Betreff
Wahl einer Kreisrätin/eines Kreisrates für die Leitung des Dezernates II
Vorlage
2020/005/1
Aktenzeichen
Z
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag wählt auf Vorschlag des Landrates Frau Kathrin Woltert, Verden, mit Wirkung vom 01.11.2020 für die Dauer von acht Jahren zur Kreisrätin.

 


Sachverhalt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2019 beschlossen, für die Besetzung der Leitung des Dezernates II mit den Schwerpunkten Jugend, Soziales, Bildung, Gesundheit und Migration die Stelle einer Kreisrätin/eines Kreisrates öffentlich auszuschreiben.

 

Die Stelle wurde nach Abstimmung des Anforderungsprofils mit dem Kreisausschuss im März 2020 öffentlich ausgeschrieben. Es gingen 28 Bewerbungen (11 weiblich, 17 männlich) ein.

 

Unter Berücksichtigung des für die Ausschreibung zugrundeliegenden Anforderungsprofils hat die Auswahlkommission am 22. April 2020 fünf Bewerberinnen und drei Bewerber ausgewählt, die sich am 19./20. Mai 2020 vorgestellt haben.

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben nach einer persönlichen Vorstellung einen zu vorgegebenen Fragen erstellten Vortrag gehalten. Sodann wurden den Bewerberinnen und Bewerbern gleichermaßen Kernfragen gestellt und mit ihnen Gespräche geführt.

 

Nach Beratung in der Kommission wurde im Ergebnis Frau Kathrin Woltert einstimmig in die engere Wahl genommen. Nach einem ergänzendem Gespräch mit dem Verwaltungsvorstand schlägt Landrat Detlev Kohlmeier vor, Frau Kathrin Woltert, Verden, mit Wirkung vom 01.11.2020 zur Kreisrätin zu wählen.

 

Frau Woltert ist 40 Jahre alt, verheiratet und hat 2007 das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Sie war u.a. als Leiterin des Fachbereichs Recht der Justizvollzugsanstalt Hannover und als Rechtsanwältin auf dem Gebiet „Öffentliches Dienstrecht“ tätig, bevor sie 2010 zum Landkreis Verden wechselte. Dort ist sie seitdem als Juristin im Fachdienst Kommunal- und Rechtsangelegenheiten beschäftigt. Sie verfügt über einschlägige Erfahrungen in der Kommunalverwaltung und die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde.

 

Nach § 109 NKomVG wählt der Kreistag Beamte auf Zeit auf Vorschlag des Landrates für eine Amtszeit von 8 Jahren. Die Dienstbezüge werden nach der Nds. Kommunalbesoldungsordnung nach Bes. Gr. B 3 NBesG gezahlt.