Betreff
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt 2020 und folgende
Vorlage
2020/076
Aktenzeichen
131-20 20 12
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

 

Nach einer Phase sehr positiver Haushaltsjahre droht dem Landkreis

Nienburg/Weser aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden  Rezession eine erhebliche Verschlechterung der finanzwirtschaftlichen Situation.

Eine belastbare Bewertung der Pandemiefolgen ist aufgrund der weiterhin dynamischen Lage derzeit nicht seriös möglich. Ob eine Nachtragsplanung 2020 erforderlich wird, ist noch unklar. Die Entwicklung wird sich jedoch erheblich auf die Haushaltsplanungen 2021 ff auswirken.

 

Jahresrechnung 2019

Der Jahresabschluss 2019 ist noch nicht fertiggestellt. Die Integration der Bilanz der Verkehrsgesellschaft Nienburg GmbH zum 31.07.2019 sowie die nachzutragenden Buchungen in den Haushalt des Landkreises für den Zeitraum 01.08.2019 bis 31.12.2019 konnten noch nicht abgeschlossen werden. Da das Volumen dieser Vorgänge jedoch im Verhältnis zum Gesamtvolumen eher gering ist, können die Eckpunkte des Jahresabschlusses 2019 wie folgt dargestellt werden:

 

Die vorläufigen Berechnungen gehen von einem Überschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 7,5 Mio. Euro aus. Die Planungen des 2. Nachtrags sahen noch einen Fehlbetrag von 4 Mio. Euro vor.

 

Gründe für die Verbesserung waren hauptsächlich:

·       Die Versorgungsaufwendungen sind um 1,6 Mio. Euro geringer als in der Prognose der Niedersächsischen Versorgungskasse benannt ausgefallen. Ausschlaggebend hierfür war eine geänderte Berechnungsgrundlage für die Zuführungen und eine verstorbene Person.

·       Die Ansätze der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden in
Höhe von 2,9 Mio. Euro nicht ausgeschöpft. Dies betraf vor allem die Bereiche Informationstechnik (296 T Euro), Liegenschaften (1,13 Mio. Euro), Kreisstraßen (366 T Euro) und das Projekt KliMo Krähenmoor (317 T Euro).

·       Die Transferaufwendungen fielen um 3,9 Mio. Euro geringer aus als geplant. Minderaufwendungen waren in den Bereichen Kosten der Unterkunft (2,1 Mio. Euro), Senioren und Pflege (1,4 Mio. Euro), Heimerziehung (1,1 Mio. Euro) und ÖPNV (475 T Euro) zu verzeichnen, in der Eingliederungshilfe ergaben sich Mehraufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. Euro.

·       Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sanken um 2,1 Mio. Euro.
Hier ist zunächst die allgemeine Deckungsreserve in Höhe von
500 T Euro zu erwähnen sowie Einsparungen im Bereich Schulen und Kultur (366 T Euro) und der Volkshochschule (209 T Euro).

 

Es wurden insgesamt Investitionen von netto 13,9 Mio. Euro getätigt.

Haushaltsreste in Höhe von 46,1 Mio. Euro mussten vorgetragen werden (davon 22,3 Mio. Euro für den Breitbandausbau).

Investive Kredite wurden nicht benötigt. Die Kreditermächtigung in Höhe von 8,65 Mio. Euro wurde in das Jahr 2020 übertragen.

Die investiven Schulden sanken um 9,9 Mio. Euro, die liquiden Mittel um 7,9 Mio. Euro.

 

 

Ausblick 2020

 

Der endgültige Finanzausgleich hat Mindererträge in Höhe von 400 T Euro ergeben. Der Fehlbetrag im Haushalt 2020 würde sich danach auf rd. 906 T Euro belaufen.

 

Die Kommunen melden z. T. erhebliche Gewerbesteuereinbrüche. Auch die Steuerschätzung für Niedersachsen geht von einem Rückgang in Höhe von 1,1 Mrd. Euro für das Jahr 2020 aus.

 

Z. Z. hat noch keine Kommune einen Antrag auf Stundung der Kreisumlage für die kommenden Zahltermine gestellt. Es wurde jedoch bereits von Stundungen und Herabsetzungsanträge der Gewerbetreibenden bei den Kommunen mit z. T. erheblichen Einnahmeausfällen berichtet.

 

Die Auswirkungen der Pandemie sind aktuell im laufenden Haushalt des Landkreises noch nicht in einem deutlichen Ausmaß zu spüren. Im Sozial- und Jugendbereich sind keine bemerkenswerten Fallzahlen- und Kostensteigerungen zu erkennen. In vielen Bereichen stehen Einnahmeausfällen auch geringere Aufwendungen gegenüber. Der Öffentliche Personennahverkehr in Verbindung mit der Schülerbeförderung wird Einnahmeausfälle hinnehmen müssen. Das Volumen ist jedoch noch nicht absehbar.

 

Die vorübergehend erforderlich gewordenen Beschaffungen von Schutzmaterialien zur Bekämpfung der Pandemie und begleitender Maßnahmen lassen sich derzeit noch durch die verfügbaren Ansätze und Haushaltsermächtigungen abbilden.   

 

Investitionen werden weiter geplant und durchgeführt. Verzögerungen bei der Abwicklung sind aus den Bereichen Brandschutz und Hochbau gemeldet worden. Die Förderzeiträume des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes wurden um ein Jahr verlängert. Die Maßnahmen müssen damit erst bis Ende 2021 bzw. 2023 abgeschlossen sein. 

 

Für den Personalbereich ist eine verzögerte Besetzung von Stellen zu erkennen. Teilweise ergaben und ergeben sich erhebliche Arbeitsbelastungen in einzelnen Bereichen mit Aufbau von Überstunden, teilweise Zuweisung anderer Aufgabengebiete, aber auch Abbau von Überstunden und Resturlaub in Bereichen, die nur stark eingeschränkt arbeiten konnten.

 

Mittelfristige Finanzplanung

 

Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums geraten durch die Corona-Pandemie die Weltwirtschaft und mit ihr die deutsche Volkswirtschaft in eine Rezession. Das zeige die Frühjahrsprojektion 2020, die Ende April veröffentlicht wurde.

Für das Jahr 2020 rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 % (preisbereinigt). Für das Jahr 2021 wird im Zuge des Aufholprozesses ein Zuwachs in Höhe von 5,2 % erwartet, wobei die weitere Entwicklung mit großen Unwägbarkeiten verbunden ist.

 

Die Kennzahlen zur Frühjahrsprojektion der Bundesregierung gehen von einem Rückgang der Exporte um 11,6 %, einem Rückgang der privaten Konsumausgaben von 7,4 % sowie von 370.000 weniger Erwerbstätigen aus.

 

Die Steuerschätzung für Deutschland und insbesondere für Niedersachsen zeigt dieses Bild nochmals anschaulich.

 

Für die Steuereinnahmen der niedersächsischen Kommunen ergeben sich aus der offiziellen Regionalisierung folgende Abweichungen gegenüber der letzten Steuer-schätzung im Oktober 2019 (in Mio. €):

 

 

Im Rahmen des Finanzausgleichs ab 2021 ist zu erwarten, dass das Volumen noch stärker als zur Finanzkrise 2008/2009 sinken wird. Damals wurden für den Landkreis Nienburg/Weser rd. 11 % weniger Kreisumlage und sogar 14 % weniger Schlüsselzuweisungen generiert, insgesamt 9,6 Mio. Euro. Auf die derzeitigen Volumina umgerechnet würde ein Rückgang in dieser Höhe einen Minderertrag in Höhe von
rd. 15 Mio. Euro im Finanzausgleich bedeuten. Da die wirtschaftliche Erholung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, ist auch in den Folgejahren mit Mindererträgen in nicht unerheblichen Umfang zu rechnen. Ausgeglichene Haushalte von Kommunen werden mittelfristig sehr schwer darstellbar sein.

 

Inwieweit der Bund und das Land einen „kommunalen Rettungsschirm“ vereinbaren, steht z. Z. in der Diskussion.

 

Insgesamt werden die Erträge im Finanzausgleich dramatisch einbrechen. Sollte es von Seiten des Bundes und/oder des Landes keine Entlastungen für die Kommunen geben, ist mit enormen Defiziten im Ergebnishaushalt über Jahre zu rechnen. Z. Z. hat der Landkreis noch Überschüsse aus den vergangenen Jahren, die das Defizit in 2021 im Idealfall noch abdecken können. Im Rahmen der Planungen werden die vorgesehenen Ausgaben dennoch auf den Prüfstand zu stellen sein. Die Möglichkeiten der Gestaltung, die aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Situation in der Vergangenheit gegeben waren, werden mittelfristig nicht mehr realisierbar sein.

 

Investiver Eckwert

Aus dem Jahresabschluss 2019 wurden insgesamt 46,1 Mio. Euro investive Haushaltsreste übertragen. Zusammen mit den für 2020 geplanten Investitionen in Höhe von 30,4 Mio. Euro stehen insgesamt 76,5 Mio. Euro (davon 35,4 Mio. Euro) für den Breitbandausbau) zur Verfügung.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss zunächst abgewartet werden, bevor eine Neubewertung des Eckwertebeschlusses erfolgen kann. Problematisch wird die Realisierung, wenn die Liquidität nicht mehr in dem jetzigen Maß zur Verfügung steht und Kreditermächtigungen nicht in der erforderlichen Höhe vorhanden sind. Für Investitionen ist eine Übertragbarkeit bis zur Beendigung der Maßnahme möglich, die Kreditermächtigung verfällt im übernächsten Jahr nach der Veranschlagung.