Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
hier: Maßnahmen 2020/2
Vorlage
2020/069
Aktenzeichen
62.22.365
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.    Maßnahme 202602: Der Stadt Nienburg soll für Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit der für den Herbst 2020 geplanten Einführung eines Fifty-Fifty Taxis als alternativer Bedienform im ÖPNV ein Zuschuss mit einem Kostenrahmen von bis zu 30.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

2.    Maßnahme 202603: Der Stadtbusgesellschaft soll für die Jahre 2020 bis 2022 Finanzmittel für diverse Marketingmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung ihres ÖPNV-Angebotes mit einem Kostenrahmen von bis zu 54.000 Euro erhalten.

3.    Maßnahme 201601: Für die Einrichtung eines Ticketshops auf der Homepage des Verkehrsservices Landkreis Nienburg (VLN) sollen Finanzmittel mit Kostenrahmen von rund 30.000 Euro verwendet werden.

4.    Maßnahme 201602: Für die Erstellung eines Informationsflyers des VLN zum richtigen Umgang mit den Schülersammelzeitkarten sollen Finanzmittel mit einem Kostenrahmen von ca. 2.300 Euro verwendet werden.

5.    Maßnahme 202104: Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Binnen Kirche soll die Samtgemeinde Liebenau Finanzmittel mit einem Kostenrahmen von ca. 60.000,00 Euro erhalten.


Sachverhalt

Maßnahme 202602

Die Stadt Nienburg führt zum Herbst 2020 das Fifty- Fifty Taxi  als Ergänzung zum ÖPNV ein. Beim Fifty- Fifty Taxi können die anspruchsberechtigten Personen bis zu 50 % des Taxipreises  mit Bons bezahlen, die sie von der Stadt erhalten haben. Das bedeutet, die eine Hälfte des Taxipreises wird vom Fahrgast getragen, die andere Hälfte von der Stadt. Anspruchsberechtigte sind Personen, die ihren Wohnsitz in der Stadt Nienburg haben, Jugendliche und junge Erwachsene von 16 bis 25 Jahren, Senioren ab 63 Jahren und Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent.

Die dadurch entstehenden Betriebskosten in Höhe von 40.000 Euro werden von der Stadt Nienburg selbst finanziert. Die Kosten für das notwendige Marketing, zum Beispiel für die Gestaltung und den Druck der Bons und Berechtigungskarten, die Erstellung von Flyern und Plakaten, die Entwicklung eines Radiospots und öffentliche Informationsveranstaltungen, möchte sich die Stadt durch Mittel nach §7b NNVG fördern lassen. Die Stadt Nienburg beantragt deswegen die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von 30.000 Euro. 

 

Maßnahme 202603

Die Stadtbusgesellschaft möchte ihre Marketingmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV ausweiten. Mit gezieltem Marketing sollen bestehende sowie neue Zielgruppen angesprochen werden.

Spezielle Anreize sollen die einzelnen Zielgruppen genau ansprechen, um die unterschiedlichen Tickets bestmöglich zu vermarkten (z.B. Schülerferienticket oder AktivTicket 63plus).

Außerdem sollen auch weiterhin die Fahrten der Linien 1 bis 6 über Sonderfahrpläne und digital bekannt gemacht werden.

Darüber hinaus möchte die Stadtbusgesellschaft Imageplakate gestalten und mit Infoständen an unterschiedlichen Veranstaltungen teilnehmen.   

Für die diversen Marketingmaßnahmen beantragt die Stadtbusgesellschaft für die Jahre 2020 bis 2022 insgesamt 54.000 Euro.

 

Maßnahme 201601

In weiten Teilen des Verkehrssektors (ÖPNV Unternehmen, SPNV Unternehmen, Airlines) ist das E- Ticketing bzw. der digitale Vertrieb weit verbreitet. Um einen ersten Schritt in diese Richtung zu machen, möchte der VLN auf seiner Homepage einen Ticketshop einrichten. Über diesen Ticketshop sollen Fahrgäste die Möglichkeit erhalten Tickets zu bestellen und Preisauskünfte zu erhalten. Vorerst werden die Tickets in Papierform an die Fahrgäste geschickt. Mittelfristig wird dann das E-Ticketing über eine App-basierte Lösung angestrebt.

Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise ist deutlich geworden, dass ein solcher Ticketshop für den Vertrieb sehr sinnvoll ist. Zurzeit ist der Fahrscheinverkauf im Bus nicht möglich und es gibt bislang im Verkehrsgebiet des VLN lediglich drei Vorverkaufsstellen. Zwei befinden sich in der Stadt Nienburg (bei dem VLN und bei der Stadtbusgesellschaft) und eine ist in Hoya bei der VGH angesiedelt. Um auch Fahrgästen, die weder in Nienburg noch in Hoya wohnen die Möglichkeit zu geben, Fahrscheine zu erwerben, ist die Einrichtung eines Ticketshops unerlässlich.

Für die Erweiterung der Homepage des VLN um ein Formular zur Bestellung von Fahrausweisen werden Finanzmittel in Höhe von ca. 30.000 Euro benötigt.

 

Maßnahme 201602

Mit dem Schuljahr 2015/2016 führte die damalige Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) die Ausgabe der Schüler-SammelzeitTickets (SSZT) als sog. Butterfly-Karten integriert in einem A4-Informationsschreiben ein. Das Anschreiben enthielt u.a. Aussagen über die Gültigkeit des Tickets, Hinweise über den Verlustfall, Verhalten im und am Bus sowie die Beschreibung über die Fertigstellung des SSZT.

Genau diese Fertigstellung des SSZT durch den/die Schüler/in ist trotz verschiedener Hilfestellungen und Erläuterungen (z. B. YouTube-Film - Verlinkung durch QR-Code/Pfad – erklärt die genaue Handhabung) noch immer ein Problem.

Trotz regelmäßiger Anpassungen und Verbesserungen des Verfahrens lassen unsere gesammelten Erfahrungen vermuten, dass zu viele Informationen in diesem Anschreiben erfasst wurden. Komprimierte allgemeine Informationen zum Thema SSZT und ÖPNV gehen scheinbar zu Lasten der Aufmerksamkeit auf die einzelnen Schritte zur Fertigstellung der SSZT. Dementsprechend falsch bzw. unvollständig werden die einzelnen Schritte ausgeführt.

Viele der „fertigen“ Tickets werden nicht mit der Schutzklebefolie überzogen, so dass sich zum einen der Schriftaufdruck abträgt und im Laufe der Zeit nicht mehr lesbar ist und zum anderen lässt sich theoretisch das eingeklebte Passbild austauschen. Somit ist neben dem Hologramm auf der Karte und die Wahl einer schwer kopierbaren Schriftfarbe eine der Maßnahmen zur Fälschungssicherheit nicht mehr erfüllt. Ein auch von der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH an den VLN herangetragener Hinweis ist erfolgt.

Durch die Nichtnutzung der Schutzfolie ist das SSZT instabil und anfällig für Beschädigungen, dadurch wird es als gültiger Fahrausweis schneller unbrauchbar.

 

In den neuen Informationsflyern sollen insbesondere die für den Schülerverkehr relevantesten Aussagen in ansprechenden etwa 6 einzelnen Bildern in Comicform vermittelt werden. Das Interesse der Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler soll so geweckt werden und die Aussagen somit die Zielgruppe erreichen. Wichtig ist, dass die zu transportierenden Informationen auf einen Blick verstanden werden, das bedeutet wenig Text und mehr Bild.

Der Flyer kann für mehrere Schuljahre flexibel eingesetzt werden. Dies ist dann unabhängig von einem in der Zukunft veränderten SSZT, z.B.  in Hinblick auf Form und Material.

Die Ausgabe des Flyers erfolgt zu Schuljahresbeginn zusammen mit den SSZT, als Auslage in den Linienbussen, im Schulsekretariat und bei weiterem Bedarf. Außerdem soll er auf der VLN-Webseite veröffentlicht werden.

 

Die Kosten für die Erstellung des Flyers durch einen Illustrator sowie die Druckkosten auf Umweltpapier belaufen sich auf ca. 2.300 Euro.

 

Maßnahme 202104:

Die Samtgemeinde Liebenau hat Finanzmittel für den Ausbau der Haltestelle „Binnen Kirche“ beantragt. Die HS „Binnen Kirche“ ist die Haupthaltestelle in der Gemeinde Binnen. Sie liegt in der Dorfmitte und erschließt neben dem Schul- und Berufsverkehr auch die Kita und die Kirche in Binnen. Die Haltestelle liegt bislang in einem Wendekreis, in dem der Bus nicht gerade an den Bordstein anfahren kann. Daher soll sie auf ein gerades Gelände auf der gegenüberliegenden Straßenseite verlegt werden. Für den kompletten barrierefreien Ausbau der im Nahverkehrsplan als Standard-HS eingestuften Haltestelle sind Planungs- und Baukosten in Höhe von 60.000,00 Euro veranschlagt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Maßnahme 203602, 203603, 201601, 201602 und 202104  entstehen Kosten in Höhe von  176.300 €. Diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 für das Haushaltsjahr 2020 bereit.


Anlagen:

 

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