fuhrparks bestanden haben.

 

Die Prüfungsergebnisse lassen sich für den Landkreis Nienburg/Weser wie folgt zusammenfassen:

 

Die Daten der noch manuell geführten Fahrtenbücher der Fuhrpark-Fahrzeuge sowie die Daten seiner Fahrzeug-Reservierungssoftware werden nicht zu Steuerungszwecken eingesetzt. Dies sollte optimiert werden und dabei sämtliche Fahrzeuge in diese Auswertung übernommen werden, um den Fahrzeugeinsatz insgesamt zu optimieren.

 

Der notwendige Pkw-Bedarf sollte anhand vorhandener Nutzungsdaten ermittelt und insbesondere die Notwendigkeit von „Ämterfahrzeugen“ regelmäßig überprüft werden, um den tatsächlichen Fahrzeugbedarf feststellen zu können.

 

Ein hoher Anteil der Dienstreise-Kilometer wird mit Privat-Pkw zurückgelegt und mit einer Wegstreckenentschädigung von 0,30 € erstattet. Die Ausrichtung des Dienstreisewesens sollte geprüft und der Einsatz von Privat und Dienst-Pkw neu ausgerichtet und gesteuert werden.

 

Bei exemplarisch geprüften Fahrzeugbeschaffungen wurden nicht alle vergaberechtlichen Regelungen beachtet. Leistungsbeschreibungen sollten eindeutiger formuliert und auch nicht ortsansässige Unternehmen beteiligt werden.

 

Durch einen unzureichenden Informations- und Datenaustausch zwischen den am Dienstreisewesen beteiligten Organisationseinheiten fehlten wichtige Steuerungsmöglichkeiten für ein effizientes Fuhrpark-Management.

 

Durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen sollte das Fuhrpark-Management effizienter und damit wirtschaftlicher gestaltet werden.

 

Die Verwaltung wird die Anmerkungen aus dem Prüfungsbericht bei der Weiterentwicklung seiner Fuhrparkbewirtschaftung berücksichtigten. Zum Teil konnten sie bereits seit der Durchführung der überörtlichen Prüfung umgesetzt werden.

 

Die Prüfungsmitteilung  wird in der Zeit vom 29.06.2020 bis 03.07.2020 ausgelegt und kann im Kreishaus B, Zimmer-Nr. 179, eingesehen werden.