Der Kreistag wählt auf Vorschlag des Landrates Frau
Kathrin Woltert, Verden, mit Wirkung vom 01.11.2020 für die Dauer von acht
Jahren zur Kreisrätin.
Sachverhalt
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2019
beschlossen, für die Besetzung der Leitung des Dezernates II mit den
Schwerpunkten Jugend, Soziales, Bildung, Gesundheit und Migration die Stelle
einer Kreisrätin/eines Kreisrates öffentlich auszuschreiben.
Die Stelle wurde nach Abstimmung des
Anforderungsprofils mit dem Kreisausschuss im März 2020 öffentlich
ausgeschrieben. Es gingen 28 Bewerbungen (11 weiblich, 17 männlich) ein.
Unter Berücksichtigung des für die Ausschreibung
zugrundeliegenden Anforderungsprofils hat die Auswahlkommission am 22. April
2020 fünf Bewerberinnen und drei Bewerber ausgewählt, die sich am 19./20. Mai
2020 vorgestellt haben.
Alle Bewerberinnen und Bewerber haben nach einer
persönlichen Vorstellung einen zu vorgegebenen Fragen erstellten Vortrag
gehalten. Sodann wurden den Bewerberinnen und Bewerbern gleichermaßen
Kernfragen gestellt und mit ihnen Gespräche geführt.
Nach Beratung in der Kommission wurde im Ergebnis
Frau Kathrin Woltert einstimmig in die engere Wahl genommen. Nach einem
ergänzendem Gespräch mit dem Verwaltungsvorstand schlägt Landrat Detlev
Kohlmeier vor, Frau Kathrin Woltert, Verden, mit Wirkung vom 01.11.2020 zur
Kreisrätin zu wählen.
Frau Woltert ist 40 Jahre alt, verheiratet und hat
2007 das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Sie war
u.a. als Leiterin des Fachbereichs Recht der Justizvollzugsanstalt Hannover und
als Rechtsanwältin auf dem Gebiet „Öffentliches Dienstrecht“ tätig, bevor sie
2010 zum Landkreis Verden wechselte. Dort ist sie seitdem als Juristin im
Fachdienst Kommunal- und Rechtsangelegenheiten beschäftigt. Sie verfügt über
einschlägige Erfahrungen in der Kommunalverwaltung und die erforderliche
Eignung, Befähigung und Sachkunde.
Nach § 109 NKomVG wählt der Kreistag Beamte auf
Zeit auf Vorschlag des Landrates für eine Amtszeit von 8 Jahren. Die
Dienstbezüge werden nach der Nds. Kommunalbesoldungsordnung nach Bes. Gr. B 3
NBesG gezahlt.