Betreff
Änderung der Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Nienburg/Weser und Verden im Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung Weserdeich Oiste, Landkreis Verden
Vorlage
2020/093
Art
Beschlussvorlage

Der im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Weserdeich Oiste, Landkreis Verden, Verf.Nr. 10/2672, vorgesehenen Grenzänderung zwischen den Gemeinden Blender und Hilgermissen und der damit verbundenen Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und dem Landkreis Verden wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg –Geschäftsstelle Verden- hat im Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung Weserdeich Oiste zweckentsprechende Grenzänderungen im Bereich der Gemeinden Blender und Hilgermissen vorgesehen. Mit den Grenzänderungen ist auch eine Änderung der Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Nienburg/Weser und Verden verbunden.

 

Die neue Grenze soll wie folgt verlaufen:

Von der Weser bis zum „Oister Landweg“ in der bisherigen Lage. An der Westseite des Oister Landweges entlang, dann parallel zur bisherigen Grenze über den Acker bis zum neu gebauten Deich. Im weiteren Verlauf an der Ostseite des Deiches entlang bis zur Verfahrensgebietsgrenze (= hier auch Gemeindegrenze).

 

Gem. § 58 Abs.2 des Flurbereinigungsgesetzes können Gemeindegrenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist. Die Änderung bezieht sich auch auf die Kreisgrenzen, wenn sie mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen. Die Änderung bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Für die Zustimmung hinsichtlich der Änderung der Kreisgrenze ist der Kreistag zuständig.

 

Die vorgesehenen Grenzveränderungen sind im Interesse einer neuen sinnvollen Flurstückseinteilung sowie zur Anpassung an die aktuellen örtlichen Gegebenheiten bzw. der mit der Flurbereinigung geplanten neuen zukünftigen Nutzungsstrukturen zweckmäßig. Beabsichtigt ist eine durchgängige, besser nachvollziehbare Grenze entlang des bestehenden gewidmeten Hochwasserdeichs. Der FD Wasserwirtschaft als untere Deichbehörde erhebt keine Bedenken. Die Fläche des Kreisgebietes wird sich nicht verändern, da eine gleich große Fläche abgegeben wie auch aufgenommen wird. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Zustimmung zu der Änderung sprechen.

 

Die betroffenen Gemeinden Blender und Hilgermissen sowie der Landkreis Verden haben der Änderung bereits zugestimmt.

 

 


Anlage:

 

·         Kartenauszug