Der
im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Weserdeich Oiste, Landkreis Verden,
Verf.Nr. 10/2672, vorgesehenen Grenzänderung zwischen den Gemeinden Blender und
Hilgermissen und der damit verbundenen Änderung der Kreisgrenze zwischen dem
Landkreis Nienburg/Weser und dem Landkreis Verden wird zugestimmt.
Sachverhalt
Das
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg –Geschäftsstelle Verden- hat im
Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung Weserdeich Oiste zweckentsprechende
Grenzänderungen im Bereich der Gemeinden Blender und Hilgermissen vorgesehen.
Mit den Grenzänderungen ist auch eine Änderung der Kreisgrenze zwischen den Landkreisen
Nienburg/Weser und Verden verbunden.
Die
neue Grenze soll wie folgt verlaufen:
Von
der Weser bis zum „Oister Landweg“ in der bisherigen Lage. An der Westseite des
Oister Landweges entlang, dann parallel zur bisherigen Grenze über den Acker bis
zum neu gebauten Deich. Im weiteren Verlauf an der Ostseite des Deiches entlang
bis zur Verfahrensgebietsgrenze (= hier auch Gemeindegrenze).
Gem.
§ 58 Abs.2 des Flurbereinigungsgesetzes können Gemeindegrenzen durch den
Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung
zweckmäßig ist. Die Änderung bezieht sich auch auf die Kreisgrenzen, wenn sie
mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen. Die Änderung bedarf der Zustimmung der
beteiligten Gebietskörperschaften. Für die Zustimmung hinsichtlich der Änderung
der Kreisgrenze ist der Kreistag zuständig.
Die
vorgesehenen Grenzveränderungen sind im Interesse einer neuen sinnvollen
Flurstückseinteilung sowie zur Anpassung an die aktuellen örtlichen
Gegebenheiten bzw. der mit der Flurbereinigung geplanten neuen zukünftigen
Nutzungsstrukturen zweckmäßig. Beabsichtigt ist eine durchgängige, besser
nachvollziehbare Grenze entlang des bestehenden gewidmeten Hochwasserdeichs.
Der FD Wasserwirtschaft als untere Deichbehörde erhebt keine Bedenken. Die
Fläche des Kreisgebietes wird sich nicht verändern, da eine gleich große Fläche
abgegeben wie auch aufgenommen wird. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen
eine Zustimmung zu der Änderung sprechen.
Die
betroffenen Gemeinden Blender und Hilgermissen sowie der Landkreis Verden haben
der Änderung bereits zugestimmt.
Anlage:
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Kartenauszug