Betreff
Finanzierungsantrag/Kofinanzierung zur wechselseitigen Ausschilderung „Steinhuder Meer“ / „Weser-Radweg“ zwischen Stolzenau und Rehburg-Loccum
Vorlage
2020/068
Aktenzeichen
54.27.16.06.02
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium stimmt einer Kofinanzierung der wechselseitigen touristischen Radverkehrsausschilderung „Steinhuder Meer“ (Rehbug-Loccum) / „Weser-Radweg“ (Stolzenau) zu.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Mittelweser hat im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes mit der Stadt Rehburg-Loccum einen Antrag auf Finanzierung/Kofinanzierung einer wechselseitigen touristischen Radverkehrsausschilderung „Steinhuder Meer“ (Reh-bug-Loccum) / „Weser-Radweg“ (Stolzenau) gestellt.

 

Dabei handelt es sich um:

 

  • Eine ERSTMALIGE Ausschilderung einer Verbindung der Zielpunkte „Steinhuder Meer / Weser-Radweg“.
  • Die Befahrung erfolgt auf ausschließlich im Radwegekataster vorhandenen           Strecken mit ausgewiesenen Schilderstandorten.
  • Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der Stadt Rehburg-Loccum und           der Samtgemeinde Mittelweser.

Beratend mit dabei: Mittelweser-Touristik (MWT).

  • Die Gesamtkosten in Höhe von 1.564 € beinhalten lediglich die Materiallieferung. Die Installation erfolgt zeitgleich über die jeweiligen Bauhöfe.
  • Eine Gesamtabrechnung erfolgt über die Samtgemeinde Mittelweser.
  • In einer Stellungnahme befürwortet die MWT diese wechselseitige Ausschilderung und hält die Trassenführung für touristisch relevant und sinnvoll.

Für eine Kostenbeteiligung/Kofinanzierung des Landkreises Nienburg sprechen folgende Punkte:

 

  • Gemeinsames Projekt von (mindestens) zwei Kreiskommunen unter Beteiligung der MWT
  • Es ist keine neue Routenführung erforderlich, da diese vorhanden ist und bereits ausgewiesene Wegstrecken und Schilderstandorte genutzt werden
  • Touristischer Wechselwert (Mehrwert) zweier starker Ausflugsziele
  • Tourismuslenkung von den Hauptrouten ins Hinterland
  • Qualitätssicherung bzw. Steigerung der Attraktivität
  • Überschaubarer Kostenrahmen
  • Finanzmittel sind im Rahmen der Qualitätssicherung im Produkt „Tourismus“ im lfd. Haushalt verfügbar.

 

Hinweis: Die Umsetzung der Montage erfolgt über die Bauhöfe der jeweiligen Kommunen. Es muss eine Bilddokumentation zu den einzelnen Schilderstandorten erfolgen, damit die Neuerungen von Seiten des Landkreises / Planungsbüros LRZ im bestehenden Standortkataster aktualisiert werden können.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus im Landkreis Nienburg/Weser und einer Steigerung der Attraktivität wird eine Bezuschussung in Höhe von 500€ aus Sicht der Stabsstelle Regionalentwicklung befürwortet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Haushaltsmittel in Höhe von 500€ stehen im Haushalt 2020 im Deckungskreis des Haushaltes der Stabsstelle Regionalentwicklung zur Verfügung.

 


Anlagen:

 

·         ohne