Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) – Erarbeitung des Kapitels 1 „Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landkreises Nieburg/Weser“ mit den Abschnitten
- 1.1.1 Entwicklung der Raumstruktur
- 1.1.2 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- 1.1.3 Über- und intraregionale Kooperationen
- 1.1.4 Information und Kommunikation
- 1.1.5 Entwicklung der ländlichen Räume
- 1.2 Einbindung in die norddeutsche und europäische Entwicklung
Vorlage
2020/103
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Einleitung

Gem. § 5 (1) Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der Regionalplanung für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen. Da die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf ergeben hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette Neuaufstellung des RROP beschlossen.

Die Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung. Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss für Regionalentwicklung diskutiert. Anschließend ist die Abstimmung eines kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden muss.

Mit dieser Ausschussvorlage wird ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel 1 Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landkreises Nienburg/Weser mit den Abschnitten

-       1.1.1 Entwicklung der Raumstruktur

-       1.1.2 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

-       1.1.3 Über- und intraregionale Kooperationen

-       1.1.4 Information und Kommunikation

-       1.1.5 Entwicklung der ländlichen Räume

-       1.2     Einbindung in die norddeutsche und europäische Entwicklung

bekannt gegeben, der in Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist. Die Kreisverwaltung wird dem Ausschuss den Vorentwurf erläutern. Sie wird Änderungsvorschläge aus der Politik diskutieren und Anregungen gerne entgegen nehmen.

1.1.1 Entwicklung der Raumstruktur

In diesem Abschnitt werden Grundsätze für die Entwicklung der Raumstruktur festgelegt. So soll diese Entwicklung nachhaltig erfolgen. Raum-, Siedlungsstruktur sowie Infrastruktur sollen in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten und entwickelt werden, Ansprüche an den Raum ausgeglichen werden und Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes ebenso wie die demografische Entwicklung bei der weiteren Entwicklung berücksichtigt werden. Es soll aber auch eine stabile wirtschaftliche Entwicklung  gefördert werden, u.a. durch den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, aber auch durch Nutzung der sog. endogenen Potenziale. Auch technologische Innovationen und wirtschaftliche Vernetzungen und ein Wissens- und Technologietransfer sollen dauerhaft gefördert werden. Die Gewerbeflächenentwicklung soll auf zukunftsfähige Standorte konzentriert werden.

1.1.2   Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Im Abschnitt 1.1.2  sind Grundsätze zur Berücksichtigung des Klimawandels und seiner Folgen bei der Entwicklung der Raumstruktur dargestellt. Als weiterer Grundsatz wird die Unterstützung der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. festgehalten. Im Weiteren werden konkrete Emissionszielwerte gem. dem Klimaschutzkonzept des Landkreises benannt. Schließlich sollen bei der Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur Maßnahmen zur Anpassung an nicht mehr abwendbare Klimaänderungen berücksichtigt werden.

1.1.3   Über- und intraregionale Kooperationen

Im Abschnitt 1.1.3 sind Grundsätze zu den Kooperationen zwischen den Gemeinden des Landkreises und überregionalen Kooperationen, wie dem Regionalmanagement Mitte Niedersachsen, der strategischen Kooperation mit dem Landkreis Diepholz, der Kooperation in der Regionalen Entwicklungskooperation Weserberglandplus und der Zusammenarbeit im Netzwerk Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover festgelegt.

1.1.4   Information und Kommunikation

Im Abschnitt 1.1.4 ist ein Grundsatz enthalten, der die Bedeutung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähiger Informations- und Kommunikationstechnologie für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Wirtschaftsbedingungen heraushebt.

1.1.5   Entwicklung der Ländlichen Räume

Im Abschnitt 1.1.5 sind Grundsätze über die Entwicklung der ländlichen Räume enthalten. Diese sollen so entwickelt werden, dass ihre

-       regionale Identität gewahrt bleibt,

-       wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachhaltig gestärkt wird,

-       Siedlungsstruktur und Infrastruktur entwicklungs- und bedarfsgerecht ausgebaut werden,

-       zentralen Orte als Versorgungsschwerpunkte gestärkt werden,

-       naturräumliche Potentiale nachhaltig gesichert werden.

1.2       Einbindung in die norddeutsche und europäische Entwicklung

Im Abschnitt 1.2 ist ein Grundsatz zur Mitgliedschaft des Landkreises in der Metropolregion Hannover Göttingen Braunschweig Wolfsburg enthalten. Er sieht vor, die Zusammenarbeit zu intensivieren und durch geeignete Projekte zu fördern.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Anlage RROP