Betreff
Unterrichtung der Gremien über Eilentscheidungen nach § 89 S. 2 NKomVG
Vorlage
2020/051
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Der Landrat hat gem. § 89 Abs. 2 NKomVG gemeinsam mit dem stellv. Landrat Dr.

/      Frank Schmädeke zwei Eilentscheidungen herbeigeführt (siehe Anlage).

 

Eine Entscheidung durch die zuständigen Gremien des Landkreises wäre aufgrund der zeitlichen Knappheit nicht möglich gewesen. Die Entscheidung der zuständigen Gremien wäre auch unter Zugrundelegung einer verkürzten Ladungsfrist auf 3 Tage gem. § 2 II 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag nicht rechtzeitig erfolgt.

 

Eilentscheidungen sind dem Kreisausschuss  und dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.