Der Nachtrag für das Jahr 2020 wird – wie vom
Fachbereich Jugend vorgeschlagen – veranschlagt.
Sachverhalt
Der diesjährige Nachtrag betrifft drei Ausgabepositionen und eine
Einnahmeposition.
Im Produkt Unterhaltsvorschuss (UVG – 36120
433900) sind auf Grund der Corona Pandemie und der dadurch entstandenen
Einnahmeausfälle bei Unterhaltspflichtigen die Fallzahlen gestiegen um
400.000,- €. Der Haushaltsansatz ist dadurch bereits zu 73 % aufgebraucht. Eine
Erhöhung ist daher unumgänglich. Gleichzeitig ist durch die intensiven
Bemühungen im Bereich Einzug von Unterhaltszahlungen (36120 321200) der
Haushaltsansatz bereits überschritten, so dass hier eine Erhöhung der Erträge
angezeigt ist.
Im Produkt „Gemeinsame Unterbringung von Müttern und Vätern mit ihren
Kindern“ (36323 433200) sind die Fallzahlen erheblich gestiegen. Waren in 2019
im Durchschnitt 26 Mütter oder Väter mit ihren Kindern untergebracht, sind es
in 2020 im Durchschnitt 35. Durchschnittliche Fallkosten von mtl. 7.000 bis
8.500 € ergeben somit eine notwendige Erhöhung um 500.000 €.
Die Betreuung in den stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
wird zunehmend schwieriger. Die Einrichtungen gehen daher den Weg, vermehrt
Sozialarbeiter/Innen und Sozialpädagogen anstelle von Erzieher/innen
einzustellen und die Personalausstattung zu erhöhen. Dadurch erhöhen sich die
Personalkosten in den Einrichtungen und somit auch die von der Jugendhilfe zu
zahlenden Tagessätze, was zu einer Erhöhung des Haushaltsansatzes, um 100.000,-
€ führt. (36338.433200)
Anlagen:
Teilergebnisplan Nachtrag
2020