Betreff
Analyse des Einsatzaufkommens im Rettungsdienst Landkreis Nienburg/Weser für das Jahr 2019
Vorlage
2020/140
Art
Bericht

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Analyse Einsatzaufkommen Rettungsdienst im Landkreis Nienburg

Zeitraum 01.01.-31.12.2019

Einsatzfahrten Notfallrettung

19.028

Einsatzfahrten Qualifizierter Krankentransport

8.261

Einsatzfahrten Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

4.155

Einsatzfahrten Rettungswagen (RTW)

16.985

Einsatzfahrten Krankentransportwagen (KTW)

6.275

Hilfsfrist Notfallrettung[1]

mit allen der Leitstelle zur Verfügung stehenden Rettungsmitteln

94,46 %

Wartezeit Qualifizierter Krankentransport[2]

mit allen der Leitstelle zur Verfügung stehenden Rettungsmitteln

52,16 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Ergebnis hat sich die Eintreffzeit im Rettungsdienst von 92,80 % im Jahr 2018 auf nun 94,46 % verbessert, erreicht werden müssten mindestens 95 %. Hier zeichnen sich jedoch bereits die positiven Auswirkungen der erneuten Bedarfsplanfortschreibung zum 01.09.2019 ab.

 

Wenn die Einsätze in der Notfallrettung im örtlichen Zuständigkeitsbereich der eigenen Rettungswache mit eigenen Rettungsmitteln bedient wurden, stellte sich eine bessere Situation dar, die Hilfsfrist von 95% konnte so betrachtet in allen Bereichen eingehalten werden:

 

Hoya                           96,96 %

Lemke/Marklohe      96,92 %

Nienburg                   98,61%

Rehburg                    97,93 %

Steimbke                   95,96 %

Steyerberg                 97,26 %

Warmsen                   96,04 %

 

Diese Betrachtung dient jedoch lediglich dazu aufzuzeigen, dass die vorhandenen Rettungswachenstandorte bedarfsgerecht im Landkreis Nienburg positioniert sind. Die etwas schlechtere Erfüllung der Hilfsfrist insgesamt hat sich aus den sogenannten Duplizitätsfällen der Einsätze ergeben, weil Rettungsmittel benachbarter Rettungswachen alarmiert werden mussten, da sich die Fahrzeuge der eigentlich zuständigen Rettungswache zu diesem Zeitpunkt bereits im Einsatz befanden.



[1] Gemäß § 2 Abs. 2 der BedarfVO-RettD soll die Eintreffzeit (Zeitpunkt der Einsatzentscheidung in der Leitstelle und Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort) in der Notfallrettung  in 95% der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen.

[2] Der Bedarf an Fahrzeugen für den qualifizierten Krankentransport ist gem. § 5 Abs. 2 BedarfVO-RettD so zu bemessen, dass die Wartezeit in der Regel 30 Minuten nicht übersteigt. Lt. Nds. Rechtsprechung ist „in der Regel“ nicht gleichbedeutend mit „im Durchschnitt“. Da im Bereich des qKT kein höheres Sicherheitsniveau als in der Notfallrettung gefordert werden kann, gilt die Wartezeit zwar als eingehalten, wenn sie in 95% der Fälle bei maximal 30 Minuten liegt, eine nur geringfügige Unterschreitung des aus der Notfallrettung entlehnten 95%-Wertes bei den qKT  begründet jedoch noch nicht die Annahme einer Unterdimensionierung. Einen konkret einzuhaltenden minimalen %-Wert benennt jedoch weder die BedarfVO-RettD noch die Rechtsprechung.