1.
Die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes „nachhaltige Mobilität“, die
der Kreistag am 13.12.2019 (Drucksache 2019/184) beschlossen hatte, wird zurückgestellt,
weil die für das Projekt beabsichtigte Förderung gem. der Kommunalrichtlinie
vom Projektträger Jülich abgelehnt worden ist.
2. Ein Beschluss über alternative Projekte mit einer Förderung aus dem Programm „Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen)“ wird vertagt. Eine Entscheidung hierüber soll erneut diskutiert werden, wenn eine Förderung aus der neuen Förderperiode möglich ist.
Sachverhalt
Im nicht öffentlichen Teil
des Auschusses für Regionalentwicklung am 20.02.2020 hatte die Kreisverwaltung
bereits mitgeteilt, dass die Förderung eines Klimaschutzkonzeptes „Nachhaltige
Mobilität“ gem. der sog. Kommunalrichtlinie, so wie sie der KT-Beschluss vom
13.12.2019 (Drucksache 2019/184) vorsah, nicht möglich ist, weil in der
Vergangenheit bereits ein integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis
Nienburg/Weser vom Projektträger Jülich (PtJ) gefördert worden ist. Diese Bedingung
ist der Kreisverwaltung erst Anfang 2020 bekannt geworden. Der PtJ hat zwischenzeitlich
schriftlich bestätigt, dass eine Förderung des vorgesehenen Klimaschutzkonzeptes
nicht möglich ist.
In der Folge hat die
Kreisverwaltung in Gesprächen mit dem Amt für regionale Landesentwicklung
Leine-Weser, der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und der
NBank über die Förderung eines alternativen Projektes mit Ziel Klimaschutz
durch nachhaltige Mobilität geführt. Folgende Möglichkeiten sind dabei
aufgezeigt und diskutiert worden:
Das Landesprogramm Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im
öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen) sieht die
Förderung der Errichtung und des Betriebs von Mobilitätszentralen für die
individuelle Beratung von Menschen vor. Eine Mobilitätszentrale ist die
operative Einheit in der Mobilitätsangebote initiiert, organisiert und
angeboten werden. Sie ist damit ein wichtiges Instrument für das Mobilitätsmanagement.
Sie soll ein verkehrsmittelübergreifendes und systemneutrales Serviceangebot
vermitteln, eine Plattform für die Vermittlung von Angeboten und öffentlicher
Zugang zu Informationen über Mobilitätsangebote sein.
Mit einer
Mobilitätszentrale soll ein aktives Mobilitätsmanagement ermöglicht werden. Im
Ergebnis sollen Mobilitätszentrale und -management dazu beitragen, dass immer
mehr Menschen CO2-sparsame Beförderungsangebote des öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) nutzen. Mobilitätszentralen sollen auch dazu beitragen, den Anteil des
motorisierten Individualverkehrs am modal split durch klimafreundliche Mobilitätsangebote
zu reduzieren. Ferner soll eine bessere Erreichbarkeit von Städten und
regionalen Zentren aus dem Umland durch Nutzung des ÖPNV erzielt werden.
Mit dem Landesprogramm Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im
öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen) können 50% der
Kosten für die Planung und Einrichtung einer Mobilitätszentrale aus
EFRE-Mitteln gefördert werden.
Leider läuft die aktuelle
Förderperiode aus, sodass Projekte, die jetzt beantragt werden, nur noch
maximal bis zum 30.06.2022 gefördert werden können. Unter Berücksichtigung des
zeitlichen Vorlaufes für Gremienbeschlüsse und die Bewilligung der Förderung
wird ein Projektbeginn voraussichtlich nicht vor dem Jahresende möglich sein.
Die dann verbleibende Zeit (ca. 15-18 Monate) ist für den Aufbau und den modellhaften
Betrieb einer Mobilitätszentrale zu kurz. Es ist daher sinnvoll, auf den Beginn
der neuen Förderperiode zu warten, in der Hoffnung, dass
-
dann erneut ein Programm für Mobilitätszentralen aufgelegt wird und
-
dass dann eine dreijährige Projektförderungsdauer voll ausgeschöpft
werden kann.
Zwar wäre es möglich und
vielleicht auch sinnvoll, schon jetzt eine Machbarkeitsstudie über die
Anforderungen, Ziele und Möglichkeiten einer Mobilitätszentrale in Auftrag zu
geben und insofern vorbereitende Arbeit für die Einrichtung und den Betrieb zu
erledigen. Eine solche durch einen externen Gutachter zu erstellende Machbarkeitsstudie
könnte ebenfalls aus dem Programm mit einem Anteil von 50% der Kosten gefördert
werden. Der Landkreis müsste hierfür einen Antrag bei der NBank stellen.
Voraussichtlich könnte ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden, sodass
dann die Ausschreibung der Leistungen vor der Bewilligung der Förderung erfolgen
könnte. Die Vergabe des Auftrages würde dann unter den Vorbehalt eines
Bewilligungsbescheides gestellt. Die Kofinanzierung in Höhe von bis zu 50.000 €
könnte mit den Finanzmittel gem. § 7b NNVG erfolgen. Die Kreisverwaltung geht davon
aus, dass die Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch ein externes Gutachterbüro
ca. 50 – 80 T€ netto kosten würde. Vor dem Hintergrund, dass eine Förderung der
Entwicklung einer Mobilitätszentrale in der nächsten Förderungsperiode von vielen
Unsicherheiten begleitet ist, ist das Verhältnis von Aufwand für die Erstellung
einer Machbarkeitsstudie und dem zu erwartenden Nutzen aus Sicht der Kreisverwaltung
ungünstig, weshalb hier keine Empfehlung für den Beschluss über dieses Förderprojekt
erfolgt. Die Kreisverwaltung schlägt vielmehr vor, zunächst durch einen Ausbau
von Mobilitätsangeboten eine verbesserte Nachfrage zu generieren. Vorschläge
hierzu sollen in einer der nächsten Ausschusssitzungen zur Beratung vorgelegt
werden. Die Kreisverwaltung schlägt vor, das Projekt „Entwicklung einer Mobilitätszentrale“
erneut aufzugreifen, sobald für die neue Förderperiode ein entsprechendes
Landesförderprogramm vorliegt.
Die bisherigen Ansätze in
den Haushaltsjahren 2020 und 2021, die Ausgaben in Höhe von bis zu 250.000 €
sowie die Einstellung eines Klimaschutzmanagers für 2 Jahre vorsahen, sind
damit obsolet.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
ohne