Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
hier: Verwendung der Mittel gem. §§ 7 (5) und 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
Vorlage
2020/152
Aktenzeichen
62.22.365
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Erträge für Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV

Der Landkreis Nienburg/Weser erhält jährlich ca.

  • 660.000 € gem. § 6 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG; zunehmende Tendenz),
  • 533.000 € gem. § 7b NNVG (bleibt gleich),
  • in der Summe also ca. 1.193.000 €.

Das NNVG sieht vor, dass die erhaltenen Mittel zurück zu zahlen sind, sofern sie nicht innerhalb von 3 Jahren verausgabt werden. Dementsprechend müssen z.B. im Jahr 2020 die Mittel aus dem Jahr 2018 vollständig verbraucht werden.

Darüber hinaus können weitere Mittel zum Bau von Haltestellen bei der Landes-Nahverkehrsgesellschaft (LNVG) beantragt werden, wenn der Landkreis selbst die Verantwortung für den Bau der Haltestellen übernimmt (zuletzt 2019). Dabei könnte der Landkreis zwei Sammelanträge für insgesamt 16 kleine Haltestellenausbaumaßnahmen bei der LNVG stellen und bei Bewilligung je nach zuschussfähiger Investitionssumme eine Förderung in einer Größenordnung von 300 T€ erhalten (max. 75% der Investitionssumme). In den letzten Jahren haben zunehmend die Stadt Nienburg bzw. die Gemeinden entsprechende Anträge bei der LNVG gestellt und die Haltestellen dann in eigener Regie ausgebaut. Die verbleibende Kofinanzierung hat der Landkreis aus den Finanzmitteln gem. § 7 (5) und 7b NNVG finanziert.

 

Verwendung der sog. Regionalisierungsmittel
(§ 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz, NNVG)

Jahr

Bestand/Reste

2018 (müssen bis 31.12.2020 ausgegeben sein)

358.877 €

2019

636.604 €

2020

658.864 €

Summe zum Jahresende 2020

1.654.345 €

Tab. 1   Verwendung der sog. Regionalisierungsmittel gem. § 7 Abs. 5 NNVG

Ausgaben

Summe

offene Aufträge

193.361 €

Ausgaben bis 31.08.2020

298.063 €

Planungen

834.800 €

Defizitausgleich für 2020  
(Verkehrsleistungen)

400.000 €

Summe zum Jahresende 2020

1.726.224 €

Tab. 2   Geplante Ausgaben aus den Finanzmitteln gem. § (5)

 

 

Gem. dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2019 verfügte der Landkreis Nienburg/Weser noch über eine Reserve von Regionalisierungsmitteln aus den Jahren 2018 und 2019 in Höhe von 995 T€ (siehe Anlage 1). Für das Jahr 2020 erhält er weitere 658 T€, sodass in der Summe 1.654 T€ für 2020 zu Verfügung stehen. Hiervon sind ca. 193 T€ für ältere, noch laufende Projekte mit offenen Aufträgen zu bedienen.

Weitere 298 T€ sind bisher im Jahr 2020 bereits verausgabt worden.

Für die geplanten Projekte, die z.T. erst in den AfR-Sitzungen am 06.10.2020 und 16.11.2021 bzw. den darauffolgenden Kreisausschüssen beschlossen werden sollen, werden Kosten in Höhe von 835 T€ eingeschätzt. Diese Projekte müssen überwiegend aber erst in 2021 oder 2022 „bezahlt“ werden, also zu einem Zeitpunkt, an dem der Landkreis dann über weitere Finanzmittel verfügt. Im Einzelnen sind dies die Einrichtung einer VLN-Ticket-App, Mittel für den Ausbau von Haltestellen im Kreisgebiet 2021 und 2022, Sonderfahrten für den Stadtbus 2020 und 2021, Verstärkerbusse zur ersten und nach der sechsten Schulstunde 2020 bis 2022, Busschule für Kindergarten- und Grundschulkinder 2020 – 2022. Ferner sollen Mittel für die Kofinanzierung der Haltestellenprogramme 2021 der Samtgemeinden Uchte, Mittelweser und Steimbke sowie der Stadt Nienburg, für die sie Fördermittel von der Landes-Nahverkehrsgesellschaft erhalten (ca. 75%), bereitgestellt werden.

Weitere 400 T€ sollen als Defizitausgleich im Jahr 2020 für die Verkehrsleistungen in den LB 1, 2, 3 verwendet werden. Im Ergebnis zeigt sich ein Aufwand von 1.726 T€, sodass ein Rest von -72 T€ verbleibt (zum Jahresende 2020). Zu berücksichtigen ist, dass ein großer Teil der Maßnahmen erst in 2021 abgerechnet wird und der Landkreis für dieses Jahr dann wieder neue Mittel erhält (ca. 660 T€). Weiterhin wird aber auch deutlich, dass allein durch bereits in 2020 erfolgten Ausgaben und den Defizitausgleich, die aus dem Jahr 2018 verfügbaren Finanzmittel komplett ausgegeben werden, sodass eine Rückzahlung hier nicht zu befürchten ist.

Abb. 1  Geplante Verwendung der Regionalisierungsmittel gem. § 7 (5) NNVG

 

Verwendung der sog. 7b-Mittel (gem. § 7b NNVG)

Jahr

Bestand/Reste

2018

440.570 €

2019

533.269 €

2020

533.269 €

Summe

1.507.108 €

Tab. 3   Verwendung der sog. 7b-Mittel

 

 

Ausgaben

Summe

offene Aufträge

516.105 €

Ausgaben bis 31.08.2020

145.823 €

Noch erwartete Ausgaben in 2020

179.177 €

Planungen

678.500 €

Summe zum Jahresende 2020

1.519.605 €

Tab. 4   Geplante Ausgaben aus den Finanzmitteln gem. § 7b NNVG

Gem. dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2019 verfügte der Landkreis Nienburg/Weser noch über eine Reserve von 7b-Mittel aus den Jahren 2018 und 2019 in Höhe von 974 T€ (Anlage 2). Für das Jahr 2020 erhält er weitere 533 T€, sodass in der Summe 1.507 T€ für 2020 zu Verfügung stehen. Hiervon sind ca. 516 T€ für ältere, noch laufende Projekte mit offenen Aufträgen zu bedienen. Weitere 146 T€ sind bisher im Jahr 2020 bereits verausgabt worden (darunter die Abtretung des Anteils der Stadt Nienburg als Aufgabenträger gem. § 4 (2) NNVG in Höhe von 56 T€ an die Stadt Nienburg). Es wird erwartet, dass im Jahr 2020 noch weitere 179 T€ für diverse Maßnahmen ausgezahlt werden. Für die geplanten Projekte, die z.T. erst in den AfR-Sitzungen am 06.10.2020 und 16.11.2021 bzw. den darauffolgenden Kreisausschüssen beschlossen werden sollen, werden Kosten in Höhe von 679 T€ eingeschätzt. Im Einzelnen sind dies zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau von Haltestellen, darunter

  • HS Haßbergen Volksbank
  • drei HS in Drakenburg
  • HS Stöckse Mitte
  • HS Binnen Kirche
  • HS Liebenau Stern und HS Stern/Pennigsehler Straße
  • Haltestellen in der Gemeinde Husum 2021
  • HS Holzhausen Ardlingsfeld und Verlegung HS Schinna Ziegelei
  • HS Steimbke Grundschule + Rodewald Zentrum

Darüber hinaus soll der Sonntagsbus auf der Linie 6053 dauerhaft finanziert werden. Des Weiteren sollen auch auf anderen Linien Sonntagsbusse eingesetzt werden und weitere Verbesserungen im ÖPNV-Angebot finanziert werden.

Im Ergebnis zeigt sich ein Aufwand von 1.520 T€, sodass ein Defizit von rund 13 T€ zum Jahresende 2020 entstünde. Ein großer Teil dieser Projekte kann aber erst in 2021 oder 2022 „bezahlt“ werden, also zu einem Zeitpunkt, an dem der Landkreis bereits über weitere 7b-Mittel verfügt. Es wird deutlich, dass durch die bereits in 2020 erfolgten Ausgaben und die für dieses Jahr noch erwarteten Ausgaben sowie Auszahlungen aus den gebuchten Aufträgen, die aus dem Jahr 2018 verfügbaren Finanzmittel komplett ausgegeben werden, sodass eine Rückzahlung hier nicht zu befürchten ist.

Abb. 2  Geplante Verwendung der Finanzmittel gem. § 7b NNVG

 

Fazit

Wie bei Kalkulationen in der Vergangenheit auch, zeigt sich, dass die vorhandenen Mittel weitgehend verplant sind. Weitere Maßnahmen mit großem Finanzumfang müssen daher zurzeit wohl abgewogen werden. Es ist aber auch Erfahrung, dass Maßnahmen günstiger werden als geplant und Reste „übrig“ bleiben. Ebenso kommt es vor, dass Maßnahmen gar nicht umgesetzt werden oder sich stark verzögern (auch wenn dies durch die Bewilligungsbescheide nach Möglichkeit ausgeschlossen wird). Vor diesem Hintergrund kann die finanzielle Situation noch als entspannt eingestuft werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Verwendungsnachweis 7(5) NNVG

·         Anlage 2: Verwendungsnachweis 7b NNVG