hier: Verwendung der Mittel gem. §§ 7 (5) und 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Erträge für Maßnahmen zur
Verbesserung des ÖPNV
Der Landkreis Nienburg/Weser erhält jährlich ca.
- 660.000 € gem. §
6 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG; zunehmende Tendenz),
- 533.000 € gem. § 7b
NNVG (bleibt gleich),
- in der Summe also ca. 1.193.000 €.
Das NNVG sieht vor, dass die erhaltenen Mittel
zurück zu zahlen sind, sofern sie nicht innerhalb von 3 Jahren verausgabt
werden. Dementsprechend müssen z.B. im Jahr 2020 die Mittel aus dem Jahr 2018
vollständig verbraucht werden.
Darüber hinaus können weitere Mittel zum Bau von
Haltestellen bei der Landes-Nahverkehrsgesellschaft (LNVG) beantragt werden,
wenn der Landkreis selbst die Verantwortung für den Bau der Haltestellen übernimmt (zuletzt 2019). Dabei
könnte der Landkreis zwei Sammelanträge für insgesamt 16 kleine
Haltestellenausbaumaßnahmen bei der LNVG stellen und bei Bewilligung je nach
zuschussfähiger Investitionssumme eine Förderung in einer Größenordnung von 300
T€ erhalten (max. 75% der Investitionssumme). In den letzten Jahren haben
zunehmend die Stadt Nienburg bzw. die Gemeinden entsprechende Anträge bei der
LNVG gestellt und die Haltestellen dann in eigener Regie ausgebaut. Die
verbleibende Kofinanzierung hat der Landkreis aus den Finanzmitteln gem. § 7
(5) und 7b NNVG finanziert.
Verwendung der sog. Regionalisierungsmittel
(§ 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz, NNVG)
Jahr |
Bestand/Reste |
2018 (müssen bis
31.12.2020 ausgegeben sein) |
358.877 € |
2019 |
636.604 € |
2020 |
658.864 € |
Summe zum Jahresende 2020 |
1.654.345 € |
Tab. 1 Verwendung der sog.
Regionalisierungsmittel gem. § 7 Abs. 5 NNVG
Ausgaben |
Summe |
offene
Aufträge |
193.361 € |
Ausgaben bis 31.08.2020 |
298.063 € |
Planungen |
834.800 € |
Defizitausgleich für 2020
|
400.000 € |
Summe zum Jahresende 2020 |
1.726.224 € |
Tab. 2 Geplante Ausgaben aus den
Finanzmitteln gem. § (5)
Gem. dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2019
verfügte der Landkreis Nienburg/Weser noch über eine Reserve von
Regionalisierungsmitteln aus den Jahren 2018 und 2019 in Höhe von 995 T€ (siehe
Anlage 1). Für das Jahr 2020 erhält er weitere 658 T€, sodass in der Summe
1.654 T€ für 2020 zu Verfügung stehen. Hiervon sind ca. 193 T€ für ältere, noch
laufende Projekte mit offenen Aufträgen zu bedienen.
Weitere 298 T€ sind bisher im Jahr 2020 bereits
verausgabt worden.
Für die geplanten Projekte, die z.T. erst in den
AfR-Sitzungen am 06.10.2020 und 16.11.2021 bzw. den darauffolgenden
Kreisausschüssen beschlossen werden sollen, werden Kosten in Höhe von 835 T€
eingeschätzt. Diese Projekte müssen überwiegend aber erst in 2021 oder 2022
„bezahlt“ werden, also zu einem Zeitpunkt, an dem der Landkreis dann über
weitere Finanzmittel verfügt. Im Einzelnen sind dies die Einrichtung einer
VLN-Ticket-App, Mittel für den Ausbau von Haltestellen im Kreisgebiet 2021 und
2022, Sonderfahrten für den Stadtbus 2020 und 2021, Verstärkerbusse zur ersten
und nach der sechsten Schulstunde 2020 bis 2022, Busschule für Kindergarten-
und Grundschulkinder 2020 – 2022. Ferner sollen Mittel für die Kofinanzierung
der Haltestellenprogramme 2021 der Samtgemeinden Uchte, Mittelweser und Steimbke
sowie der Stadt Nienburg, für die sie Fördermittel von der Landes-Nahverkehrsgesellschaft
erhalten (ca. 75%), bereitgestellt werden.
Weitere 400 T€ sollen als Defizitausgleich im Jahr
2020 für die Verkehrsleistungen in den LB 1, 2, 3 verwendet werden. Im Ergebnis
zeigt sich ein Aufwand von 1.726 T€, sodass ein Rest von
-72 T€ verbleibt (zum Jahresende 2020). Zu berücksichtigen ist, dass ein großer
Teil der Maßnahmen erst in 2021 abgerechnet wird und der Landkreis für dieses
Jahr dann wieder neue Mittel erhält (ca. 660 T€). Weiterhin wird aber auch
deutlich, dass allein durch bereits in 2020 erfolgten Ausgaben und den Defizitausgleich,
die aus dem Jahr 2018 verfügbaren Finanzmittel komplett ausgegeben werden,
sodass eine Rückzahlung hier nicht zu befürchten ist.
Abb. 1 Geplante Verwendung der
Regionalisierungsmittel gem. § 7 (5) NNVG
Verwendung der sog.
7b-Mittel (gem. § 7b NNVG)
Jahr |
Bestand/Reste |
2018 |
440.570 € |
2019 |
533.269 € |
2020 |
533.269 € |
Summe |
1.507.108 € |
Tab. 3 Verwendung der sog.
7b-Mittel
Ausgaben |
Summe |
offene
Aufträge |
516.105 € |
Ausgaben bis 31.08.2020 |
145.823 € |
Noch erwartete Ausgaben
in 2020 |
179.177 € |
Planungen |
678.500 € |
Summe zum Jahresende 2020 |
1.519.605 € |
Tab. 4 Geplante Ausgaben aus den
Finanzmitteln gem. § 7b NNVG
Gem. dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2019
verfügte der Landkreis Nienburg/Weser noch über eine Reserve von 7b-Mittel aus
den Jahren 2018 und 2019 in Höhe von 974 T€ (Anlage 2). Für das
Jahr 2020 erhält er weitere 533 T€, sodass in der Summe 1.507 T€ für 2020 zu Verfügung
stehen. Hiervon sind ca. 516 T€ für ältere, noch laufende Projekte mit offenen
Aufträgen zu bedienen. Weitere 146 T€ sind bisher im Jahr 2020 bereits
verausgabt worden (darunter die Abtretung des Anteils der Stadt Nienburg als
Aufgabenträger gem. § 4 (2) NNVG in Höhe von 56 T€ an die Stadt Nienburg).
Es wird erwartet, dass im Jahr 2020 noch weitere 179 T€ für diverse
Maßnahmen ausgezahlt werden. Für die geplanten Projekte, die z.T. erst in den
AfR-Sitzungen am 06.10.2020 und 16.11.2021 bzw. den darauffolgenden
Kreisausschüssen beschlossen werden sollen, werden Kosten in Höhe von
679 T€ eingeschätzt. Im Einzelnen sind dies zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau
von Haltestellen, darunter
- HS Haßbergen Volksbank
- drei HS in Drakenburg
- HS Stöckse Mitte
- HS Binnen Kirche
- HS Liebenau Stern und HS
Stern/Pennigsehler Straße
- Haltestellen in der Gemeinde Husum 2021
- HS Holzhausen Ardlingsfeld und
Verlegung HS Schinna Ziegelei
- HS Steimbke
Grundschule + Rodewald Zentrum
Darüber hinaus soll der Sonntagsbus auf der Linie
6053 dauerhaft finanziert werden. Des Weiteren sollen auch auf anderen Linien
Sonntagsbusse eingesetzt werden und weitere Verbesserungen im ÖPNV-Angebot
finanziert werden.
Im Ergebnis zeigt sich ein Aufwand von
1.520 T€, sodass ein Defizit von rund 13 T€ zum Jahresende 2020
entstünde. Ein großer Teil dieser Projekte kann aber erst in 2021 oder 2022
„bezahlt“ werden, also zu einem Zeitpunkt, an dem der Landkreis bereits über
weitere 7b-Mittel verfügt. Es wird deutlich, dass durch die bereits in 2020
erfolgten Ausgaben und die für dieses Jahr noch erwarteten Ausgaben sowie Auszahlungen
aus den gebuchten Aufträgen, die aus dem Jahr 2018 verfügbaren Finanzmittel komplett
ausgegeben werden, sodass eine Rückzahlung hier nicht zu befürchten ist.
Abb. 2 Geplante Verwendung der
Finanzmittel gem. § 7b NNVG
Fazit
Wie bei Kalkulationen in der Vergangenheit auch,
zeigt sich, dass die vorhandenen Mittel weitgehend verplant sind. Weitere
Maßnahmen mit großem Finanzumfang müssen daher zurzeit wohl abgewogen werden.
Es ist aber auch Erfahrung, dass Maßnahmen günstiger werden als geplant und
Reste „übrig“ bleiben. Ebenso kommt es vor, dass Maßnahmen gar nicht umgesetzt
werden oder sich stark verzögern (auch wenn dies durch die
Bewilligungsbescheide nach Möglichkeit ausgeschlossen wird). Vor diesem Hintergrund
kann die finanzielle Situation noch als entspannt eingestuft werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Anlage 1:
Verwendungsnachweis 7(5) NNVG
·
Anlage 2:
Verwendungsnachweis 7b NNVG