Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
hier: Maßnahmen 2020/5
Vorlage
2020/153
Aktenzeichen
62.22.365
Art
Beschlussvorlage

1.    Maßnahme 201102: Für den Ausbau von Haltestellen (Einzelmaßnahmen) im Kreisgebiet soll für 2021 und 2022 ein Kostenrahmen von 120.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

2.    Maßnahme 201503: Für von der Stadtbusgesellschaft angebotene Sonderfahrten zu diversen Veranstaltungen in den Jahren 2020 und 2021 sollen insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

3.    Maßnahme 201504: Für von der Stadtbusgesellschaft in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 beauftragte Verstärkerbusse zur ersten und nach der sechsten Schulstunde sollen jährlich 95.000 Euro bereitgestellt werden.

4.    Maßnahme 201605: Für die Angebote „Busschule für Kindergarten- und Grundschulkinder“ sowie „Mobilitätstraining für Senior*innen“ der Stadtbusgesellschaft sollen in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 18.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

5.    Maßnahme 202105: Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Steimbke Grundschule und Rodewald Zentrum (Fahrtrichtung R. Siedlung) sollen für das Jahr 2021 42.000,00 Euro aus Regionalisierungsmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

6.    Maßnahme 202106: Zur Kofinanzierung  der Haltestellensanierung durch die SG Steimbke sollen 47.500,00 Euro aus Regionalisierungsmitteln gem. § 7 NNVG für das Jahr 2021  bereitgestellt werden.

7.    Maßnahme 202107: Zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen Liebenau Stern und Stern/Pennigsehler Straße (3 Haltepunkte) sollen 61.000,00 Euro aus Regionalisierungsmitteln gem. § 7 NNVG für das Jahr 2021  bereitgestellt werden.

 

8.    Maßnahme 202501: Die ÖPNV Linie 6053, die sonntags von Nienburg nach Rehburg über Stolzenau fährt, soll in den Dauerbetrieb überführt werden. Hierfür sollen 40.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden.

9.    Maßnahme 202502: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 soll der Fahrplan auf einigen Regio-Linien ausgeweitet werden. Der Kostenrahmen beläuft sich jährlich auf 86.000 Euro jährlich.

10. Maßnahme 202503: Im Laufe des Jahres 2021 soll auf den Linien 10, 20 und 30 ein Angebot an Sonntagen für einen Probezeitraum von 2 Jahren mit einem Kostenrahmen von 160.000 EURO eingeführt werden. Für das Jahr 2021 entstehen Kosten in Höhe von ca. 36.000 Euro, für 2022 entstehen Kosten in Höhe von 80.000 Euro, für 2023 verbleiben voraussichtlich Kosten in Höhe von 44.000 EURO.

11. Maßnahme 201601: Die Kreisverwaltung informiert über den Umgang mit den Restgeldern der Maßnahme.

12.  Maßnahme 201606: Der VLN benötigt auch im Jahr 2021 ein Marketingbudget für diverse Maßnahmen. Der Kostenrahmen beläuft sich auf 27.000 Euro für das Jahr 2021.


Sachverhalt

Maßnahme 201102

Der Landkreis Nienburg/Weser hat in den letzten Jahren Zuschüsse für Haltestellenbaumaßnahmen aus dem Niedersächsischen Konjunkturprogramm beantragt und erhalten. Mit diesen Mitteln konnten jährlich bis zu 16 Haltestellen pro Jahr barrierefrei erneuert werden. Mit diesen Zuschüssen konnten knapp ¾ der Planungs- und Baukosten finanziert werden. Das verbleibende Defizit wurde mit Finanzmitteln gem. §§ 7(5) oder 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz gegenfinanziert.

Aufgrund des hohen Ausbaubedarfs im Kreisgebiet haben auch drei Samtgemeinden (Mittelweser, Steimbke und Uchte) für das Jahr 2021 Sammelanträge an die Nahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt.

Darüber hinaus sind zahlreiche Haltestellen als ausbaubedürftig gemeldet worden, die nicht in das Konjunkturprogramm passen oder bei denen aktuelle Entwicklungen keine langen Planungsphasen zulassen.

Aus diesem Grund schlägt die Kreisverwaltung vor, die Erneuerung von Haltestellen in den Jahren 2021 und 2022 mit einem Kostenrahmen von maximal 120.000,00 Euro aus den vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel zu fördern.


Maßnahme 201503

Die Stadtbusgesellschaft möchte in den Jahren 2020 und 2021 wieder Sonderfahrten zu diversen Veranstaltungen durchführen. Hierzu gehören unter anderem die verkaufsoffenen Sonntage, das Pellkartoffelessen und das Altstadtfest.

Trotz der Corona Pandemie sind für das Jahr 2020 noch Fahrten zu den verkaufsoffenen Sonntagen, dem Moonlight Shopping, sowie eine Taktverlängerung an den Adventssamstagen geplant.

Im Jahr 2021 sollen, soweit es die Entwicklung der Pandemie zulässt, wieder alle Sonderfahrten wie in den vergangenen Jahren durchgeführt werden.

Die Kosten für diese Sonderfahrten belaufen sich auf insgesamt ca. 35.000 Euro.

 

Maßnahme 201504

Die Stadtbusgesellschaft möchte in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 wieder Verstärkerfahrten zur ersten und nach der sechsten Schulstunde durchführen, da zu diesen Zeiten die regulären Kapazitäten nicht ausreichen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass auf der Linie 4 die regulären Busse bereits nach den Sommerferien verstärkt werden müssen. Weitere Verstärkerbusse werden in der nasskalten Jahreszeit benötigt. Sie sollen von den Herbstferien bis zu Beginn der Osterferien eingesetzt werden.

Da mittlerweile Solobusse nicht mehr ausreichen, sollen drei Gelenkzüge zum Einsatz kommen. Diese Gelenkzüge werden aus Emissionsgründen überwiegend ausschließlich auf den Verstärkerleistungen eingesetzt und haben dem entsprechend eine Kilometerleistung von ca. 20 Kilometern am Tag pro Gelenkzug.

Bislang beliefen sich die Kosten jährlich auf 58.000 Euro. Nun wird eine Förderung in Höhe von 95.000 Euro jährlich beantragt. Davon entfallen ca. 78.000 Euro auf die drei Gelenkzüge für ihren sechsmonatigen Einsatz.

 

Maßnahme 201605

Die Stadtbusgesellschaft bietet seit einigen Jahren die sog. Busschule für Kindergarten- und Grundschulkinder an. Im vergangenen Jahr wurden diese Schulungen um ein Mobilitätstraining für Senioren ergänzt. Bei den Busschulungen geht es darum, den Kindern das richtige Verhalten am und im Bus zu vermitteln. Hierfür werden die Kinder in einer Doppelstunde in einem theoretischen Teil auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet. In einer weiteren Doppelstunde wird dann das richtige Verhalten anschaulich an einer Haltestelle und in einem Bus geübt.

Im Mobilitätstraining für Senioren geht es darum, dass mobilitätseingeschränkte Personen mobil bleiben können. Hier wird vorrangig das eigenständige Ein- und Aussteigen mit Rollatoren und Rollstühlen geübt. Außerdem werden wertvolle Tipps für den Alltag vermittelt.

Um dieses Schulungsangebot auch in den Jahren 2020, 2021 und 2022 aufrecht erhalten zu können, hat die Stadtbusgesellschaft eine Förderung in Höhe von insgesamt 18.000 Euro beantragt.

 

Maßnahme 202105

Die SG Steimbke beantragt für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Steimbke Grundschule und Rodewald Zentrum (Fahrtrichtung Nienburg) einen Zuschuss in Höhe von 42.000 Euro aus Regionalisierungsmitteln gem. § 7 NNVG.

Die Haltestellen an Schulen gehören zu denen, die vorrangig barrierefrei sein müssen, um allen Kindern die Anreise zum Unterricht zu ermöglichen. Die HS Steimbke Grundschule weist bereits ein Hochbord und eine Wartehalle auf, die Wartefläche ist allerdings viel zu klein für die Anzahl der mittags hier auf die Abfahrt wartenden Kinder, die bislang im Seitenraum der Haltestelle oder gar im Fahrbereich der Busse stehen. Hier ist Abhilfe dringend nötig.

Die HS Rodewald Zentrum liegt zentral in der Mittleren Bauernschaft. Laut Nahverkehrsplan ist sie als Standard-HS eingestuft. Sie erschließt anliegenden Einzelhandel, eine Arztpraxis, das Naturbad, mehrere Sportstätten und einen Frisör und wird stark frequentiert.

Die vorhandene Möblierung der Haltestellen wird erhalten und wieder installiert.

 

Maßnahme 202106

Die SG Steimbke stellt für das Jahr 2021 einen Sammelantrag auf Fördermittel zum barrierefreien Ausbau von vier Haltestellen an die LNVG. Diese übernimmt 75 Prozent der Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen 25 Prozent sowie der die Förderung übersteigenden Planungskosten beantragt  die Samtgemeinde Steimbke 47.500 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG. 

Im Einzelnen sollen die Haltestellen

  • Lichtenhorst Stern (alle Fahrtrichtungen)
  • Wenden Hauptstraße (Fahrtrichtung Steimbke/Sonnenborstel)
  • Rodewald Zentrum (Fahrtrichtung Rodewald Siedlung)
  • Rodewald Hauptstraße/B.Höper (Fahrtrichtung Rodewald Siedlung)

ausgebaut werden.

 

Maßnahme 202107

Die SG Liebenau beantragt für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Liebenau Stern und Stern/Pennigsehler Straße (3 Haltepunkte in alle Fahrtrichtungen) einen Zuschuss in Höhe von 61.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG.

Die Standard-Haltestellen sind stark frequentiert, dienen dem Umstieg von einer Linie auf andere und erschließen ein großes Wohngebiet, Senioreneinrichtungen und ein sich in Erweiterung befindliches Einzelhandelszentrum.

Alle drei Warteflächen sollen barrierefrei umgebaut werden. Die vorhandenen Wartehallen bleiben erhalten und werden reinstalliert.

 

Maßnahme 202501

Die Linie 6053 hat zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ihren Betrieb aufgenommen. Zunächst verkehrt sie als erster Sonntagsbus im Landkreis Nienburg von Nienburg über Stolzenau nach Rehburg in einem zweijährigen Probebetrieb. Dieser Probebetrieb läuft im Dezember 2020 aus. Die Linie 6053 soll dann in den Dauerbetrieb übernommen werden.

Die Fahrgastzahlen belegen für das Jahr 2019 durchschnittliche 7,5 Fahrgäste pro Fahrt. Im Jahr 2020 hat  die durchschnittliche Fahrgastzahl abgenommen. Dieser Rückgang ist auf den Fahrgasteinbruch aufgrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Lockdowns in den Monaten März und April sowie die Zurückhaltung der Fahrgäste in den Monaten Mai und Juni zurück zu führen. Im Juli 2020 haben sich die Fahrgastzahlen stabilisiert und haben sogar einen höheren Wert erreicht, als im Juli des Vorjahres.

Da davon auszugehen ist, dass sich der positive Trend aus dem Juli fortsetzt, soll die Linie 6053 ab Dezember 2020 in den Dauerbetrieb übernommen werden.

Sollten sich in den kommenden Jahren Fahrgastrückgänge abzeichnen, kann der Linienverkehr zu einem der Fahrplanwechsel abbestellt werden.

Für den Linienverkehr der 6053 sollen 40.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. 

 

Maßnahme 202502

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 soll der Fahrplan auf den Linien 30, 40, 50 und 60 ausgeweitet werden. Auf der Linie 30 soll sowohl ein neues Fahrtenpaar von Montag bis Freitag eingeführt werden, als auch zwei bestehende Fahrten von Hoya nach Eystrup verlängert werden.

Der Fahrplan der Linie 60 soll um eine Fahrt um 17:53 Uhr von Uchte über Stolzenau nach Nienburg ergänzt werden.

Auf den Linien 40 und 50 soll jeweils ein Fahrtenpaar an Samstagen eingeführt werden. Mit dieser Ausweitung bekommen die Linien 40 und 50 denselben Bedienstandard wie die Linien 10,20 und 30.

Für diese Ausweitung des Linienverkehrs sollen jährlich 86.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

Maßnahme 202503

Um die Attraktivität des ÖPNV im Landkreis Nienburg weiter zu steigern, soll im Laufe des Jahres 2021 auf den Linien 10, 20 und 30 ein Angebot an Sonntagen eingeführt werden. Damit ist die Kreisstadt an sieben Tage die Woche angebunden. Aber auch Rohrsen, Eystrup, Marklohe, Hoya, Liebenau und Steyerberg sind damit an Sonntagen erreichbar. Dass es ein Bedarf an Verkehren an Sonntagen gibt, zeigt die Linie 6053, die nun nach zwei Jahren Probebetrieb in einen Dauerbetrieb übernommen werden soll. Mit der Aufnahme des Sonntagsverkehrs auf den Linien 10, 20 und 30 wird nun auch für die Linienbündel 1 und 3 an Sonntagen ein Angebot an Fahrten unterbreitet.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie soll der Betrieb erst im Laufe des Jahres 2021 aufgenommen werden, wenn sich die Nachfrage im ÖPNV wieder normalisiert hat - voraussichtlich zur Jahresmitte. Auch dieser Verkehr soll auf einen Probebetrieb über zwei Jahre ausgelegt sein und kann, sollte es die aktuelle Situation erfordern, zu jedem Fahrplanwechsel eingestellt werden. Zum Ende des Probezeitraumes soll eine Evaluation erstellt werden, die Grundlage für eine Entscheidung über die Fortführung des Angebotes sein soll.

Für einen Probezeitraum von 2 Jahren ergibt sich ein Kostenrahmen von ca. 160.000 EURO. Für das Jahr 2021 entstehen Kosten voraussichtlich in Höhe von ca. 36.000 Euro, für 2022 entstehen Kosten in Höhe von 80.000 Euro, für 2023 verbleiben Kosten in Höhe von 44.000 EURO.

 

Maßnahme 201601

Die Kreisverwaltung informiert darüber, dass die Restgelder aus der Maßnahme 201601 in Höhe von 28.400,50 Euro auf das Jahr 2021 übertragen werden und für die Weiterentwicklung des VLN- Onlinevertriebs genutzt werden sollen. Neben der heute schon umgesetzten Maßnahmen eines online Bestellformulars und das Angebot eines online Tickets, ist eine Ticket App geplant.

 

Maßnahme 201606

Der VLN benötigt auch im Jahr 2021 ein Marketingbudget für diverse Maßnahmen. Unter anderem entstehen Druckkosten für Flyer, Plakate und Faltfahrpläne. Auch sollen wieder Werbeanzeigen in den Tageszeitungen und Radiospots bei Radio Mittelweser erscheinen. Darüber hinaus wird der Bürgerbus e.V. Rehburg- Loccum unterstützt (VLN Werbung auf dem Fahrzeug). Außerdem fällt der Support für die Homepage sowie die Datensicherung unter dieses Budget. Ebenfalls sollen Werbestreuartikel, die ÖPNV Seite im Blickpunkt und sonstige Werbemaßnahmen wie Banner, Fahnen und der Messestand finanziert werden.

Die Maßnahme hat einen Kostenrahmen in Höhe von 27.000 Euro für das Jahr 2021.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanziellen Auswirkungen.

 

Für die Maßnahme 201102, 201503, 201504, 201605, 202105, 202106, 202107, 202501, 202502, 201606 und 202503 entstehen Kosten in Höhe von 826.500,00 €. Diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 für das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung bzw. werden für Haushalte 2021 und 2022 eingeplant.


Anlagen:

 

·         ohne