Betreff
Unterrichtung der Gremien über Eilentscheidungen nach § 89 S. 2 NKomVG
Vorlage
2020/051
Art
Bericht
Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Der Landrat hat gem. § 89
Abs. 2 NKomVG gemeinsam mit dem stellv. Landrat Dr.
/ Frank Schmädeke zwei Eilentscheidungen
herbeigeführt (siehe Anlage).
Eine Entscheidung durch die
zuständigen Gremien des Landkreises wäre aufgrund der zeitlichen Knappheit
nicht möglich gewesen. Die Entscheidung der zuständigen Gremien wäre auch unter
Zugrundelegung einer verkürzten Ladungsfrist auf 3 Tage gem. § 2 II 2 der Geschäftsordnung
für den Kreistag nicht rechtzeitig erfolgt.
Eilentscheidungen sind dem
Kreisausschuss und dem Kreistag zur
Kenntnis zu geben.