Sachverhalt
Die Schulausschüsse setzen
sich gem. § 110 NSchG aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft des
Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertretern der Schulen
(Schülerinnen/Schüler, Eltern, Lehrerinnen/Lehrer) zusammen.
Mit Schreiben vom 23.05.2019
hat Herr Ralf Kronenberg seine Amtsniederlegung mit sofortiger Wirkung als
stellv. Mitglied im allgemein bildenden Schulausschuss mitgeteilt.
Gem. § 4 Satz 1 der
Verordnung über das Berufungsverfahren für die Kommunalen Schulausschüsse vom
17. Oktober 1996 (Nds. GVBl. S. 432) steht das Vorschlagsrecht dem
Kreiselternrat zu.
Vorgeschlagen werden dürfen
Personen, deren Kind an einer Schule des Landkreises beschult werden.
Mit Schreiben vom 4.6.19 ist
die Vorsitzende des Kreiselternrates, Frau Claudia Steinmeyer, über die
Amtsniederlegung informiert worden.
Dem Protokoll des
Kreiselternrates vom 09.12.19, hier eingegangen am 11.12.19, ist zu entnehmen,
dass der Kreiselternrat in seiner Sitzung am 27.11.2019 Herrn Christian Kühle,
Eichendorffstr. 3, 31618 Liebenau als stellvertretendes Mitglied benannt hat.
Eine gesonderte Meldung erfolgte nicht.
Herr Kühle ist von der OBS
Marklohe entsandt worden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen: