Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Im Rahmen der
Haushaltsplanung für das Jahr 2020 (Drucksache 2019/163) war noch nicht
abzusehen, welche Maßnahmen in der BBS im Rahmen des Digitalpaktes umgesetzt
werden sollen, da die Haushaltsplanung innerhalb des Budgets der BBS noch nicht
abgeschlossen war.
Es wurde eine Investitionsmaßnahme
(2117019001) für die Abwicklung des Digitalpaktes neu angelegt. Aus den letzten
vier Jahren wurde das statistische Mittel der förderfähigen Anschaffungen in
Höhe von 25.000 € gebildet. Diese Art der Darstellung war erforderlich, um die
laut Förderrichtlinie unter Nr. 6.1 geforderte Zusätzlichkeit zu erfüllen. Im
Rahmen der Beschlussfassung im Ausschuss für berufsbildende Schulen am 6.11.19
ist hierauf explizit hingewiesen worden.
Die Planungen der BBS sind
nun soweit gediehen, dass zwei Förderanträge im Rahmen des Digitalpaktes am
09.03.2020 gestellt worden sind:
- Die digitale Vernetzung des A-Traktes inklusive 3 Switche mit
einem Volumen von rund 23.000 €.
- Die Anschaffung von 25 interaktiven Tafeln für den A-Trakt mit
einem Volumen von 115.500 €.
Insgesamt sind somit 138.500
€ aus dem Digitalpakt für die Ertüchtigung des A-Traktes mit Netzwerk und
digitalen Tafeln beantragt worden. Im Haushalt stehen jedoch für diese Maßnahme
lediglich 25.000 € zur Verfügung.
Die erforderlichen Haushaltsmittel
stehen bis zur Erstattung durch das Land im Deckungskreis zur Verfügung.
Ferner sieht die
Förderrichtlinie unter Nr. 6.1 vor, dass die angeschafften Investitionsgüter
bis zum Ende der in der Anlage 3 festgelegten Nutzungsdauer verwendet werden.
Für die passive Netzinfrastruktur (Kabel) beträgt die Nutzungsdauer 13 Jahre,
für die aktiven Komponenten (Switch, digitale Boards) 5 Jahre. Zweckbindungsfrist
für die digitalen Boards und die Switche (8.000 €) könnten noch erfüllt werden.
Jedoch die 13 Jahre für die erforderlichen Kabelverlegarbeiten (15.000 €)
können nicht eingehalten werden. Daher ist in beiden Anträgen auf den geplanten
Rückbau des A-Traktes mit folgender Erläuterung hingewiesen worden:
„Abweichend zur Zweckbindung:
Nach derzeitigen Planungen
soll der A-Trakt im 4. Quartal 2025 vollständig zurückgebaut werden. Bis dahin
wird ein neues voll vernetztes Gebäude auf dem Grundstück errichtet, das die
Kapazität des A-Traktes aufnimmt.
Die Maßnahmen sind
erforderlich, da 5 Jahre ohne interaktive Boards etc. für eine BBS eine sehr
lange Zeit darstellt. Im A-Trakt werden das "berufliche Gymnasium"
und der Bereich "Wirtschaft und Verwaltung" unterrichtet. Diese
Bereiche benötigen dringend vernetztes Arbeiten.“
Sofern die
Kabelverlegarbeiten auf Grund des Rückbaus des Gebäudes nicht gefördert würden,
müssten die Arbeiten mit Eigenmitteln erfolgen. Der FD Liegenschaften hat die
erforderlichen Mittel vorsorglich in den Haushalt 2020 eingestellt.
Erschließung des A-Traktes
mit WLAN
In diesem Jahr soll der
A-Trakt ebenfalls mit WLAN ausgestattet werden. Dazu sollen die vorhanden 145
Accesspoints (AP) der allgemein bildenden Schulen, die die Anforderungen des
Digitalpaktes nicht erfüllen, in die BBS verbracht und montiert werden.
Für die Erschließung des
A-Traktes werden ca. 52 Geräte benötigt. Die restlichen sollen in den weiteren
Gebäudetrakten verbaut werden, um kurzfristig ein möglichst flächendeckendes
WLAN zu ermöglichen.
Hier wurde zunächst
entschieden die vorhandenen APs weiter zu nutzen, da in der BBS bereits APs der
gleichen Firma verbaut sind und die Geräte vorhanden sind. Ferner müssten die
Geräte aus dem A-Trakt nicht in das neue Gebäude umziehen. Aus technischer
Sicht ist es hier sinnvoll, in dem Gebäude gleiche Geräte zu nutzen, da andere
Geräte die WLAN-Signale behindern könnten.
Zum Ende des Digitalpaktes
soll dann geschlossen auf APs umgestellt werden, die die Anforderungen des
Digitalpaktes erfüllen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 138.500,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 21170
Berufsbildende Schulen zur Verfügung.