Betreff
Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen)
Vorlage
2020/074
Aktenzeichen
62.22.366
Art
Beschlussvorlage

1.            Die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes „nachhaltige Mobilität“, die der Kreistag am 13.12.2019 (Drucksache 2019/184) beschlossen hatte, wird zurückgestellt, weil die für das Projekt beabsichtigte Förderung gem. der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich abgelehnt worden ist.

2.            Ein Beschluss über alternative Projekte mit einer Förderung aus dem Programm „Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen)“ wird vertagt. Eine Entscheidung hierüber soll erneut diskutiert werden, wenn eine Förderung aus der neuen Förderperiode möglich ist.


Sachverhalt

Im nicht öffentlichen Teil des Auschusses für Regionalentwicklung am 20.02.2020 hatte die Kreisverwaltung bereits mitgeteilt, dass die Förderung eines Klimaschutzkonzeptes „Nachhaltige Mobilität“ gem. der sog. Kommunalrichtlinie, so wie sie der KT-Beschluss vom 13.12.2019 (Drucksache 2019/184) vorsah, nicht möglich ist, weil in der Vergangenheit bereits ein integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Nienburg/Weser vom Projektträger Jülich (PtJ) gefördert worden ist. Diese Bedingung ist der Kreisverwaltung erst Anfang 2020 bekannt geworden. Der PtJ hat zwischenzeitlich schriftlich bestätigt, dass eine Förderung des vorgesehenen Klimaschutzkonzeptes nicht möglich ist.

In der Folge hat die Kreisverwaltung in Gesprächen mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und der NBank über die Förderung eines alternativen Projektes mit Ziel Klimaschutz durch nachhaltige Mobilität geführt. Folgende Möglichkeiten sind dabei aufgezeigt und diskutiert worden:

Das Landesprogramm Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen) sieht die Förderung der Errichtung und des Betriebs von Mobilitätszentralen für die individuelle Beratung von Menschen vor. Eine Mobilitätszentrale ist die operative Einheit in der Mobilitätsangebote initiiert, organisiert und angeboten werden. Sie ist damit ein wichtiges Instrument für das Mobilitätsmanagement. Sie soll ein verkehrsmittelübergreifendes und systemneutrales Serviceangebot vermitteln, eine Plattform für die Vermittlung von Angeboten und öffentlicher Zugang zu Informationen über Mobilitätsangebote sein.

Mit einer Mobilitätszentrale soll ein aktives Mobilitätsmanagement ermöglicht werden. Im Ergebnis sollen Mobilitätszentrale und -management dazu beitragen, dass immer mehr Menschen CO2-sparsame Beförderungsangebote des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen. Mobilitätszentralen sollen auch dazu beitragen, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am modal split durch klimafreundliche Mobilitätsangebote zu reduzieren. Ferner soll eine bessere Erreichbarkeit von Städten und regionalen Zentren aus dem Umland durch Nutzung des ÖPNV erzielt werden.

Mit dem Landesprogramm Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen) können 50% der Kosten für die Planung und Einrichtung einer Mobilitätszentrale aus EFRE-Mitteln gefördert werden.

Leider läuft die aktuelle Förderperiode aus, sodass Projekte, die jetzt beantragt werden, nur noch maximal bis zum 30.06.2022 gefördert werden können. Unter Berücksichtigung des zeitlichen Vorlaufes für Gremienbeschlüsse und die Bewilligung der Förderung wird ein Projektbeginn voraussichtlich nicht vor dem Jahresende möglich sein. Die dann verbleibende Zeit (ca. 15-18 Monate) ist für den Aufbau und den modellhaften Betrieb einer Mobilitätszentrale zu kurz. Es ist daher sinnvoll, auf den Beginn der neuen Förderperiode zu warten, in der Hoffnung, dass

-       dann erneut ein Programm für Mobilitätszentralen aufgelegt wird und

-       dass dann eine dreijährige Projektförderungsdauer voll ausgeschöpft werden kann.

Zwar wäre es möglich und vielleicht auch sinnvoll, schon jetzt eine Machbarkeitsstudie über die Anforderungen, Ziele und Möglichkeiten einer Mobilitätszentrale in Auftrag zu geben und insofern vorbereitende Arbeit für die Einrichtung und den Betrieb zu erledigen. Eine solche durch einen externen Gutachter zu erstellende Machbarkeitsstudie könnte ebenfalls aus dem Programm mit einem Anteil von 50% der Kosten gefördert werden. Der Landkreis müsste hierfür einen Antrag bei der NBank stellen. Voraussichtlich könnte ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden, sodass dann die Ausschreibung der Leistungen vor der Bewilligung der Förderung erfolgen könnte. Die Vergabe des Auftrages würde dann unter den Vorbehalt eines Bewilligungsbescheides gestellt. Die Kofinanzierung in Höhe von bis zu 50.000 € könnte mit den Finanzmittel gem. § 7b NNVG erfolgen. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass die Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch ein externes Gutachterbüro ca. 50 – 80 T€ netto kosten würde. Vor dem Hintergrund, dass eine Förderung der Entwicklung einer Mobilitätszentrale in der nächsten Förderungsperiode von vielen Unsicherheiten begleitet ist, ist das Verhältnis von Aufwand für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und dem zu erwartenden Nutzen aus Sicht der Kreisverwaltung ungünstig, weshalb hier keine Empfehlung für den Beschluss über dieses Förderprojekt erfolgt. Die Kreisverwaltung schlägt vielmehr vor, zunächst durch einen Ausbau von Mobilitätsangeboten eine verbesserte Nachfrage zu generieren. Vorschläge hierzu sollen in einer der nächsten Ausschusssitzungen zur Beratung vorgelegt werden. Die Kreisverwaltung schlägt vor, das Projekt „Entwicklung einer Mobilitätszentrale“ erneut aufzugreifen, sobald für die neue Förderperiode ein entsprechendes Landesförderprogramm vorliegt.

Die bisherigen Ansätze in den Haushaltsjahren 2020 und 2021, die Ausgaben in Höhe von bis zu 250.000 € sowie die Einstellung eines Klimaschutzmanagers für 2 Jahre vorsahen, sind damit obsolet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         ohne