Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)
hier:Vorentwurf Kapitel 3.2.4 Landschaftsgebundene Erholung
Vorlage
2020/067
Aktenzeichen
54.13.52
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Nienburg/Weser wird neu aufgestellt. Mit der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde die Neuaufstellung des RROP offiziell eingeleitet.

 

Die Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für die Neuaufstellung des Programmes. Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel sollen mit der Politik im Ausschuss für Regionalentwicklung diskutiert werden. Danach ist die Abstimmung eines kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden muss.

 

Mit dieser Ausschussvorlage wird nun ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel „3.2.4 Landschaftsgebundene Erholung“ vorgestellt, der in Anlage 1 beigefügt ist. Die Kreisverwaltung wird dem Ausschuss den Vorentwurf erläutern. Sie wird Änderungsvorschläge aus der Politik diskutieren und Anregungen entgegennehmen.

 

Das Kapitel 3.2.4 besteht im ersten Teil aus der Beschreibenden Darstellung mit Vorschlägen für die textlichen und zeichnerischen Ziele und Grundsätze zur landschaftsgebundenen Erholung. Diese werden auf Grundlage des aktuellen Landschaftsrahmenplans und Auszügen des Fachbeitrags „Erholung, Freizeit, Tourismus“ (LK Nienburg, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg und ZGB, 2011) entwickelt.

 

In der Zeichnerischen Darstellung des RROP sollen folgende Festlegungen und Darstellungen zur landschaftsbezogenen Erholung getroffen werden:

 

·         „Vorranggebiet landschaftsbezogene Erholung“ (Ziel):

In diesen Gebieten hat die Erholungsnutzung Vorrang vor konkurrierenden oder entgegenstehenden Nutzungen. Für diese Festlegung kommen die Gebiete „Die Krähe“ und die „Rehburger Berge“ in Betracht. Ausschlaggebend dafür sind ihre hohe landschaftliche Qualität und herausragende Eignung für die ruhige Erholungsnutzung.

 

 

 

·         „Vorbehaltsgebiet landschaftsbezogene Erholung“ (Grundsatz):

In diesen Gebieten ist die Erholungsnutzung bei Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen als wichtiger Belang zu berücksichtigen und in die Abwägung einzustellen. Es handelt sich dabei um Bereiche, die insbesondere aufgrund ihrer Landschaftsbildqualität einen hohen Stellenwert für die ruhige Erholungsnutzung aufweisen. Aber auch ihre kulturgeschichtliche Bedeutung spielt eine große Rolle bei ihrer Ausweisung.

 

 

 

·         „Vorranggebiet Tourismusschwerpunkt“ (Ziel):

Diese Festlegung betrifft Einrichtungen und Standorte, die ein gebündeltes Angebot für die regionale Nah- und Kurzzeiterholung aufweisen. Als Freizeitpark mit überregionaler Ausstrahlung soll das Dinosaurier-Freilichtmuseum Münchehagen mit dem Naturdenkmal „Saurierfährten“ mit diesem Planzeichen in seinem Bestand und seiner Weiterentwicklung gesichert werden. In diesem Gebiet und seiner näheren Umgebung müssen andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit der Freizeitnutzung vereinbar sein. Ausschlaggebendes Kriterium für diese Festlegung ist die Zahl von über 100.000 Tagesbesuchern pro Jahr.

 

·         „Vorranggebiet regional bedeutsame Sportanlage“ (Ziel):

Diese Festlegung dient der Sicherung und Entwicklung von Sportanlagen von mindestens regionaler Bedeutung. Dies sind im Landkreis Nienburg/Weser die Sportflugplätze Nienburg-Holzbalge und Hoya sowie der Golfplatz Rehburg-Loccum. Diese Sportanlagen dürfen durch raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in ihrer Umgebung in ihrer Weiterentwicklung nicht beeinträchtigt werden.

 

·         „Vorranggebiet regional bedeutsamer Wanderweg(Ziel):

Diese Festlegung soll zur Sicherung und Entwicklung touristischer Routen beitragen und die Vernetzung verschiedener Erholungsgebiete sichern. Aufgrund seiner hohen touristischen Bedeutung und Rückgrat des Radroutennetzes soll der Weser-Radweg als Vorranggebiet festgelegt werden. Weiteres Kriterium für diese Festlegung ist seine Zertifizierung als „Qualitätswanderweg“. Ziel ist, ihn in seinem Verlauf zu sichern und seine Infrastruktur qualitativ weiterzuentwickeln.

 

 

Im zweiten Teil des Kapitels 3.2.4 werden die Ziele und Grundsätze der Beschreibenden Darstellung fachlich begründet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         RROP-Vorentwurf Kap. 3.2.4