Betreff
Berufung der Elternvertretung im allgemein bildenden Schulausschuss
Vorlage
2020/036
Aktenzeichen
200-12/3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Schulausschüsse setzen sich gem. § 110 NSchG aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertretern der Schulen (Schülerinnen/Schüler, Eltern, Lehrerinnen/Lehrer) zusammen.

 

Mit Schreiben vom 23.05.2019 hat Herr Ralf Kronenberg seine Amtsniederlegung mit sofortiger Wirkung als stellv. Mitglied im allgemein bildenden Schulausschuss mitgeteilt.

 

Gem. § 4 Satz 1 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die Kommunalen Schulausschüsse vom 17. Oktober 1996 (Nds. GVBl. S. 432) steht das Vorschlagsrecht dem Kreiselternrat zu.

 

Vorgeschlagen werden dürfen Personen, deren Kind an einer Schule des Landkreises beschult werden.

 

Mit Schreiben vom 4.6.19 ist die Vorsitzende des Kreiselternrates, Frau Claudia Steinmeyer, über die Amtsniederlegung informiert worden.

 

Dem Protokoll des Kreiselternrates vom 09.12.19, hier eingegangen am 11.12.19, ist zu entnehmen, dass der Kreiselternrat in seiner Sitzung am 27.11.2019 Herrn Christian Kühle, Eichendorffstr. 3, 31618 Liebenau als stellvertretendes Mitglied benannt hat. Eine gesonderte Meldung erfolgte nicht.

 

Herr Kühle ist von der OBS Marklohe entsandt worden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen: