hier: Durchführung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Nienburg/Weser
Die Zweckvereinbarungen zur Durchführung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden abgeschlossen.
Sachverhalt
Die Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung
wickelt die formellen Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen sowie
Bauleistungen mit einem Auftragswert ab 15.000 Euro (netto) über das
Vergabemanagementsystem „Deutsche eVergabe“ vollelektronisch ab.
Nachdem die Zentrale Vergabestelle für die
Kreisverwaltung aufgebaut wurde, sollen ihre Leistungen nun auch den
kreisangehörigen Kommunen angeboten werden, die ihr Interesse an einer
interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Bereich bekundet haben.
Durch die weiter steigende Komplexität des
Vergaberechts soll die Kompetenzbündelung in der Zentralen Vergabestelle für
eine Entlastung bei den kreisangehörigen Kommunen sorgen, zumal in naher
Zukunft die vollelektronische Abwicklung aller Vergabeverfahren verpflichtend
sein wird.
Die Nutzung eines kreisweit einheitlichen
Vergabemanagementsystems wird zudem den Vorteil bringen, dass die regional
tätigen Unternehmen für die Abgabe ihrer Angebote ein einheitliches Portal
nutzen können.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am
02.09.2019 daher beschlossen, mit den interessierten Kommunen konkrete
Verhandlungen aufzunehmen (siehe Drucksache 2019/149).
Die Samtgemeinde Mittelweser wurde zum Jahresende
2019 in das Vergabemanagementsystem integriert (siehe Drucksache 2019/235) und
befindet sich seit dem 01.01.2020 im Echtbetrieb.
In dem nächsten Integrationsschritt sollen die
Samtgemeinden Heemsen, Liebenau und Marklohe sowie der Flecken Steyerberg folgen.
Der erwartete Zuwachs von etwa 50 Verfahren pro Jahr
wird zunächst mit der derzeitigen personellen Ausstattung der Zentralen
Vergabestelle geleistet. Eine Evaluation auf Basis eigener Erfahrungswerte wird
ergeben, inwieweit eine personelle Erweiterung der Zentralen Vergabestelle
notwendig ist.
Der Rat des Flecken Steyerberg hat in seiner
Sitzung am 05.05.2020 den Abschluss der beigefügten Zweckvereinbarung
beschlossen.
Aufgrund der Corona-Pandemie war es den übrigen Interessenten
bisher nicht möglich, die ihrerseits notwendigen politischen Beschlüsse
einzuholen.
Die politischen Gremien der Samtgemeinden Heemsen,
Liebenau und Marklohe beraten im 3. Quartal 2020 über den Abschluss der
beigefügten Zweckvereinbarungen.
Anlagen:
·
Zweckvereinbarung
Samtgemeinde Heemsen
·
Zweckvereinbarung
Samtgemeinde Liebenau
·
Zweckvereinbarung
Samtgemeinde Marklohe
·
Zweckvereinbarung
Flecken Steyerberg