- 1.1.1 Entwicklung der Raumstruktur
- 1.1.2 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- 1.1.3 Über- und intraregionale Kooperationen
- 1.1.4 Information und Kommunikation
- 1.1.5 Entwicklung der ländlichen Räume
- 1.2 Einbindung in die norddeutsche und europäische Entwicklung
Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Einleitung
Gem. § 5
(1) Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der
Regionalplanung für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm
(RROP) aufzustellen. Da die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den
Anpassungsbedarf des RROP 2003 für den Landkreis Nienburg/Weser einen
erheblichen Anpassungsbedarf ergeben hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen
Planungsabsichten für eine umfassende Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit
der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren
am 23.11.2015 wurde eine komplette Neuaufstellung des RROP beschlossen.
Die Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den
RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung. Die Vorentwürfe für die einzelnen
Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss für Regionalentwicklung diskutiert.
Anschließend ist die Abstimmung eines kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der
in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher
Belange, weiteren regionalen Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt
werden muss.
Mit dieser Ausschussvorlage wird ein RROP-Vorentwurf
für das Kapitel 1 Ziele und Grundsätze
zur gesamträumlichen Entwicklung des Landkreises Nienburg/Weser mit den Abschnitten
- 1.1.1
Entwicklung der Raumstruktur
- 1.1.2 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- 1.1.3 Über-
und intraregionale Kooperationen
- 1.1.4
Information und Kommunikation
- 1.1.5
Entwicklung der ländlichen Räume
- 1.2
Einbindung in die norddeutsche und europäische Entwicklung
bekannt gegeben, der in Anlage 1 zu dieser Drucksache
beigefügt ist. Die Kreisverwaltung wird dem Ausschuss den Vorentwurf erläutern.
Sie wird Änderungsvorschläge aus der Politik diskutieren und Anregungen gerne
entgegen nehmen.
1.1.1 Entwicklung der
Raumstruktur
1.1.2 Klimaschutz
und Anpassung an den Klimawandel
Im
Abschnitt 1.1.2 sind Grundsätze zur
Berücksichtigung des Klimawandels und seiner Folgen bei der Entwicklung der
Raumstruktur dargestellt. Als weiterer Grundsatz wird die Unterstützung der
Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. festgehalten. Im Weiteren werden konkrete
Emissionszielwerte gem. dem Klimaschutzkonzept des Landkreises benannt.
Schließlich sollen bei der Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur
Maßnahmen zur Anpassung an nicht mehr abwendbare Klimaänderungen berücksichtigt
werden.
1.1.3 Über- und intraregionale Kooperationen
Im
Abschnitt 1.1.3 sind Grundsätze zu den Kooperationen zwischen den Gemeinden des
Landkreises und überregionalen Kooperationen, wie dem Regionalmanagement Mitte
Niedersachsen, der strategischen Kooperation mit dem Landkreis Diepholz, der
Kooperation in der Regionalen Entwicklungskooperation Weserberglandplus und der
Zusammenarbeit im Netzwerk Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover festgelegt.
1.1.4 Information und Kommunikation
Im
Abschnitt 1.1.4 ist ein Grundsatz enthalten, der die Bedeutung einer flächendeckenden
Versorgung mit leistungsfähiger Informations- und Kommunikationstechnologie für
die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Wirtschaftsbedingungen
heraushebt.
1.1.5 Entwicklung der Ländlichen Räume
Im
Abschnitt 1.1.5 sind Grundsätze über die Entwicklung der ländlichen Räume enthalten.
Diese sollen so entwickelt werden, dass ihre
- regionale
Identität gewahrt bleibt,
- wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit nachhaltig gestärkt wird,
- Siedlungsstruktur
und Infrastruktur entwicklungs- und bedarfsgerecht ausgebaut werden,
- zentralen
Orte als Versorgungsschwerpunkte gestärkt werden,
- naturräumliche
Potentiale nachhaltig gesichert werden.
1.2 Einbindung in die norddeutsche und
europäische Entwicklung
Im
Abschnitt 1.2 ist ein Grundsatz zur Mitgliedschaft des Landkreises in der
Metropolregion Hannover Göttingen Braunschweig Wolfsburg enthalten. Er sieht
vor, die Zusammenarbeit zu intensivieren und durch geeignete Projekte zu
fördern.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Anlage RROP