hier: Maßnahmen 2020/2
1.
Maßnahme 202602: Der Stadt Nienburg soll für Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit der
für den Herbst 2020 geplanten Einführung eines Fifty-Fifty Taxis als
alternativer Bedienform im ÖPNV ein Zuschuss mit einem Kostenrahmen von bis zu
30.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
2.
Maßnahme 202603: Der Stadtbusgesellschaft soll für die Jahre 2020 bis 2022 Finanzmittel
für diverse Marketingmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung ihres
ÖPNV-Angebotes mit einem Kostenrahmen von bis zu 54.000 Euro erhalten.
3.
Maßnahme 201601: Für die Einrichtung eines Ticketshops auf der Homepage des
Verkehrsservices Landkreis Nienburg (VLN) sollen Finanzmittel mit Kostenrahmen
von rund 30.000 Euro verwendet werden.
4.
Maßnahme 201602: Für die Erstellung eines Informationsflyers des VLN zum richtigen
Umgang mit den Schülersammelzeitkarten sollen Finanzmittel mit einem
Kostenrahmen von ca. 2.300 Euro verwendet werden.
5. Maßnahme 202104: Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Binnen Kirche soll die Samtgemeinde Liebenau Finanzmittel mit einem Kostenrahmen von ca. 60.000,00 Euro erhalten.
Sachverhalt
Maßnahme
202602
Die Stadt Nienburg führt zum Herbst 2020 das Fifty-
Fifty Taxi als Ergänzung zum ÖPNV ein.
Beim Fifty- Fifty Taxi können die anspruchsberechtigten Personen bis zu 50 %
des Taxipreises mit Bons bezahlen, die
sie von der Stadt erhalten haben. Das bedeutet, die eine Hälfte des Taxipreises
wird vom Fahrgast getragen, die andere Hälfte von der Stadt.
Anspruchsberechtigte sind Personen, die ihren Wohnsitz in der Stadt Nienburg
haben, Jugendliche und junge Erwachsene von 16 bis 25 Jahren, Senioren ab 63
Jahren und Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent.
Die dadurch entstehenden Betriebskosten in Höhe von
40.000 Euro werden von der Stadt Nienburg selbst finanziert. Die Kosten für das
notwendige Marketing, zum Beispiel für die Gestaltung und den Druck der Bons und
Berechtigungskarten, die Erstellung von Flyern und Plakaten, die Entwicklung
eines Radiospots und öffentliche Informationsveranstaltungen, möchte sich die
Stadt durch Mittel nach §7b NNVG fördern lassen. Die Stadt Nienburg beantragt
deswegen die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von 30.000 Euro.
Maßnahme 202603
Die Stadtbusgesellschaft möchte ihre
Marketingmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV ausweiten. Mit
gezieltem Marketing sollen bestehende sowie neue Zielgruppen angesprochen
werden.
Spezielle Anreize sollen die einzelnen Zielgruppen
genau ansprechen, um die unterschiedlichen Tickets bestmöglich zu vermarkten
(z.B. Schülerferienticket oder AktivTicket 63plus).
Außerdem sollen auch weiterhin die Fahrten der
Linien 1 bis 6 über Sonderfahrpläne und digital bekannt gemacht werden.
Darüber hinaus möchte die Stadtbusgesellschaft
Imageplakate gestalten und mit Infoständen an unterschiedlichen Veranstaltungen
teilnehmen.
Für die diversen Marketingmaßnahmen beantragt die
Stadtbusgesellschaft für die Jahre 2020 bis 2022 insgesamt 54.000 Euro.
Maßnahme 201601
In weiten Teilen des Verkehrssektors (ÖPNV
Unternehmen, SPNV Unternehmen, Airlines) ist das E- Ticketing bzw. der digitale
Vertrieb weit verbreitet. Um einen ersten Schritt in diese Richtung zu machen,
möchte der VLN auf seiner Homepage einen Ticketshop einrichten. Über diesen
Ticketshop sollen Fahrgäste die Möglichkeit erhalten Tickets zu bestellen und
Preisauskünfte zu erhalten. Vorerst werden die Tickets in Papierform an die
Fahrgäste geschickt. Mittelfristig wird dann das E-Ticketing über eine
App-basierte Lösung angestrebt.
Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise ist
deutlich geworden, dass ein solcher Ticketshop für den Vertrieb sehr sinnvoll
ist. Zurzeit ist der Fahrscheinverkauf im Bus nicht möglich und es gibt bislang
im Verkehrsgebiet des VLN lediglich drei Vorverkaufsstellen. Zwei befinden sich
in der Stadt Nienburg (bei dem VLN und bei der Stadtbusgesellschaft) und eine
ist in Hoya bei der VGH angesiedelt. Um auch Fahrgästen, die weder in Nienburg
noch in Hoya wohnen die Möglichkeit zu geben, Fahrscheine zu erwerben, ist die
Einrichtung eines Ticketshops unerlässlich.
Für die Erweiterung der Homepage des VLN um ein
Formular zur Bestellung von Fahrausweisen werden Finanzmittel in Höhe von ca.
30.000 Euro benötigt.
Maßnahme 201602
Mit
dem Schuljahr 2015/2016 führte die damalige Verkehrsgesellschaft Landkreis
Nienburg mbH (VLN) die Ausgabe der Schüler-SammelzeitTickets (SSZT) als sog.
Butterfly-Karten integriert in einem A4-Informationsschreiben ein. Das
Anschreiben enthielt u.a. Aussagen über die Gültigkeit des Tickets, Hinweise
über den Verlustfall, Verhalten im und am Bus sowie die Beschreibung über die
Fertigstellung des SSZT.
Genau
diese Fertigstellung des SSZT durch den/die Schüler/in ist trotz verschiedener
Hilfestellungen und Erläuterungen (z. B. YouTube-Film - Verlinkung durch
QR-Code/Pfad – erklärt die genaue Handhabung) noch immer ein Problem.
Trotz
regelmäßiger Anpassungen und Verbesserungen des Verfahrens lassen unsere
gesammelten Erfahrungen vermuten, dass zu
viele Informationen in diesem Anschreiben erfasst wurden. Komprimierte
allgemeine Informationen zum Thema SSZT und ÖPNV gehen scheinbar zu Lasten der
Aufmerksamkeit auf die einzelnen Schritte zur Fertigstellung der SSZT.
Dementsprechend falsch bzw. unvollständig werden die einzelnen Schritte
ausgeführt.
Viele
der „fertigen“ Tickets werden nicht mit der Schutzklebefolie überzogen, so dass
sich zum einen der Schriftaufdruck abträgt und im Laufe der Zeit nicht mehr
lesbar ist und zum anderen lässt sich theoretisch das eingeklebte Passbild
austauschen. Somit ist neben dem Hologramm auf der Karte und die Wahl einer
schwer kopierbaren Schriftfarbe eine der Maßnahmen zur Fälschungssicherheit
nicht mehr erfüllt. Ein auch von der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH an
den VLN herangetragener Hinweis ist erfolgt.
Durch
die Nichtnutzung der Schutzfolie ist das SSZT instabil und anfällig für Beschädigungen,
dadurch wird es als gültiger Fahrausweis schneller unbrauchbar.
In den neuen Informationsflyern sollen insbesondere
die für den Schülerverkehr relevantesten Aussagen in ansprechenden etwa 6
einzelnen Bildern in Comicform vermittelt werden. Das Interesse der Zielgruppe
der Schülerinnen und Schüler soll so geweckt werden und die Aussagen somit die
Zielgruppe erreichen. Wichtig ist, dass die zu transportierenden Informationen
auf einen Blick verstanden werden, das bedeutet wenig Text und mehr Bild.
Der Flyer kann für mehrere Schuljahre flexibel
eingesetzt werden. Dies ist dann unabhängig von einem in der Zukunft
veränderten SSZT, z.B. in Hinblick auf Form und Material.
Die Ausgabe des Flyers erfolgt zu Schuljahresbeginn
zusammen mit den SSZT, als Auslage in den Linienbussen, im Schulsekretariat und
bei weiterem Bedarf. Außerdem soll er auf der VLN-Webseite veröffentlicht
werden.
Die Kosten für die Erstellung des Flyers durch
einen Illustrator sowie die Druckkosten auf Umweltpapier belaufen sich auf ca.
2.300 Euro.
Maßnahme 202104:
Die Samtgemeinde Liebenau hat Finanzmittel für den Ausbau der
Haltestelle „Binnen Kirche“ beantragt. Die HS „Binnen Kirche“ ist die
Haupthaltestelle in der Gemeinde Binnen. Sie liegt in der Dorfmitte und
erschließt neben dem Schul- und Berufsverkehr auch die Kita und die Kirche in
Binnen. Die Haltestelle liegt bislang in einem Wendekreis, in dem der Bus nicht
gerade an den Bordstein anfahren kann. Daher soll sie auf ein gerades Gelände
auf der gegenüberliegenden Straßenseite verlegt werden. Für den kompletten
barrierefreien Ausbau der im Nahverkehrsplan als Standard-HS eingestuften Haltestelle
sind Planungs- und Baukosten in Höhe von 60.000,00 Euro veranschlagt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Maßnahme 203602,
203603, 201601, 201602 und 202104
entstehen Kosten in Höhe von 176.300 €. Diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 für das
Haushaltsjahr 2020 bereit.
Anlagen:
·
ohne