1.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen.
2. Der Überschuss
des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 21.110.727,31 Euro wird der Rücklage
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Der Überschuss
des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 971.439,85 Euro wird der Rücklage
aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4.
Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2018
wurde dem Ausschuss für Finanzen und Personal mit der Vorlage 2019/047 zur
Kenntnis gegeben und in der Sitzung am 28.05.2019 vorgestellt.
Im Zeitraum von Mai 2019 bis Mai
2020 wurde der Jahresabschluss vom
Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Die Ergebnisse der Prüfung
sind in dem beigefügten Prüfungsbericht zusammen-gefasst. Lt. Prüfbericht haben
sich keine Bemerkungen zur Prüfung ergeben, zu
denen die Verwaltung gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gegenüber dem Kreistag
Stellung nehmen sollte.
Insoweit bleibt für die
Verwaltung nur zu bemerken, dass die Hinweise und
Anregungen aufgegriffen werden.
Anlagen:
· Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018